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Samstag, den

1835

Frucht- und Victualieupreise zu Gießen vom 4. bis 11. April.

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18

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Darmstadt Gießen .

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Marburg am 21. Mär;

Wetzlar am 28. Mär;

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20

16

>. gutes Schsensieisch . . . Kuhfleisch ...... Rindfleisch Kalbfleisch deSgl. «usgemästetet . . . Schweinefleisch .... Hammelfleisch Wurst von pur Schweinen . gemischte Wurst .... Bratwurst Schwartemagen . . . . . geräucherter Speck . . . Schinken oder Dörrfleisch Rindsfett HammelSfett . . . . . Schweineschmalz ausgelassener desgl. unauszelaffenes . . .

50

40

Vf». Butter . . . .

Handkäse

Eper

Pf». Waizenmehl . .

- grob geschälte Gerste - klein geschälte Gerste

NB. Die Zugaben dürfen in weiter nichts, alt in Nerich von derselben «attun, bestellen, und jwar auf 10 Pfd. Fleisch nicht mehr als anderthalb Pfund, und s, weiter nach Proportion, welches auf em Ptd. nicht völlig fünf Loth aiismacht. Köpfe, Suse, Ge­raus, wie auch die ganz blutigen und nicht ,e> nieöbaren Stücke »om Hals, sind »on der Zugabe gänzlich auszeschlosien.

19) Sämmtlichc Feld. u. Gartenbesitzer werden hierdurch aufgefodert, binnen drei Wochen Bäume, Gesträuch und Hecken von den Raupennestern zu säubern. Wer nach Ablauf dieser Zett bei vorgenommen werdender Visitation als säumig befunden wird, wird in die vcrordnungsmaßige totrafe genommen.

Gießen den 10. April 1835.

Großherzoglich Hessischer Kreisrath.

I. 58. d. K-, Stumpf, Kreissecretär.

20) Auf der Chausse von Großenlinden hierher ist eine Kette angeblich gefunden und auf das Pylizeibureau abgeliefert worden. Der allenfallsige Eigentbümer kann solche^ nach vorheriger genügender Le« gitimativn zurückerhalten. Gießen den 10. April 1835.

Großherzoglich Hessischer Kreisrath.

I. V. d. K., Stumps, Kreissecretär.