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des ehedem damit verpachteten % des Zehnten in der Gemarkung Nodheim. Durchschnitts­ertrag 25 Rthl. jährlich.

9) Die fiskalische Berechtigung zum Bezüge des Zehnten in den Gemarkungen Gleiberg und Krofdorf, und zwar

a) der ganze eigentliche Gleiberger oder große Zehnte,

h) der kleine Germondsche Zehnte zu 1S/16/ ge­gen den Amtmann Bötticher zu Homburg jU 3,/

c) der Zehnte zu Krofdorf ad 3/10; indem die Pfarrei daselbst 71S, H-rr von Dieben zu Fürstenstein V16 und die Pfarrei Rodheim 4/1S zu beziehen haben;

d) von dem Oynhauscnschen Zehnten %, indem die Pfarrei Krofdorf V4 zu beziehen hat,

e) der ganze Novalzehnte. Lurchschnittserrrag 207 Rthl. jährlich.

10) Die Berechtigung zum Bezüge des Frucht-, Flachs- und Heuzehnten in der Gemarkung Salzböden, welchen fiscus in gewissen Distric- ten ungetheilt, in andern Distrikten aber nur zu %, gegen die Familie Rabenau ad V3 zu beziehen bat, incl. des Heu's von einigen Wie­sen, welche früher Ackerland und Weide waren, und des Novalzehnten. Durchschnittsertrag 54 Rthl. jährlich. t

Die speciellen Bedingungen können auf dem Do­mänen - Bureau der unterzeichneten Königl. Regierung u. bei der Kön. Rentei zu Wetzlar eingesehen werden.

Der Zuschlag wird, wenn angemessene Gebote erfolgen, im Versteigcrungstermine definitiv ertheilt. Sollten die Objecte suh No. 5. und 6. wegen zu ge­ringfügiger Gebote nicht verkauft werden können, so werden solche in dem nämlichen Termine auf 3, 6, 9 Jahre anderweit verpachtet werden.

Koblenz den 14. November 1834.

Königliche Re gierung,

Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern und der Domainen und Forsten.

Besondere Bekanntmachungen.

1067) Das Fahren mit schweren Wagen und beladenen Karren über den tiefen Weg ist bei 1 ft. 30 kr. Strafe untersagt, welches man hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringt, mit dem Anfügen, daß dieses Verbot sich auf die Einfuhr der häuslichen Be- dürfniffe und Ausfuhr des Düngers von Seiten der in dieser Straße wohnenden Einwohner nicht erstreckt.

Gießen den 24. Nov. 1834.

Der Bürgermeister

C. Silbereisen.

1066) Bei der Inventarisation des Nachlasses des Großh. Hofgerichtsraths ä)r. Oeser und Durch- gchung der Literalien fand man viele Manualacten aus den Zeiten dessen Advocatur.

Sollte nun Jemand von den zu damaligen Zei­ten proceßführenden Parthien, oder deren Erben in den Besitz dieser Acten gesetzt zu werden wünschen, so werden sie hiermit aufgefodert, sich desfallö bei dem Unterzeichneten binnen 6 Wochen, von heute an ge­rechnet, zu melden, gegenfalls angenommen werden wird, daß sie darauf stillschweigend, entsagt haben, und darüber das Geeignete verfügt werden wird.

Gießen den 27. November 18.34.

Von Commissionswcgen Dietz, Großherz. Commiffionsrath.

Feilgebotene Sachen.

1051) Die ächt englische Universal- Glanz wichse von G. Fleetwordt in London, welche von den berühmtesten deutschen und englischen Che­mikern geprüft worden ist, die das Leder bei dem schönsten Glanze in tiefster Schwärze weich und ge­schmeidig erhält und durch die nöthige Verdünnung das 12fache Quantum hergiebt, ist fortwährend in Büchsen von y4 ä 4 gGr. oder 5 Sgr. und von ya S ä 2 gGr. od. 2% Sgr. nebst Gebrauchszettel zu bekommen bei Herrn'H. Lüdeking in Gießen.

Eduard Oeser, sonst G. Florey jun.

in Leipzig;

Hauptcommiffionair des Hrn. G. Fleetwordt in London.

1053) Feines Spelzen-Vorschußmehl ist zu ha­ben bei Justus Schiefer auf dem Neuenweg.

1054) Spelzenmehl und Wakzenmehl ist zu ha­ben bei Balthas. Spruck.

1055) Ein gut ausgemästetes Schwein von circa 170 bis 180 Ä habe ich zu verkaufen.

I. G. Keil.

1056) Vorzüglich guten Labberdan und gute holländische Häringe sind zu bekommen bei

F. Heusler.

1057) 40 Ellen Allendorfer Fußteppiche, noch sehr wenig gebraucht, sind dahier billigen Preises zu verkaufen, und ist das Nähere bei Ausgeber dieses Blattes zu erfahren.

1058) Blaue und rothe mehlreiche auserlesene Kartoffeln sind zu haben in No. 529. der Caplansgaß, das Malter 1 ft. 40 kr.

Hierzu eine Beilage