M. beehre mich die ergebene Anzeige zu machen, daß ich ein Colonialwaaren-Geschäft dahier gegründet hab und -in allgemeines öffentliches Commissions Comptoir damitverbiude.
6 trh mich einem verehrten Publikum bestens empfohlen halte, bemerke ich, daß ich m
bc„ ä” »,,K„ S «»'™« mir S- <W«nä« I« !—.“!***>■ daber vorausgesetzt werden kann, daß ich mir die Grundsätze angeeignet habe, welche zur Begrün, duna und resp Erhaltung dieses Geschäfts erforderlich sind; ich glaube mich deßhaltz auch der angenehmen Hoffnung überlassen zu dürfen, mit dem Vertrauen eines geehrten Publikums beehrt zu 11)61 &$8ad insbesondere das von mir projectirte Commissions-Geschäft betrifft, so darf ich wohl im Voraus bei der unläugbaren Nützlichkeit eines solchen Instituts für dieVerwirklichung d eser Idee allaemeines Interesse und Anklang bei dem Publikum erwarten, zumal da diese Anstalt den Be/ dürfnlssen und Zwecken des gesteigerten commerziellen Lebens entspricht. Pünktlichkeit, Ordnung, Wahrheit und strenge Verschwiegenheit werden, wie ich dies auch in den Statuten selbst kurz aus- qesprochen habe, die Grundlagen scyn, auf deuen die Anstalt beruhen soll. So wie aber diese Eigenschaften einerseits die Grundbedingungen sind, um ihr das Zutrauen des Publikums zu er- wcrben,dasErworbene zu behaupten und dem Institute überhaupt ein frohes Gedeihen: und> unbedingtcuCre- dit zu verbürgen, so werden anderseits diese Eigenschaften nebelt der O-ffentlichkeit ^,es %nJitntÄ die sichersten Gewähren für die Interessenten seyn, die das Commis,lons-Compton mit ihrem Zutrauen beehren, theils die Auftraggebenden vor dem Schwanken unsicherer Privatauftrage bewah, ren und vor dem unvermeidlichen Nachtheile gewinnsichtiger Unterhändler sicher stellen, die ohne andere Motive, als vom momentanen Interesse geleitet, der Hoffnung künftiger Auftrage den augenblicklichen 'Gewinn vorziehen und so eilte unsichere Bürgschaft für die Kommittenten abgeben.
Mit dieser kurzen Andeutung über die Grundsätze der Anstalt erlaube ich mir, ohne mich ttt eine Anpreisung der Vortheile, die eine solche Anstalt gewährt, einzulassen, eure genauere Angabe über die Grenzen und den Umfang derselben im folgenden beizufügen und die Bestimmungen und Normen für die von dem Commissions-Comptoir zu besorgenden Geschäfte und Arbeiten und dre dafür zu entrichtenden Vergütungen festzusetzen.
Gießen im September 1836.
Das allgemeine Commissions-Comptoir unterzieht sich allen Vermiethungen und Verpachtungen, soliden Versorgungen, Kauf und Verkauf von Grundstücken jeder Art, Unterbringung und Verjchaf- fung von Capttalien auf Hypothek ic. und verspricht nicht nur prompte und reelle Bedienung sondern auch strenge Verschwiegenheit über alle demselben übergeben werdende Auftrage. — Das Geschäft wird mit der größten Pünktlichkeit verwaltet und in Führung der Bucher strenge -Ordnung beobachtet werden. , „ . .
Die Verwaltung dieses Instituts ist auf folgeude Bedingungen basiit.
1) Die Localnachweisungen betreffend:
®tefe bestch-n . und Ausmittlung von Familienwohnungen von allen Größen und Preisen,
.Logis für einzelne Personen mit oder ohne Meublement — Pachtungen ut der Landwirthschaft ' - Pachtungen von Nutzgärten, Mühlen, Gasthöfen, Schenken, Kellern- Magazinen, Stallungen, Remisen rc. und Verwaltungen von Gütern."
Von den resp. Haus- und Grundeigenthümern, so wie von den Loealsuchenden ist bei Ertheilung eines Auftrags nichts zu entrichten; dagegen haben auswärtige Verpächter sogleich für Porto und Inseratgebühren etwas zu bezahlen. — Kommt der Vertrag zu Stande, so ist der Pachter zowohl als der Verpächter, er mag hier oder auswärts wohnen, die Agenturgebühren, mit einem Kreuzer vom Gulden, nach Austrag der jährlichen Pachtsumme zu bezahlen verbunden.
Die Verwaltungen von Gütern, Häusern, Einkassirung von Pacht- und Miethzinsen, Verwaltungen von Curatel - und sonstigen Geldern übernimmt das Commissions-Comptoir nach voraus- qeaangenen besonderen Verträgen und wird die Vergütung hierfür nach der Große der Arbeit bestimmt. Eben so übernimmt das CommisstonS«Comptoir den Verkauf von einzelnen Motz ilienstücken jeder Art und wird, wenn ihm Gegenstände zum Verkauf übergeben werden, jeden Monat eine Versteigerung deshalb antzeraumen und solche in dem Wochenblatt und am Tage der Bersteigerung mit Bezeichnung der Verkaussgegenstände bekannt machen.


