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Das Erpeditionslocal der Pfaudanstalt ist im hiesigen Bürgerhospital, und die Statuten der letz­teren sind ebendalelbst für 4 Kr. das Exemplar käuflich zu haben.

Gießen den 28. Juli 1837.

Die Direktion der Großh. Pfand- und Leihanstalt der Stadt Gießen.

Zulehner. M. Schneider. Dr. Bansa. Möhl.

Polizeiliche Bekanntmachung.

32) Ein Geldbeutel mit einigem Geld, ein Chemisettchen nebst 2 Kragen, ein Kinderschuh, eine Grabscheite und mehrere Schlüssel sind gesunden und auf Großh. Polizcp-Büreau abgegeben worden.

Gießen am 4. August. 1837.

Edictalladungen.

894) Adolph Melchior Wittich von Gießen, Sohn des gewesenen Accisvisitators Joh. Philipp Christian Wittich, geboren den 20. Fbr. 1769, ist seit sehr langer Zeit von hier abwesend, ohne Nach­richt von seinem Aufenthalt gegeben zu haben, und das demselben in feiner Abwesenheit zugefalleue Vermögen unter Aufsicht des Gerichts bisher ver­waltet worden.

Da nun die Verwandten desselben, mütterlicher Seite, um Behändigung des Vermögens gegen Caution angesucht haben, so werden Adolph Mel­chior Wittich oder dessen etwaige Leibeserben zur Empfangnahme des in 1916 fl. 39 y2 fr. bestehen­den Vermögens binnen 3 Monaten vorgeladcn; zu­gleich werden diejenigen, welche etwa nähere An­sprüche auf das Vermögen des Abwesenden als die ausgetretenen Verwandten formtreu zu können glauben, aufgefordert, in gleicher Frist sich bei unterzeichnetem Gericht zu melden, widrigenfalls die bisher bestandene Cnratel aufgehoben und das Vermögen den sich legikimirt habenden Verwandten gegen Caution überliefert werden wird.

Gießen den 15. Juli 1837.

Gr. Hess. Stadtgericht. Mulle r.

911) Nachdem Großh. Hofgericht der Pro­vinz Obcrhcssen über das bedeutend überschuldete Vermögen des für einen Verschwender erklärten Hosgcrichts Advokaten Hoffmann I. in Gießen den förmlichen Concurs erkannt und den Unterzeichneten mit dessen Leitung beauftragt bat, so werden alle, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche au Hofgerichts Advokat Hoffmann I. bilden zu können glauben, zu deren Anmeldung und Liquidation aus

Dienstag den 3 Öctober d. I., V'ormitt a gs 9 U1) r

in Gr. Hofgenchts- Kanzlei dahier, unter dem

Rechtsnachtkeile des stillschweigenden Ausschlusses von der Masse, andurch vorgeladen.

Gießen den 2. August 1837.

Reitz,

Gr. Hofgerichts- iSecretär.

Besondere Bekanntmachungen.

89!) Etwaige Forderungen an den Nachlaß des Bürgers und Fuhrmanns Johannes Schäfer und dessen Ehefrau, geborneu Burkhard, sind im

Termin, Montag den 14. August, Vor­mittags 9 Uhr, so gewiß dahier anzuzeigen, widrigenfalls dieselben bei Regulirung dieses Nachlasses nicht berücksichtigt werden.

Gießen den 27. Juli 1837.

Großh. Hess. Stadtgericht, M ü l l e r.

897) Die städtischen Tborschreiber haben seither Octroi verborgt. Diese gesetzwidrige Hand­lungsweise ist denselben bei Strafe untersagt worden. Indem man das Publicum hiervon in Kenntniß setzt, erwartet man, daß jeder Abgabepflichtige darauf die geeignete Rücksicht nehmen werde.

Gießen den 2. August 1837.

Der Bürgermeister M. Schneider.

898) Um allenfallsigen Besorgnissen über das Fallen der städtischen Obligatio­nen ans Inhaber zu begegnen, finde ich mich zu der Bekanntmachung veranlaßt, daß der Stadtvorstand Vorsorge getroffen hat, damit diejenigen städtischen Gläubiger, die etwa dringender häuslicher Verhältnisse wegen, ihre Obligationen sollten veräußern müssen, gegen jeden Nachtheil gesichert silld. Man beliebe sich in solchen Fällen an Unter-