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gen an diesen Nachlaß zu haben vermeinen, hier­durch, aufgefordert, in dem

auf den 7. Slugrist d. I. Vormittags

10 Uhr anberaumten Termin entweder in Sclbstpcrson, oder durch gehörig Be­vollmächtigte, auf dahicsigcm Hofgerichts-Gcbäude zu erscheinen, ihre Forderungen anzugcben und sich zugleich eines zu versuchenden gütlichen Arrange­ments zu gewärtigen, im Ausbleibnngsfall aber zu erwarten, daß ihre Forderungen nicht berücksich­tigt und in Beziehung auf einen etwa zu Stande kommenden Vergleich, sie als der Mehrheit der Gläubiger beitretend, betrachtet werden sollen.

Gießen den 24. Juni 1833.

In Auftrag Großh. Hess. Hofgcrichts dahier.

Kempf, Großh. Hofgcr. Sckr. Accessist.

576) Alle diejenigen, welche Forderungen an die Verlassenschaft der dahier verstorbenen Post­meisterin Hirsch, geb. v. Herdt, bilden zu können glauben, werden hierdurch aufgefordert, dieselben so gewiß binnen vier Wochen .vowheute an bei dem Unterzeichneten anzugeben und näher zu begründen, als sie sonst bei der Inventarisation des oben er­wähnten Nachlasses nicht berücksichtigt werden können.

Gießen den 25. Juni 1833.

In Auftrag Großh. Hess. Hofgerichts dahier.

Haberkor n.

Besondere Bekanntmachungen.

574) Johannes Schneider von Frankenbach ist durch Verfügung Großh. Hofgerichts dahier für einen Verschwender erklärt worden. Indem man dieses hierdurch zur öffentlichen Kenncniß bringt, wird bemerkt, daß für die Folge von demselben abgeschlossene Rechtsgeschäfte nur dann für ver­bindlich und gültig geachtet werden können, wenn sie mit Genehmigung der für ihn bestellten Cura- toren, der Ortsbürger Christian Schneider und Johannes Wallbxech von Fraukenbach, abgeschlos­sen worden sind.

Zugleich fordert man hierdurch diejenige«, welche aus irgend, einem Rechrögrunde Ansprü­che an das Vermögen des Johannes Schneider bilden zu könnens vermeinen, auf, dieselben im

Termin, Freitag den 2. August d. I., Morgens 9 Uhr, anzugeben und zu begründen, wornach sodann wegen ihrer Befriedigung das Geeignete verfügt werden wird.

Gießen am 25 Juni 1833.

Großh. Heß. Stadtgericht. Müller. Zimmermann.

578) Viehversicherungsverem.

Es wird hiermit zur Kcnntniß der Interes­senten gebracht, daß die Wirksamkeit des Vereins mit dem 1. Juli ins Leben tritt.

Für den Vereinsvorstand, Dr. Vir.

Versteigerungen.

575) Montag den 1. Juli d.J., Nachmit- 1 tags von 2 bis 5 Uhr und die folgenden Tage zu derselben Zeit, sollen in der Wohnung der Wittwe Koch am Markt, verschiedene Mobilien, namentlich 1 Sopha, 12 Stühle, 2 große Schränke, 1 Schreib- comtoir, 1 runder Tisch, 2 Kommodchcn, sodann Kleidungsstücke, Weißzeug und Bettzeug gegen gleich haare Zahlung öffentlich versteigert werden.

Gießen den 26. Juni 1833.

In Auftrag Großh. Hess. Hofgerichts dahier.

Habcrkorn.

Großh. Hofg. Sekr. Accessist.

530) Auf freiwilliges Ansuchen der hinter­lassenen großjährigen Kinder des Burgers und Fuhrmanns Wilhelm Henkel dahier, soll die den- selben zugehörige Hofraithe, als

41,9 Klftr. Wohnhaus mit Stall und Grund hinter dem Arrcsthaus, an Wilhelm Krailing, giebt 3 fr. 1 j pf. Zins in Kasten,

Montag den 1. Juli d. I, Nachmittags 2 Uhr auf dem Narhhaus meistbietend versteigert werden.

Gießen den 13. Juni 1833.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.

573) Nächsten Montag, den 1. Juli d. I., soll das im Walddistrict Fernewald aufgearbeitete Gehölz, bestehend in Eichen- und Kiefern-, Scheit-, Prügel-, Stock- und Neisholz, so wie einige Kie« fern-Baustämme, meistbietend öffentlich verstek-