Samstag, den
1835
Frucht- und Victualienpreift zu Gießen vom 9. bis 16. Mai.
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F l e i sch p r e i sc.
Pf.
Brod preise.
fr.
Qk. Roggenbrod
2
8t».
Bierpreise
1 Maar ordinaires Bier
auch
1 Maas Doppelb-sr
Marktpreise.
NB.
3teifd)
auch
auf io
Fruchtpreise.
Erbsen
Städre.
TfJfUfr.
ff. ITf.
fr.
160
4
55
1
1
180
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2
2
2
3
8
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16
80
8 28
3 20
4 8
10
8
7
4
14
15
1 1
1
1 1
1 1
1 1
1 1
1
1
1
2
6
12
2
5>— 5 .'24 8 40 5|55
Dic Zugaben -liefen in weiter nichts, al« in von derselben Gattung bestehen, und «war Pkd. Fleisch nicht nkchr al« anderthalb Pfund, und f» weiter nach Pr-portion, welche« auf ein Pfd, nicht völlig fünf Lolh ausmacht. Köpfe, Füße, Ge- raub, wie auch die ganz blutigen und nicht ,e- niesbarcn Stücke vam Hal«, sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlosten.
S
9
12
3
15
16
20
16
18
18
20
18
l Pfd. Butter . . ,
3 Handfäse
S Eper . ....
1 Pfd. Weizenmehl . .
» grob geschälte Gerste . "klein geschälte Gerste
1
3
6
28
7
6
7
s Darmstadt . . . .
! Gießen . . . . ,.
I
Marburg am 10. Mai . Wetzlar cm 9. Mai
Qt. Lkümmel- oder gemischter Brod « Wasserweck . .
« Milchbrod V Taigscher
Pf. 4 8th. fr 12 u - •r 24 u -
2
4
Pf», gute» Ochsensieisch . .
" Kubfleisch .....
" Nindstelsch .....
rz Kalbfleisch ....
ft deSgl. ausgemästetkt . .
» Schweinefleisch . . .
" Hammelfleisch ....
" Wurst von pur Schweinen
" gemischte Wurst . . .
v Bratwurst......
* Schwartemagen ....
h geräucherter Speck . .
-- Schinken »der Dörrfleisch
» RindSfert
n Hammelsfett ....
" Schweineschmalz ausgelassene« r> desgl. unausgelassene« . .
Korn | Gelstr f 1« Pf.'ist {fr.
Linsen Pf. Iff.lfr?
Hafer 55f.lfl.lfr.
Pf.
4 6
7
G e m ä s
Waizen
Pf. Ifl.lfr.
das Psalter das Malter auch
das Mott daS »ictitef
200 -|- - 6 —
— 4 50 — 1 6 45
26) Es wird die bestehende Vorschrift, wonach die dahier wobncndcn Studenten binnen den ersten 8 Tagen eines jeden Lehrcurses, selbst dann, wenn ihre bisherige Wohnung nicht verändert wor, den, auf dem Polizeiburean angezeigt werden sollen, mit Bezug auf die höchsten Orts erlassene Verordnung, die Discipliuar - Statuten der Universität Gießen betr., und namentlich auf den Art. 8. derselben, mit dem Anfügen in Erinnerung gebracht, daß nach Ablauf dieser Frist gegen die Säumigen die Erkennung der für diesen Fall angcdrohten Strafe von 1 fl. 30 fr. veranlaßt werden wird.
Gießen den 12. Mai 1835.
Großherzogl. Hessischer Kreisrath.
I. V. d. K., Stumpf, Kreissecretär.
28) Mit Bezug auf die im hiesigen Wochenblatt Nr. 15. von diesem Jahre "enthaltene Auf, soderung macht man weiter bekannt, daß nächsten Dienstag den 19. dieses die Visitation wegen der


