Z. Oecbr
36.
Druckt- und Vicmalienpreise zu Gießen vorn 26. November bis 3. Decembcr.
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Darmstadt
Gießen
Marburg am 12Novbr.
Wetzlar am 18 Juli
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1 Burler
f6. gutes Dosenfleisch . ^Kochfleisch . . . .
das Mött das Achtel
„ Von schweren Rindern . „ Kalbfleisch „ kesgl. ausgemästetes . . „ Schweinefleisch . . . . „ Hammelfleisch . . -
„ Wurst ron vur Sch wein ei „ gemischte Wurst . . . „ Bratwurst . - - -
,, Schch'artemagen . . . „ geräucherter Sreck . . , Schinken oder Dörrfleisch „ Rindsfelt
„ Hammelssett . - - - „ Schweineschmalz, ausgelas nes . . . „ desgl. unausgelassenes .
Kümmel- oder gemischtes Brod , Wasserwerk
Handkäse Dorr.......
PfS. Waizcnmetl . . .
, grob geschalte Gerste , klein geschälte Gerste
Polizeiliche Bekannt m a ch u n g e n.
- 35-) Da die in Betreff der Reinlichkeit der Winkel zwischen den Wohngebäuden von vorhini- ger Gr. Polizcideputation unterm 23. Septbr. 1831 erlassenen und unterm 1. Oktober dess. Jahres dahier p^^°"^hütten?d"er Flüssigkeiten üt Winkel zwischen den Wohngebäuden der
Stadt das Auslaufen der Winkel auf Straßen hauptsächlich bewirkt, und dadura) ent der ßUirtbbeit nachtheiliger Geruch verbreitet wird, so kann aus sanitätspolizeilichen Rücksichten solches um so weniger mehr geduldet werdeu, alö das Zmmerfortschreiteu der asiatischen Brech- rühr die größte Reinlichkeit zur Pflicht macht.
Cs wird demzufolge bestimmt:
§. 1.
Vom Erscheinen dieser Verfügung an in dem Wochenblatt darf keine Flüssigkeit mehr in Winkel zwischen Wohngebäuden eingebracht werden, bei einer Strafe von 1 bis 5 fl. für jcdeii Fall. 2
^ie in Winkel eittgeführten Goffensteincn, Dachrinnen rc. sind sofort aus solchen wegzu, schaffen, oder haben sich die Eigenthümer cs selbst zuzuschreiben, wenn dieß auf ihre Kosten von Polizeiwegen bewirkt werden wird.


