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Samstag, Sen

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 5. bis 12. August.

Fruchtpresse

insen

Hafer | Erbsen

Städte

G e m ä s

Waizen

Korn

Gerste

Pf. st. kr.

Pf. | st. kr.

Pf. st- kr.

Darmstadt . . .

da« Matter

200

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5 30

Gießen ....

das Maller

8 50

200; 6 | 15

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] 6 i 20

Utarburz am 6. Ang.

das Mott

-1 6 30

) 4 1 40

3 20

Wetzlar am 5. Ang.

der Scheffel

901 3 19

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-Srovyreise.

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1 1 1 » 1 1 1 1 1 1 j_l 1 1 II P |

i Pfd. gute« Ochsenfleisch . .

|5 = = £ rKudflejfch.....

i Rindstrisch . . .. . .

5°3.^ = 6" 1 Von schweren Rindern . MM- ^l - Kalbfleisch ..... ; s 1 desgl. ausgemastete« . .

1 Schweinesteisch ....

| SS £ .'£ = =§ 1 Hammelfleisch gemästet =©$* !: äf 1 >' Wurst von pur Schweinen -1 gemischte Wurst . . .

= 3'2-8 1 Bratwurst . ...

1 " Schwarremagen . . .

5'"oS- 1 geräucherter Speck . .

8 i Schinken oder Dörrfleisch

5.Z 3 £-*=§ 1 RindSfett.....

-'c 8-2»-« 1 Hammelsfett ....

äS i Schweineschmalz, ausgelaffe- y nes . . .

L 1 desgl. unausgelaffenes .

11

8

7

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6

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8

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ii 11 i i i 11- i n i i i 1 > i

1 Pfd. 25 Lth. Qt. Rvggenbrod . . .

21t ......

1 1 22.........

20 Lth. 1 Qt. Kümmel- oder gemilchtes Brod

6 1 Wafferwsck......

5 1 Milchbrod......

6 1 Taigfcher ...... Nierprei 6 e.

I 1 Maas ordinaires Bier . . ... . .

i auch.....

| 1 Maas Doppelbier........

Marktpreise.

1 Pfd. Burter..........

auch..... .

1 5 Eier............

i Pfd. Waizenmsbl........

1 1 , grob geschälte Gerste.....

1 1 , klein geschälte Gerste.....

6 1

12

1

1

1

4

6

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4

4

4

8

B e k a n n t m a ch u n g.

31) Unter Bezugnahme auf die Allerhöchste Verordnung vom 24. Decbr. 1836 siehe Reg.» Blatt JVö. 6 <Ie 1837 bringt man die am verflossenen Donnerstag, als den 3. August l. I. statt- gehabte Eröffnung der Pfand- und Lcihanstalt der Stadt Gießen hierdurch und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß die Bureau. Stunden, in welchen versetzt, cingelößt und die Verfallzeit der Pfänder prolongirt werden kann, in den lausenden Wochentagen mit einziger Ausnahme der Mitt, wochs - und Samstags - Nachmittage Vormittags von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr bestimmt, und daß die Pfandhaus - Beamten angewiesen und verpflichtet sind, in' den Geschäften der Anstalt nicht nur allein ein humanes Benehmen, sondern auch die strengst- Verschwiegenheit zu beobachten.

Sonach kann nunmehr Jeder, gleichviel ob hiesiger Einwohner oder Auswärtiger, der in augen­blickliche Geldverlegenheit geräth, gegen ein vcrhältnißmäßig geringes Opfer, sich mit vollem Vertrauen an die gedachte Anstalt wenden, ohne nöthig zu haben, sich gewissenlosen Wucherern Preis zu geben und so, wir leider nur zu oft geschieht, seinen und der Seinigen Ruin herbeizuführen.