Samstag, den
11. Juni
... M.
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Frucht-- und Victualienpreise zu Gießen vom 4. bis 11. Juni.
FNeischpreise.
kr.
Vf.
Vrovpreise.
kr.
Pf.
1 'M gutes Ochsenfleisch . .
1 „ Kuhfleisch.....
-5«S/« = 5§ 1 „ Rindfleisch.....
= t „ Kalbfleisch.....
1 „ desgl. ausgemästetes . .
i Schweinefleisch....
1 „ Hammelfleisch ....
»I2! 1 „ Wurst ron pur Schweinen
1 „ gemischte Wurst . . .
= i „ Bratwurst . ...
«= 1 „ Schwartemagen . . . =£® = „ .^7? 1 „ geräucherter Speck . . 'S 1 >■ Schinken oder Dörrfleisch
1 /, Rindsfett.....
1 " Hammelsfett ....
sZ LZ. 1 „ Schweineschmalz, ausgelasse- g* nes . . .
K 1 „ desgl. unausgelaffenes .
10
8
7
5
10
8
12
8
15
16
20
16
18
13
20
18
61 1 1 °* 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 II
IPfd.—Lth. — Qt. Roggenbrod . . .
3 /, — 9f ,/ H • •••.•
6 ,, ,, — „
27 Lth. —Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod
7 „ 3 „ Wafferweck......
6 „ 2 „ Milchbrod......
7 „ 3 „ Taigscher ......
Vierpreise.
1 Maas ordinaires Bier.......
auch.....
1 Maas Doppelbier........
Marktpreise.
1 Maas Milch .........
1 Pfd. Butter..........
auch.......
3 Handkäse ..........
6 Eyer............
1 Pfd. Waizenmebl...... .
1 , grob geschälte Gerste.....
1 , klein geschälte Gerste.....
2 6
12
2 1
1 1
4 6
7
6 15 16
4
4
3
4
1 1 1 1 1 1 1 III 1 1 1 1 1 1 1 1
.iFrutijtprrtßf.
Städte
Gcmäs
Waizcn
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Darmstadt . . .
Gießen ....
Marburg am 2t Mai
Wetzlar am 4 Juni
das Malter das Malter auch das Mött das Achtel
Pf.
200
fL_
6
6
5
6
kr.
20
I 30
- 20
Pst
ISO
200
fl.
7
6 J
kr.
5
50
37
Pst
165
fl. 4 4 4 3 5
kr.
20
30
35
10
1 1 1 1 1 1^
fl. 3 3 3 2 4
kr.
15
30
35
| | | | | |^j
ft
kr.
| | | | 1 |^|
fl.
11iiii?!
Polizeiliche Bekanntmachung.
11) Alle Garten - und Feldbesitzer hiesiger Gemarkung werden anmit aufgefordert, von heute an bis zum 10. Juli l. I. bei Vermeidung einer Strafe von 1 fi. 30 fr. ihre Hecken gehörig zu beschneiden, und diejenigen, welche über 5 Fuß hoch sind, bei Vermeidung gleicher Strafe bis auf diese Höhe abzustutzen.
Gießen den 10. Juni 1836. Gr. Hess. Kreisrath.
I. d. v.
Z u l e h n e r.
1) Oeffentliche Bekanntmachung von Erkenntnissen.
An der Sitzung des Großherzogl. akademischen Disciplinargerichts vom 28. Mai 1836 wurde, auf Antrag der Gläubiger und in Gemäsheit des Artikels 155 derDisciplinarstatuten, gegen
I. Stud. med. Ludwig Stumpf, aus Darmstadt,
II. Stud. theolog. Peter Erd, aus Fritzlar (Churfürstenthums Hessen), da dieselben sich mit Zurücklassung bedentender Schulden von der hiesigen Universität entfernt, und durch das gegen sie eingeleitete Schuldvcrfahren die Befriedignng ihrer Gläubiger nicht bewirkt wurde, die Strafe der, außer auf die gewöhnliche Weise, auch durch öffentliche Blätter bekannt zu machenden, Relegation auf die Dauer bis zur Befriedigung der Gläubiger, ausgesprochen; — welches, dem bestehenden Disciplinar-Gesetze gemäs, hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.
Giessen am 4. Junius 1836. Der Großherzogliche Universitäts-Richter
Trygophorus.
vdt. Haberkorn.


