Ausgabe 
6.9.1834
 
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auf dem Gemekndehause zu Frankenbach anzugeben u. zu begründen, wvrnach sodann wegen ihrer Befriedi­gung das Geeignete verfügt werden wird.

Gießen den 4. Sept. 1834.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht.

Müller. Zimmermann.

783) Alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrnnde an Johannes Weber zu Fellingshausen und dessen verstorbene Ehefrau, geb. Schäfer, Fode- rungen zu haben glauben, werden hierdurch auigefo- dert, dieselben so gewiß innerhalb vier Wochen von heute an dahier anzuzeigen und geltend zu machen, als sonst darauf bei der Vertheilung des Vermögens des Johannes Weber und des Nachlasses der Ehefrau desselben keine Rücksicht genommen werden kann.

Gießen am 21. Angust 1834.

Großherz. Hess. Stadtgericht. Müller.

718) Alle diejenigen, welche Forderungen an den Nachlaß des gestorbenen Schneidermeisters An­dreas Stephan und dessen Wi'ttwe dahier haben, wer­den hierdurch aufgefordert, solche im Termin

Montag den 8. September d. I. dahier anzuzeigen und richtig zu stellen.

Gießen den 4. August 1834.

Großherz. Hess. Stadtgericht. Müller.

709) Am 4. Mai d. I. starb dahier der Kauf­mann Heinrich Heckmann. Da die Erben desselben unbekannt sind, so wurde dessen Nachlaß unter ge­richtliche Euratel gestellt, und die unbekannten Erben des Verstorbenen, sowie diejenigen, welche Ansprüche an dessen Nachlaß machen wollen, sind bei Strafe der Ausschließung öffentlich aufgefordcrt worden, ihre Ansprüche in dem dazu anher bestimmten Termin den 30. Juni d. I. anzumelden. Der Nachlaß des Ver­storbenen ist- immittelst versilbert worden und besteht in 65 fl. 1 fr. 4 Hlr.

Als Erben des Heinrich Heckmann hat sich Nie­mand gemeldet; dagegen sind 1127 fl. Schulden gegen denselben liquidirt worden, unter welchen die Begräb- nißkostcn mit 26 fl. 15 fr, sowie p. p. Arzueikostcn und endlich Euratel und Gerichtökosten privilegirt sind.

Um bei dieser Unzulängigkeit der Masse einen förmlichen Concurs abzuwenden, soll unter den sich gemeldet habenden Gläubigern des Gemeinschuldners die Güte versucht werden. Hierzu ist Termin auf hiesi­ges Landgericht auf den 17. Sept. d. I., Morgens 10 Uhr, bestimmt, und die sich bereits gemeldet ha­benden Gläubiger des Gemeiuschuldners werden auf­gefordert, alsdann persönlich oder durch gehörig Be­vollmächtigte zu erscheinen und auf die ihnen gcrichts- seitig vorzulegenden Vorschläge dem Güte-Versuch deizuwohnen, wobei zur Nachricht dient, daß die Nicht­erscheinenden als der Mehrzahl der erscheinenden Gläu­biger bcitretend betrachtet werden sollen.

Marburg den 17. Juli 1834.

Kurfürstlich Hessisches Landgericht.

Wilkens. vdt. Schmidt.

741) Nachdem der Seifensieder Christian Nos­bach dahier erklärt, daß die Schulden sein Vermögen bei weitem überstiegen, und er außer Stand sei, die Gläubiger zu befriedigen, zu dem Ende auch um deren Zusammenberufung gebeten, so ist diesem Suchen ge­fügt, und werden zu dem Ende zur Abwendung eines förmlichen Concurscs, sämmtlichc sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger des genannten Nosbach öffent­lich vorgeladen, in dem auf

Mittwoch den 10. Sept. d. I., Morgens 9 Uhr, anberaumten Termin persönlich oder durch Special- bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen zu lkquidiren, zu begründen u. sonächst auf den ihnen vor, zulegenden Vermögens- und Schuldeubestand der Güte zu pflegen, zugleich auch wegen Beibehaltung des inter­imistisch bestellten Curators sich zu erklären, mit dem Hinzufügen, daß die nicht erscheinenden Gläubiger als dem Beschlüsse der Mehrheit bcitretend werden angesehen werden. Marburg am 30. Juli 1834.

Kurfürstlich Hess. Landgericht.

Soldan.

Zur Beglaubigung

S ch m i d t.

Versteigerungen.

785) Montag den 15. September d. I., des Vormittags um 10 Uhr, sollen auf dahicsigem Nath- haus eine Commode und ein Schrank im Wege der Hülfsvollstreckung öffentlich versteigert werden, wozu Kaufliebhaber eingeladen werden.

Gießen am 26. August 1834.

Großhcrz. Hess. Stadtgericht.

M ü l l e r.

794) Mittwoch den 17. Sevt. d. I., Nachmit­tags 2 Uhr, sollen m der Wohnung des Wirths Friedrich Lony dahier, die bei demselben zum Pfand stehenden Mobilien, in Kleidungsstücken, Büchern und sonstigen Gegenständen bestehend, meistbietend gegen baare Zahlung versteigert werden.

Gießen den 1. Sept. 1834.

Großherz. Heff. Stadtgericht.

M ü l l e r.

707) Montag den 8. September d. I., Vor­mittags um 8 Uhr, soll in dem Gasthaus zum Hessi­schen Hofe dahier das den Erben des Kaufmanns Friedrich Eckstein zugefallene Wohnhaus, Hintergebäude und Durchfahrt nebst Grund und Mistenstätte an der Ecke der Hintergasse in der Wallthorstraße, neben Metzgermeister Georg Melchior Sack gelegen, 20,3 sj Kl. haltend, der Erbtheilung wegen meistbietend unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen versteigert werden. Gießen den 6. August 1834.

In Auftrag der Friedrich Eckstcinsschen Erben Dr. Eckstein,

Großherz. Hofgerichts - Sekretariats - Accessist.

784) Der Unterzeichnete ist Willens, seine, ohngefähr 3 Morgen haltende, zwischen Altenbuseck und Großenbuseck gelegene Wiese aus freier Hand zn