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1834.

Frucht- und Victualieupreise Zu Gießen vom 5. bis 12. Juli 1854

1 Pfd. gutes Ochsenfleisch . .

1 <> Kuhfleisch

1 " Rindfleisch . . . . .

1 » Kalbfleisch

1 u desgl. ausgemästeteS . .

1 ff Schweinefleisch . . .

1 " Hammelfleisch ....

i " Wurst von pur Schweinen

1 " gemischte Wurst . . .

1 » Bratwurst

1 fr Schwartemagen ....

1 " geräucherter Speck . .

1 " Schinken oder Dörrfleisch

1 " Rindsfelt

1 Hammelsfett ....

1 ff Schweineschmalz ausgelassene

1 ff desgl. unausgelassenes . .

Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung bestellen, 11:16 zwar auf 10 Pfd. Fleisch nicht mcgr als anderthalb Pfund, und so weiter nach Provortion, welches auf ein Ptd. nicht, völlig fünf Lott, ausmacht. Köpfe, Füße, Ge, raub, wie auch die ganz blutigen und Nicht gc- nicsbaren Stucke vom Hals, sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen.

Brodpreise.

kr.

Pf.

1 Pf. 6 Lth. Qt. Roggenbrod . . .

3 » 18 ,/ ff

7 n 4 tf ff tf

30 Lth. 2 Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod T fr 3 Wasserweck......

6 " 3 Milchbrod ......

8 ff " ff Taigscher ......

2

6

12

2

1

1

1

4

5

7

15

16

4

4

3

4

|| I 1 «o I IM Ul 1 1 1 1 1 1 1 |

Bierpreise.

1 Maas ordinaires Bier ....... auch

1 Maas Doppelbier ......" . ,

Marktpreise.

1 Pfd. Butter.......

3 Handkäse.......

6 Sver..........

1 Pfd. Waizeumehl......

- . grob geschälte Gerste . . .

- klein geschälte Gerste . . .

F r u ch t p r e i s e.

S

t ä d t e.

Gemas

Waizen

Korn

Gerste

1 Hafer

Erbsen

Linsen

Pt.

1 fs. | Er.

Pf.

fl.lkr.

Pf.

ststkr.

Pf.

Ifl.lkr.

flsPf.skr.

Pf. Ifl.lkr.

Darmstadt

das Malter

200

1 f.f".

3 12

2 42

_

_ _ _

Gießen .

. e . .

das Malter

5'50

180

4 -

160

--

_ _

auch

6j-

200

4 20

3 15

3

MM»--

...... ______ ______

Marburg am 6. Zull ....

.das Mott

_

4|30

__

3 30

2 10

2 5

..

_ _ _

Wetzlar am

5. Zuil.....

das Achtel

5150

4 36

3 45

3 40

Polizeiliche Bekanntmachung.

30) Folgende Gegenstände, als

eine Heugabel', eine Kappe,. ' ein Chemiscttchen und c ein Beutel mit einigem Geld,

sind ge,unden worden und anher abgegeben worden, woselbst solche der sich legitimircnde Eigcnthumer in Em­pfang nehmen kann. Gießen, den 11. Juli 1834.

Großherzoglich Hessisches Polizei - Commiffariat.