Frucht- und Vicrualienpreise zu Gießen vom 29. Juli bis 5. August.
ll dNeischpreise.
kr. j pf. |
Wrovyrcise.
kr. |
pf
1 Pfd. gutes Ochsenfleisch . .
I 55 = =5'=s^ 1 „ Kuhfleisch.....
= 1 „ Rindfleisch.....
I’eäjässj 1 „ Von schweren Rindern .
! -SLSSLSZ i „ Kaldflellch.....
| 1 „ deSgl. ausgemäsietes . .
1 ä i Schweinefleisch ....
=5 5 1 „ Hammelfleisch gemästet
1 „ Wurst von pur Schweinen 1 „ gemischte Wurst . . .
äs®3“ 1 /• Bratwurst . ...
1 „ Schwarremagen . . .
1 „ geräucherter Speck . .
= =2 1 „ Schinken oder Dörrfleisch
1 „ Rindsfett.....
Uxgsi'&Z- 1 " Dammelsfetl . . . .
1 „ Schweineschmalz, ausgelasse-
L nes ...
। g 1 „ desgl. unausgelassenes .
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7
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1 l 1 i 1 1 1 1 1 l MIM! ! 1
— Pfd.25Lkh. — Qt. Roggenbrod . . .
2 „ 11 „ — „ „ .....
4 ,, 22 ,, — „ .......
20 Lth. i Qt. Kümmel- oder gemiichres Brod
6 „ 1 „ Wafferweck......
5 „ 1 „ Milchbrod......
6 „ 1 „ Taiascher ......
| Öirryrrist.
1 1 Maas ordinanes Bier.......
i auch.....
5 1 Maas Doppelbier........
Marktpreise.
v; 1 Maas Milch .........
ii 1 Pfd. Bulker . . ...... •
auch.......
। 3 Handkäse ..........
|1 6 Lier............
j; 1 Pfd. Waizsnmehl........
11 1 , grob geschälte Gerste.....
|! 1 , klein geschälte Gerste.....
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I; JF r u f 91 y r c i 0 e. ____________________________ |
Städte
G e m ä s
Waizcn
Korn
Gerste
Hafer i
Erbsen
Linsen
Darmstadt . . .
Gießen ....
Narburg am 23. Juli sllletztar am 29. Juli,
das Malter d»S Malter auch das Mott der Scheffel
Pf.
200
90
fl.
8
—
6
1 S
kr.
50
30
l 30
Pi. | fl.
—1 —
200 i 8
—1 7
-j 4
80 2
kr.
20
10
49
pfl
165
75
fl. 5 4
4 3
kr.
30
10
20
20
14
1
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kr.? 50 20
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B e k a n n t m a ch u n g.
31) Unter Bezugnahme auf die Allerhöchste Verordnung vom 24. Dccbr. 1836 — siche Reg.- Blatt M. 6 de 1837 — bringt man die auf den nächsten Donnerstag als den 3. August I. I. festgesetzte Eröffnung der Pfand- und Leibanstalt der Stadt Gießen hierdurch und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kcuutniß, daß die Bureau > Stunden, in welchen versetzt, cingelößt und die Berfallzeit der Pfänder prolongirt werden kann, in den lausenden Wochentagen — mit einziger Ausnahme der Mittwochs - und Samstags - Nachmittage — Vormittags von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 5 Ubr bestimmt, und daß die Pfandhaus - Beamten angewiesen und verpflichtet sind, in den Geschäften der Anstalt nicht nur allein ein humanes Benehmen, sondern auch die strengste Verschwiegenheit zu beobachten.
Sonach kann nunmehr Jeder, gleichviel ob hiesiger Einwohner oder Auswärtiger, der in augenblickliche Geldverlegenheit gcräth, gegen ein vcrhältnißmäßig geringes Opfer, sich mit vollem Vertrauen an die gedachte Anstalt wenden, ohne nöthig zu haben, sich gewissenlosen Wucherern Preis zu geben und so, wie leider nur zu oft geschieht, seinen und der Seinigen Ruin herbeizuführcn.


