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dann die Nichterscheknenden sich alle hieraus ergebenden Nachtheile selbst beizumessen.
Grünberg den 28. Juli 1837.
Großh. Hess. Landgericht das. T h a l e r.
1060) Johannes Dillmann, Burger und Schreiner in Gießen, und Maria Elisabeth«, dessen Ehefrau, haben im Jahr 1802, den 28. Juni, dem Rathschöffen Hast dahier für ein Kapital von 150fL ihr y. Wohnhaus aus dem Markte verpfändet.
Da dieses Kapital abgetragen, die darüber sprechende Obligation aber verloren gegangen sein soll, so werden alle Diejenigen, welche Ansprüche aus vorgedachter Obligation bilden zu können vermeinen, hierdurch aufgefordert, dieselben sogewiß binnen 4 Wochen dahier geltend zu machen, widrigenfalls die Obligation für mortificirt erklärt und der Eintrag im Hypothekenbuch gelöscht werden wird. Gießen am 28. August 1837.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.
1043) P r o c 1 a m a.
In den Hypothekenbüchern dahiesigen Landgerichts finden sich folgende Einträge:
1. über 1500 ft. zu 5 j pCt., ausgenommen am 17- Septbr. 1803 von dem Papierfabri- kanten Ernst Heinrich August Katz zu Nie« derohmen, bei Hrn. Hofrath vr. Hesse in Darmstadt. Zur Sicherheit sind außer der Papierfabrik noch 10 Grundstücke verpfändet;
2. über 70 fl., ausgenommen am 29. März 1800, von Joh. Georg Höhnig in Niederohmen bei Kaufmann Hast ( wahrscheinlich in Gießen) und sind zur Sicherheit fünf
■ Grundstücke verpfändet;
3. über 100 fl., ausgenommen den 4. Februar 1779, bei der Röderischen Vormundschaft (wahrscheinlichin Niederohmen) von Papierfabrikant Ernst Heinrich August Katz, ledig, und istzürSicherheitdasganzeVermögenverpfändet.
Nach Angabe des Papierfabrikanten Katz, auf welchen diese Pfandverbindlichkeiten übergegangen sind, sollen die Schulden abgetragen, die Quittungen aber sammt Hypothekenausfertigungen verloren gegangen sein. Katz hat nm Löschung der Einträge angestanden und es werden deßhalb die Hypothekinhaber, oder wer sonst Rechte zu haben vermeint, aufgefordert, so gewisser binnen 6 Wochen vom Tag des Erscheinens dieses Aufrufs in den öffentlichen Blättern, ihre Ansprüche dahier geltend zu machen, als sonst die Löschung der Hypothekeneinträge erfolgen soll.
Grünberg den 29. August 1837.
Großh. Hess. Landgericht das. Kraft.
Besondere Bekanntmachungen.
1041) Nachträglich zu der Bekanutma- chung im letzten Wochenblatt wird noch wei. ter zur allgemeinen Kemumß gebracht, daß auch städtische Obligationen au porteur stets als Pfänder angenommen werden.
Gießen den 7. September 1837.
Die Pfand- und Leihhaus-Verwaltung der Stadt Gießen.
Bieler, Pfeil, Kassier. Controleur.
1029) Mittwoch den 13. September, findet dahier die Preißvertheilung zur Beförderung der Viehzucht in der Provinz Oberhessen von Seiten des landwirthschaftlichen Vereins Statt.
Die ausgesetzten Preiße sind folgende:
1 .) Für die in Gemeinden dienenden Bullen, sieben Preiße, zu 17 fl. 30 kr., 14 fl., 10 fl. 30 kr., 7. fl., 5)fl. 15 kr., 5 fl. 15 kr. und 3 fl. 30 kr.
2 .) Für junge Bullen,
welche wenigstens l1/ Jahr alt, zur Fortpflanzung noch nicht gebraucht sind, wohl aber zur Anschaffung für Gemeinden vollkommen sich eignen,
drei Preisc,wt lO fl. 30 kr., 8 fl. 45 kr. und 7 fl.
3 .) Für selbst gezogene Kalbinnen (Rinder) von zwei bis drei Jahren, welche sichtlich trächtig sind, oder kürzlich zum erstenmal gekalbt haben.
sieben Preiße, von 8 fl. 45 kr., 7 fl., 7 fl., 5 fl. 15 kr., 5 fl. 15 kr., 3 fl. 30 kr. und 3 fl. 30 kr.
Außerdem ist eine Summe zu Nachpreißen bestimmt.
Die Preisbewerber haben das vorzuführende Vieh an dem festgesetzten Tage Vormittags 9 Uhr aufzustellen, und ein vom Ortsvorstand ausgestelltes und gesiegeltes Zeugniß beizubringen, worin nachgewiesen ist, daß die älteren Bullen auch wirklich in der Gemeinde dienen; daß die jungen Bullen Eigenthum des Concurrenten, die Rinder aber von ihm selbst erzogen sind.
Die älteren Bullen müssen gefesselt seyn.
Die Austheilung der Preiße erfolgt am. 13. September um die Mittagsstunde.
Die Bewerber um die, für Hopfen, Luzernerund Esparsette-Anlagen, neue Dungstätten und Wiesenverbesserungen ausgesetzten Prämien, welche


