Ausgabe 
21.2.1835
 
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Frucht- und Vittualienpreise zu Gießen vom 14. bis 21. Februar.

fr. pf.

1 Maas ordinäres Bier

1 Maas Doppelbier

1 Pfd. Butter

6 Lth. Ot. Roggenbrod

Pfd. gute- Ochsenfleisch . . .

Kubfleisch

" Rindfleuch

,z Kalbfleisch .....

» desgl. auSgemästetet . . .

> Schweinefleisch . . . .

" Hammelfleisch

" Wurst von pur Schweinen .

" gemischte Wurst . . . .

» Bratwurst

h Schwartemagen n geräucherter Speck . . .

' " Schinken oder Dörrfleisch

" Rindsfett . .

<> Hammelsfett

Schweineschmalz ausgelassenes » desgl. unausgelassenes . . .

Die Zugaben dürfen in weiter nichts, »16 in Fleisch von derselben Mittung begeben, und zwar auf 10 Pfd. Fleisch nicht mehr als anderthalb Pfund, und so wcircr nach Proportion, welches auf ein Pfd. nicht völlig fünf Loth »uSmacht. Köpfe, Fuge, <St= raub, wie auch die ganz blutigen und nicht «c- niesbaren Stüclc vom Hal», sind von der Zugabe gänzlich ausgcschloffcn.

3 Handfäse

4 §ner . ....

1 Psd. Waizenmehl . .

- grob geschälte Geiste

- klein geschalte Gerste

Qi. Kümmel, oder gemischtes Brod Wafferweck Niilckblvd ......

» Taigscher

fr.

Pf.

2

6

12

2

1

1

1

4

5

7

18

_

19

4

4

3

4

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t ä d t e.

G e in ä s

Walzen

Korn

Gerste

| Hafer

Erbsen

Linsen

Pf. sfl.skr.

Pf. I fl.lkr.

Ps. Ifl ifr.

Df.

I ff. Ifr.

fl. IW.|fr.

Pf. Iff.lfr.

Darmstadt

. ......

das Malter

200 1

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2! 50

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Gießen ,.

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das Malter

5155

1801 4 35

160 3(45

2:35

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1 L

1

auch

- 6

200 5 15

3050.

2 i 40

Marburg am

15. Febr.....

das Mött

4,50

3 10

3|

2|

- -1-1

Wetzlar am

11. Febr. ....

das Achtel

6 40

iszsK&a&fr-'cäffiH

5 30

- 4l!0j

S 12

.

Edictalladungeu.

89) Oefsentliche Vorladung. In der bei dem unterzeichneten Gerichte anhängigen Rechlssack>e des Schneiders Heinrich Seip aus Ockershausen, Kla­gers, wider die Elisabeth Hahn aus Schönstadt, Ver­klagte, wegen Trennung eines Eheverlöbnisses, wird der Letzteren hierdurch aufgegeben, ihre Vernehm­lassung auf die ihr bereits mitgetheilte Klage durch

einen hiesigen von ihr gehörig zu bevollmächtigenden Obcrgerichtsanwalt binnen 8 Wochen dahier einzurei­chen, widrigenfalls sie zu gewärtigen hat, daß in ihren Ungehorsam, nach Dem Klagautrage, und weiter w. R. ist, erkannt werden wird.

Marburg am 17. Januar 1835.

Kurfürstliches Obergcricht der Provinz Oberhessen, (Zivilsenat.

Meyerfeld.