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Frucht-- und Vicrualienpreise zu Gießen vom 2. bis 9. Septbr.
F'leischpreise.
fr.
Pf.
ZSrovprrise.
fr.
Pf-
| 1 Psd. gutes Ochsenfleisch .
ä 5 = 1 " Kuhfleisch ....
1 „ Rindfleisch ....
1 „ Von schweren Rindern
1 " Kalbfleisch ....
1 " desgl. ausgemästetes . Sj'S?'« es ” 1 „ Schweinefleisch . . . §5= .s = =S 1 „ Hammelfleisch gemästet ®”-gs‘8'5 5 = 1 „ Wurst von pur Schwein = 1 „ gemischte Wurst . .
i „ Bratwurst . . .
1 •' Schwarremagen . .
5 1 „ geräucherter Speck .
i „ Schinken oder Dörrfleisri 1 „ Rindsfett ....
i „ Hammelsfett . . .
1 z, Schweineschmalz ausgel g- nes . .
1 k 1 „ deSgl. unausgelaffenes
en
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II 1 1 1 1 I 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
— Pfd.2SLth. — Qt. Roggenbrod . . .
2 „ 11 „ — „ ......
4 „ 22 „ — „
2t Lth. — Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod
6 „ 1 „ Wasserweck......
5 „ 1 „ Milchbrod......
6 „ 1 „ Taigscher ......
Wierpreise.
1 Maas ordinanes Bier .......
! auch.....
1 1 Maas Doppelbier........
Marktpreise.
1 1 Maa« Milch .........
1 Psd. Butter..........
auch.......
1 8 Handkäse ..........
1 5 Eier............
; 1 Pfd. Waijenmebl........
1 , grob geschälte Gerste.....
II 1 , klein geschälte Gerste.....
2
8
12
2
1 1
1
4
6
7
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4
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4
8
1 1 t» 1 1 1 1 III 1 1 1 1 1 1 1 1
F'ruchtpreise.
Städte
Gemäs
Walzen i
Korn
Gers
le
Hafer
Erbsen
Linsen
Darmstadt . . .
Gießen ....
Marburg am 27. Ang.
Wetzlar am L.Sepr.
das Malter das Malter auch das Mött der Scheffel
Pf.
200
90
fl.
8
8
6
3
fr. -
5
10
30
pf.
>00
80
fl. fr.
6 10
4 40
2 41
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Pf.
165
fl.
4
4
5
1
fr.
30
10
30
Pf.
—
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fr.
50
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24
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fl.
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Polizeillche Bekanntmachung.
34) Ein weißes und ein farbiges Sacktuch, ein Vorhangsknopf in ein farbiges Sacktuch gebunden und ein Päckchen, dem Anscheine nach Geld enthaltend, sind gefunden und auf Großh. Polizei - Bureau abgeliefert worden.
Desgleichen ist ein weiß und grau gesprengeltcr Wachtelhund in hiesiger Stadt aufgefangcn und in Verwahrung genommen worden und das Nähere auf dem Polizeibureau zu erfragen.
Gießen am 8. September 1837.
Edictalladuugen.
939) Da mehrere Gläubiger des verstorbenen Johannes Schütz (ledig) von hier mit Forderungen gegen dessen Nachlaß aufgetreten sind, und zu befürchten steht, daß sich eine Ueberschuldung ergibt, so werden auf Anstehen der bekannten Gläubiger, die bis setzt unbekannt gebliebenen, sowie diejenigen.
welche sonstige Ansprüche begründen wollen, hiermit aufgefordert, sich zur Bewirkung eines Arrangements im Termin den
18. September, Morgens 9 Uhr, dahier einzufinden und ihre Forderungen geltend zu machen, als sonst der unter den erscheinenden Gläubigern getroffene Vergleich genehmigt und hiernach die Masse vertheilt werden wird, und haben als-


