1834.
Frucht- und Victualieupreise Zu Gießen vom 5. bis 12. Juli 1854
1 Pfd. gutes Ochsenfleisch . .
1 <> Kuhfleisch
1 " Rindfleisch . . . . .
1 » Kalbfleisch
1 u desgl. ausgemästeteS . .
1 ff Schweinefleisch . . .
1 " Hammelfleisch ....
i " Wurst von pur Schweinen
1 " gemischte Wurst . . .
1 » Bratwurst
1 fr Schwartemagen ....
1 " geräucherter Speck . .
1 " Schinken oder Dörrfleisch
1 " Rindsfelt
1 Hammelsfett ....
1 ff Schweineschmalz ausgelassene
1 ff desgl. unausgelassenes . .
Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung bestellen, 11:16 zwar auf 10 Pfd. Fleisch nicht mcgr als anderthalb Pfund, und so weiter nach Provortion, welches auf ein Ptd. nicht, völlig fünf Lott, ausmacht. Köpfe, Füße, Ge, raub, wie auch die ganz blutigen und Nicht gc- nicsbaren Stucke vom Hals, sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen.
Brodpreise.
kr.
Pf.
1 Pf. 6 Lth. — Qt. Roggenbrod . . .
3 » 18 ,/ — ff „
7 n 4 tf — ff tf
30 Lth. 2 Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod T fr 3 „ Wasserweck......
6 " 3 „ Milchbrod ......
8 ff " ff Taigscher ......
2
6
12
2
1
1
1
4
5
7
15
16
4
4
3
4
|| I 1 «o I IM Ul 1 1 1 1 1 1 1 |
Bierpreise.
1 Maas ordinaires Bier ....... auch
1 Maas Doppelbier ......" . ,
Marktpreise.
1 Pfd. Butter.......
3 Handkäse.......
6 Sver..........
1 Pfd. Waizeumehl......
- . grob geschälte Gerste . . .
- klein geschälte Gerste . . .
F r u ch t p r e i s e.
S
t ä d t e.
Gemas
Waizen
Korn •
Gerste
1 Hafer
Erbsen
Linsen
Pt.
1 fs. | Er.
Pf.
fl.lkr.
Pf.
ststkr.
Pf.
Ifl.lkr.
flsPf.skr.
Pf. Ifl.lkr.
Darmstadt
das Malter
200
—— 1 f.f—".
—
3 12
—
2 42
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Gießen .
• • • • . e . .
das Malter
—
5'50
180
4 -
160
— —
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auch
—
6j-
200
4 20
—
3 15
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3 —
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Marburg am 6. Zull ....
.das Mott
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4|30
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3 30
—
2 10
—
2 5
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Wetzlar am
5. Zuil.....
das Achtel
—
5150
—
4 36
3 45
—
3 40
Polizeiliche Bekanntmachung.
30) Folgende Gegenstände, als
eine Heugabel', eine Kappe,. ' ein Chemiscttchen und c ein Beutel mit einigem Geld,
sind ge,unden worden und anher abgegeben worden, woselbst solche der sich legitimircnde Eigcnthumer in Empfang nehmen kann. Gießen, den 11. Juli 1834.
Großherzoglich Hessisches Polizei - Commiffariat.


