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L. April

Samstag, den

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18

Frucht - <>tib Victualienpreise zu Gießen vom 1. bis 8. April

LZrodpreise.

kr. | Pf.

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1 Maas Doppelbier.....

Marktpreise.

1 Maas MUch ......

1 Pfd. Butter auch . . . .

1 P^d. gutes Ochsenfleisch . i'=s1 Kudfleisch .... ZZZL i Rindfleisch ....

i Bon schweren Rindern

1 Kalbfleisch.....

1 deSgl. auSgemästeteS . .

1 Schweinefleisch....

1 Hammelfleisch gemästet

1 Wurst rvn pur Schweinen

1 gemischte Wurst . . .

1 Bratwurst . ...

1 Schwartemagen . . .

1 geräucherter Speck . .

1 Schinken oder Dörrfleisch

1 Rindsfett

1 Hammelsfett ....

Schweineschmalz, ausgelasse­nes ...

1 deSgl. unauSgelasseneS .

8 Handkäse . . . . .

5 Eier .

1 Pfd. Waizcnmebl . . .

1 , grob geschälte Gerste

1 , klein geschälte Gerste

P,d.29Ltb. - Qk. Rvggenbrod . . .

2 28 .....

5 14

24 Lth. Qt. Kümmel- oder gemischter Brod

6 2 Wafferwcck......

5 2 Milchbrod

6 3 Taigscher

Wierprtist.

1 Maas ordinaireS Bier auch

Städte

Gemas

Warzen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf. fl. kr.

Pf. fl. kr.

Pf. fl- ! kr.

Pf. fl. kr.

Pf. fl. kr.

Pf. fl. -

Darmstadt . . .

daS Malter

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4 48

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Gießen ....

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200 5 ( 20

165 4 -

2 45

auch

5 25

4 20

2 50

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I Marburg am 2. April,

das Mött

- 5 ; 30

4 20

3 20

-11 50

- - -

^Wetzlar am 1. April__

der Scheffel

90 3 ' 9

80! 2 !19|

75 1 56

55 1 23£

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-

Bekanntmachung.

Nachstehender Auszug aus dem von Großherzogl. Ministerium des Innern und der Ju­stiz erlassenen "Die Gebühren der Bürgermeister für administrative Verrichtungen innerhalb der Ortsgemarkungbetreffenden Regulativ, d. d. Darmstadt den 24ten Februar 1837", wird hiermit zur Kenntniß des Publikums gebracht.

Gießen am 5ten April 1837. Der Gr. Hess. Kreisrath.

I. d. V.

Zulehner.

"Der Art. 15. des Gesetzes, die Gemeindeordnung betr., vom 30. Juni 1821 enthält die allgemeine Vorschrift, daß die Bürgermeister für Geschäfte ihrer Bürgermeisterei innerhalb der Ortsgemarkung keine Gebühren zu beziehen haben. ' Hierdurch ist jede Art von Gebühren, bezug für Geschäfte, welche die Bürgermeister im öffentlichen Interesse im Interesse des Staats, also namentlich auch der Polizeiverwaltung, der Finanzverwaltung, in Militärangele--