Samstag, Sen
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 5. bis 12. August.
Fruchtpresse
insen
Hafer | Erbsen
Städte
G e m ä s
Waizen
Korn
Gerste
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Darmstadt . . .
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Utarburz am 6. Ang.
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Wetzlar am 5. Ang.
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i Pfd. gute« Ochsenfleisch . .
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i Rindstrisch . . .. . .
■ 5°3.^ = 6" 1 „ Von schweren Rindern . MM- ^l - Kalbfleisch ..... ; s 1 desgl. ausgemastete« . .
1 „ Schweinesteisch ....
| SS £ .'£ = =§ 1 Hammelfleisch gemästet =©$* “ !: äf 1 >' Wurst von pur Schweinen -1 „ gemischte Wurst . . .
= 3'2-8 1 „ Bratwurst . ...
1 " Schwarremagen . . .
5'"oS- 1 „ geräucherter Speck . .
8 i „ Schinken oder Dörrfleisch
5.Z 3 £-■*=§ 1 „ RindSfett.....
-'■c 8-2»-« 1 ’• Hammelsfett ....
äS i „ Schweineschmalz, ausgelaffe- y nes . . .
L 1 „ desgl. unausgelaffenes .
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1 — Pfd. 25 Lth. — Qt. Rvggenbrod . . .
2 „1t „ — „ ......
1 1 „ 22 „ —.........
20 Lth. 1 Qt. Kümmel- oder gemilchtes Brod
6 „ 1 „ Wafferwsck......
5 „ 1 „ Milchbrod......
6 „ 1 „ Taigfcher ...... Nierprei 6 e.
I 1 Maas ordinaires Bier . . ... . .
i auch.....
| 1 Maas Doppelbier........
Marktpreise.
1 Pfd. Burter..........
auch..... .
1 5 Eier............
■i Pfd. Waizenmsbl........
1 1 , grob geschälte Gerste.....
1 1 , klein geschälte Gerste.....
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1
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B e k a n n t m a ch u n g.
31) Unter Bezugnahme auf die Allerhöchste Verordnung vom 24. Decbr. 1836 — siehe Reg.» Blatt JVö. 6 <Ie 1837 — bringt man die am verflossenen Donnerstag, als den 3. August l. I. statt- gehabte Eröffnung der Pfand- und Lcihanstalt der Stadt Gießen hierdurch und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß die Bureau. Stunden, in welchen versetzt, cingelößt und die Verfallzeit der Pfänder prolongirt werden kann, in den lausenden Wochentagen — mit einziger Ausnahme der Mitt, wochs - und Samstags - Nachmittage — Vormittags von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr bestimmt, und daß die Pfandhaus - Beamten angewiesen und verpflichtet sind, in' den Geschäften der Anstalt nicht nur allein ein humanes Benehmen, sondern auch die strengst- Verschwiegenheit zu beobachten.
Sonach kann nunmehr Jeder, gleichviel ob hiesiger Einwohner oder Auswärtiger, der in augenblickliche Geldverlegenheit geräth, gegen ein vcrhältnißmäßig geringes Opfer, sich mit vollem Vertrauen an die gedachte Anstalt wenden, ohne nöthig zu haben, sich gewissenlosen Wucherern Preis zu geben und so, wir leider nur zu oft geschieht, seinen und der Seinigen Ruin herbeizuführen.


