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21) Ein Regenschirm und ein Halstuch sind gefunden und auf das Polizeibureau abgegeben worden. Gießen dm 9. April 1835.

Großherzoglich Hessischer Kreisrath.

I. V. d. K., Stumpf, Kreissecretär.

Versteigerungen.

324) Montag den 25. Mai d. I., Nachmit­tags 2 Uhr, soll die dem Schreinermeister Johannes Weber dahier zustehende Hofraithe in den Neuenbäuen, 186 [] Klafter Haus, Stak und Grund, neben Gr. Hofgerichtsrath v. Grolman, giebt 1 fl. 12 fr. dem FiscuS, auf dahiesigem Rathhaus nochmals unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich versteigert werden.

Gießen den 10. April 1835.

Großherzoglich Hessisches Stadtgericht.

In Verhinderung des Stadtrichters

v. Grolman, Stadtger., Assessor.

318) Montag den 13. d. M., Vormittags 10Uhr, sollen in dem Locale des hiesigen Hauptzollamts:

59 üt Melis, 4% S Candis «.8 8 Kaffee, öffentlich meistbietend versteigert werden.

Gießen den 6. April 1835.

Großh. Hess. Hauptzollamt das.

320) Naturalienverfteigerung bei dem Rentamt Gladenbach.

Mittwoch den 22. April 1835 werden in dem Gasthaus zum Blankenstein dahier:

35 Malter Korn,

200 Hafer und

circa 50 " Gerste,

öffentlich an den Meistbietenden versteigert und bei annehmbaren Geboten der Zuschlag sogleich ertheilt.

Gladenbach den 6. April 1835.

Großherz. Hess. Rentamt.

v. Gehren.

311) In dem Freiherrl. v. Scheukschen Forst zu Winnerod soll Montag den 13. und Dienstag den 14. April , des Morgens um 7 Uhr, nachstehende Holzversteiaerung gehalten werden, als:

300 Klafter Buchen«Scheidholz,

20 Eichen'Werkholz,

48 Buchen - Prügelholz,

14 Eichen«

48 " Buchen«Erdstöcke,

14% Eichen "

300 Birken-Reifstangen,

10 Eicken-Bauklötze zu Bau- u. Werkholz, 600 Wellen Birken-, Buchen-, Eichen- und Tannen« Reiser.

Steigliebhaber wollen sich auf den angesetzten Ter­min Morgens 7 Uhr bei dem Förster Saenger in Winnerod einfinden, wo die weiteren Bedingungen vorgelegt werden.

313) Die Lieferung des Brennholz-Bedarfs für dahicstges Arrcsthaus und Militair - Commando pro 1835, im Betrage von 110 Stecken Buchen- Scheidholz, soll in der Wohnung des Criminalgerichts- Secretärs Merck zu Gießen,

Dienstag den 21. April l. I., Vormittags um 10 Uhr.

an den Wenigstnchmendcn veraccordirt werden.

Besondere Bekanntmachungen.

325) Die Gern ein deraths-Ergänzungswahl in der Stadt Giessen betr.

Mit^Bezug auf die durch die Schelle bereits ver« öffenklichte Bekanntmachung wegen der Ergänzungs- wahl des hiesigen Gemeinderaths bringt man hiermit noch das Folgende zur öffentlichen Kenntniß.

1) Nach Vorschrift des Art. 27. der Gemeinde, ordnung tritt ein Drittheil der Gemeinderathsmitglie, der ans dem Gemeinderath aus. Die austretenden sind die Herrn Asmus, Dr. Bansa, G. M. Sack, Peter Seipp, und W. Stein. Außer diesen fünf sind seit der letzten Ersatzwahl noch zwei weitere Mitglie­der, nämlich die Hrn. Follenius und Dr. Vogt, abge, gangen, also im Ganzen 7 neue Gemeinderathsmit« glicder zu wählen.

2) Die austretenden Mitglieder können wieder aufs Neue gewählt werden, sind aber vor Ablauf von 3 Jahren zur Annahme einer solchen Wahl nicht verbunden.

3) Gewählt werden kann ein jeder hiesiger Bür­ger, in so fern keiner der in dem Art. 34. und 35. der Gemeindeordnung aufgesührten Wahlunfähigkcits- gründe gegen ihn vorliegt. Insbesondere macht man darauf aufmerksam, daß derjenige nicht wählbar ist, dessen Großvater, Vater, Sohn, Enkel oder Bruder sich schon in dem Stadtvorstande befindet.

4) Wenigstens der dritte Theil des Gemeinde­raths soll aus Männern bestehen, welche der böchst« besteuerten Hälfte der wäblbaren Ortsbürger ange­hören. Wenn nun gleich selbst nach dem Austritt der oben genannten Mitglieder immer noch % aus der höchstbestcuerten Hälfte im Gemeinderath verbleibt, so hat man dennoch mit Rücksicht auf die gedachte Bestimmung eine Liste der höchstbesteucrten Hälfte der hiesigen Bürger, wie in der ersten Bekanntmachung schon bemerkt wurde, auf dem Rathhause offen legcu lassen.

5) Die Stimmzettel werden von den Abstimmen­den nicht unterschrieben; eben deshalb ist es aber auch um so nothwendiger, daß die Namen der Gewählten