23) Die Vorschrift, daß vei trockener Witterung die Straßen und Gassen vor dem Kehren erst mit reinem Wasser begossen werden sollen, wird nicht überall gehörig befolgt. Man findet sich deshalb veranlaßt, dieselbe wiederholt, und zwar unter dem Anfügen bekannt zu machen, daß jede Zuwiderhandlung mit 30 fr. Strafe geahndet werden wird. Gießen den 9. Mai 1834.
Großherz. Hess. Polizei - Commissariat.
Stumpf, Kreissecretär.
24) Unter Bezugnahme auf die in Nro. 15. des hiesigen Wochenblatts von diesem Jahre enthaltene Bekanntmachung, bringt man die daselbst geschehene Veröffentlichung wegen Auffindung eines goldenen Ringes abermals und mit dem Anhänge in Erinnerung, daß nach Verlauf von weiteren 8 Tagen, falls sich bis dahin der rechtmäßige Eigentlmmer nicht gemeldet und legitimirt hat, mit dem fraglichen Ringe nach Maaßgabe der bestehenden Vorschriften weiter verfahren werden wird.
Zugleich bringt man weiter zur Anzeige, daß ein Haarriug gefunden, und anher abgelicfert worden ist, woselbst ihn der rechtmäßige Eigenthümer zurückerhalten kann.
' Gießen den 23. Mai 1834.
Großherz. Hess. Polizei - Commissariat.
Stumpf, Kreissecretär.
Edickalladungen.
481) Nachdem durch die Untersuchung des Ver- mögenszustandes des Pfarrers Faust zu Halsdorf sich ergeben hat, daß dessen Vermögen zu der Bezahlung der Schulden nicht hinreichend ist, auch zur Abwendung eines förmlichen Eoucurscs eine gütliche Vereinigung vergeblich versucht worden; so haben wir den fÄmlichen Concursprozeß erkannt, und laden daher dks sämmtlichen Gläubiger des genannten Pfarrers Faust hierdurch vor, in dem zur Angabe und Begründung der Forderungen, auf Mittwochen den 2. Juli d. I. Vormittags 10 Uhr angesetzten peremtorischen Termine durch gehörig bevollmächtigte hiesige Ober- gerichtsprocuratoren so gewiß zu erscheinen, als sie sonst die Ausschließung mit ihren Forderungen zu erwarten haben, wobei zugleich nachrichtlich bemerkt wird, daß sie sich über die Wahl eines Curatvrs der Masse vor dem, mit ihrer oeshalbigen Vernehmung beauftragten Obergerichtssecretar Eiller zu vereinigen baden, widrigenfalls sie in die definitive Bestellung des gcrichtsseitig mit der einstweiligen Verwaltung derselben beauftragten Amtsadvocaten Buderus zu Rauschenberg Hnwilligend erachtet werden sollen.
Marburg am 9. April 1834.
Kurfürstliches Obergericht, der Provinz Oberheffen Civilsenat.
Mepcrfeld.
495) Die hicrselbst unbekannten Erben des dahier mit Tode abgegangenen Kaufmanns Heinrich Heckmann , sowie alle diejenigen, welche auf sonstige Weise an dessen geringen Nachlaß Ansprüche zu haben vermeinen, roetbeit hierdurch edictgliter aufgefordert, im Termin
Montag den 30. Juni d. I., Vormittags 10 Uhr, vor unterzeichneter Gerichtsstelle entweder persönlich, oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, und ihre etwaigen Ansprüche an den Nachlaß des Verstor
benen bei Strafe der Ausschließung anzumelden und gehörig zu begründen.
Marburg am 15. Mai 1834.
Kurfürstl. Hess. Landgericht.
Wilkens.
Zur Beglaubigung
Schmidt.
Versteigerungen.
473) Donnerstag den 29. d. M., Nachmittags 2 Uhr, sollen im hiesigen Gasthaus zur Krone zwei Ochsen im Wege der Hülfsvollstreckung öffentlich meistbietend versteigert werden.
Gießen am 6. Mai 1834.
Großherz. Hess. Stadtgericht. Müller.
476) Auf Anstehen der Ehefrau des Muller« Meisters Peter Bepler, früher verehelichten Wielcr dahier und deren erster Ehe Kinder, resp. deren Vormundes, soll der denselben gemeinschaftlich zustehende Erbbestand an der im Hospitalhof Lil. D. jNo. 150. dahier bclegenen Mahlmühle nebst Zugehör
in termino Dienstag den 8. Juli d. I. Nachmittags 2 Uhr
auf hiesigem, Gerichtsgebäude, vorbehaltlich jedoch der obervvrinundschaftlichen Genehmigung, öffentlich versteigert werden.
' Die Mühle liegt an dem Hauptarm der Lahn, jenseits der Brücke in der Vorstadt dahier und treibt zwei Mahlgänge.
Das directe Eigenthum derselben siehe dem hiesigen Hospitale zum heil. Geiste zu, au welches ein jährlicher Erbpacht von 37 Achtel Korn zu entrichten ist, und ebenso gebührt von derselben dem Königs. Fiscus ein jährlicher Canon von 6 sl.
Die übrigen speciellern, hinsichtlich der Erbleihe bestehenden Rechtsverhältnisse werden wie die Ver-
ft »
u
& tc
T v.
m ff n S1
ai d- T bc m
21 B bö
in bi aii
m m


