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allen Bodensatz sein, einen angenehm wernarttg sauren Geruch und Geschmack besitzen und nach dem Genuß weder ein Brennen an den Lippen und dem Gaumen zurücklassen, noch die Zahne merklich stumpf machen.

In ersterem Fall enthalt er scharfe schädliche Stoffe, in dem andern einen Zusatz von Mineralsäuren.

In beiden Fällen ist es am rathsamsten, den verdächtigen Essig dem Apotheker zur ge­naueren Prüfung zu übergeben und nach Befund die Anzeige der betreffenden Polizeibehörde zu machen.

Die auf diese Art verfälschten Essige werden in der Regel zu sehr mäßigen Preißen ver­kauft, weßhalb sehr wohlfeile und dabei sehr scharf und sauer schmeckende Maare mit beson­derer Vorsicht zu benutzen ist.

Darmstadt, am 24. Februar 1837.

Großherzoglich Hessisches Medicinal- Colleg.

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Bekanntrnachun g.

11) An die Stelle des mit Tod abgegangnen Flurschützen Müller ist der hiesige Burger Melchior Krailing bestellt worden, welches hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht wird.

Gießen am 16. März 1837. Der Gr. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.

K. Ch. Knorr.

Edictalladuugcn.

348) Philipp Eiscnhardt zu Nieder­kleen hat für den Fall, daß ein zu versuchender Nachlaßvertrag mit seinen Gläubigern nicht zu Stan­de komme, fein Vermögen zu deren Befriedigung ab­getreten. Es werden daher alle, welche dahier noch unbekannte Ansprüche an dlefts Vermögen zu ma­chen haben, hierdurch aufgefordert, solche in dem auf Freitag den 5ten Mai d. I., Vormittags, an­beraumten Termin so gewiß dahier anzumelden, als sie gegenfalls, und namentlich auch im Falle des bei nicht zu Stande kommendem Nachlaßvertrag er­kannt werdenden Concurses, ohne fernere Bekannt­machung des desfallsigen Decrets, als von der Masse ausgeschlossen, erklärt werden.

Atz b ach den 22ten März 1837.

Königl. Prcuß. Iuscizamt.. Diesterweg.

341) Auf eine von dem Bürger und Ge­schirrhalter Tobias Bornemann zu Gemünden, gegen seine Ehefrau Catharine Elisabeth, geb. Bornemann, von da gebürtig, auf den Grund der böslichen Ver­fassung, bei dem unterzeichneten Gerichte erhobene Ehescheidungsklage und den von dem Untergerichte desfalls eingeforderten Bericht, wird die genannte Ehefrau des Tobias Bornemann, Catharine Elisa­beth, geb. Bornemann, zu Gemünden, hierdurch

vorgeladen, binnen einer Frist von drei Monaten sich so gewiß auf erwähnte Klage durch einen hie­sigen bevollmächtigten Obergerichtsanwalt vernehmen zu lassen, als sonst in ihren ktngehorsam sie der böslichen Verlaffung geständig erachtet, mit ihrer Vernehmlassung ausgeschlossen und weiter w° R. erkannt werden wird.

Marburg am 14. März 1837.

Kurfürstliches Obergericht der Provinz Oberhessen, Civil-Senat.

Arnold.

308) Alle Gläubiger der Andreas Ottischen Concursmasse, welche ihre Ansprüche nicht in dem auf heute anberaumten Termin liquidirt haben, werden mit ihrer Befriedigung aus der vorhan­denen M..sse, dem angedrohten Präjudiz gemäß, hierdurch ausgeschlossen.

Gießen den 27. Februar 1837.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.

Versteigerungen.

240) Auf freiwilliges Ansuchen der Erben des Bürgers und Schuhmachers Rudolph Selzer dahier sollen deren Immobilien, als: