L. April
Samstag, den
M
18
Frucht - <>tib Victualienpreise zu Gießen vom 1. bis 8. April
LZrodpreise.
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1 Maas Doppelbier.....
Marktpreise.
1 Maas MUch ......
1 Pfd. Butter auch . . . .
1 P^d. gutes Ochsenfleisch . i'=s1 „ Kudfleisch .... ZZZL i Rindfleisch ....
i „ Bon schweren Rindern
1 „ Kalbfleisch.....
1 „ deSgl. auSgemästeteS . .
1 „ Schweinefleisch....
1 „ Hammelfleisch gemästet
1 „ Wurst rvn pur Schweinen
1 „ gemischte Wurst . . .
1 „ Bratwurst . ...
1 „ Schwartemagen . . .
1 „ geräucherter Speck . .
1 Schinken oder Dörrfleisch
1 „ Rindsfett
1 „ Hammelsfett ....
Schweineschmalz, ausgelassenes ...
1 „ deSgl. unauSgelasseneS .
8 Handkäse . . . . .
5 Eier .
1 Pfd. Waizcnmebl . . .
1 , grob geschälte Gerste
1 , klein geschälte Gerste
— P,d.29Ltb. - Qk. Rvggenbrod . . .
2 „ 28 „ — „ .....
5 „ 14 „ — „
24 Lth. — Qt. Kümmel- oder gemischter Brod
6 „ 2 „ Wafferwcck......
5 „ 2 „ Milchbrod
6 „ 3 „ Taigscher
Wierprtist.
1 Maas ordinaireS Bier auch
Städte
Gemas
Warzen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. fl. । kr.
Pf. fl. kr.
Pf. fl- ! kr.
Pf. । fl. kr.
Pf. fl. kr.
Pf. fl. -
Darmstadt . . .
daS Malter
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Gießen ....
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auch
— 5 25
— 4 20
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I Marburg am 2. April,
das Mött
- 5 ; 30
— 4 । 20
— 3 20
-11 50
— — —
- - -
^Wetzlar am 1. April__
der Scheffel
90 3 ' 9
80! 2 !19|
75 1 56
55 1 23£
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Bekanntmachung.
Nachstehender Auszug aus dem von Großherzogl. Ministerium des Innern und der Justiz erlassenen "Die Gebühren der Bürgermeister für administrative Verrichtungen innerhalb der Ortsgemarkungbetreffenden Regulativ, d. d. Darmstadt den 24ten Februar 1837", wird hiermit zur Kenntniß des Publikums gebracht.
Gießen am 5ten April 1837. Der Gr. Hess. Kreisrath.
I. d. V.
Zulehner.
"Der Art. 15. des Gesetzes, die Gemeindeordnung betr., vom 30. Juni 1821 enthält die allgemeine Vorschrift, daß die Bürgermeister für Geschäfte ihrer Bürgermeisterei innerhalb der Ortsgemarkung keine Gebühren zu beziehen haben. ' Hierdurch ist jede Art von Gebühren, bezug für Geschäfte, welche die Bürgermeister im öffentlichen Interesse — im Interesse des Staats, also namentlich auch der Polizeiverwaltung, der Finanzverwaltung, in Militärangele--


