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Um die mannigfaltigen Störungen, welche bisher bei dem öffentlichen Gottes­dienste Statt gefunden haben, zu entfernen, findet sich der Kirchenvorftand der Stadt Gießen veranlaßt, folgendes hiermit öffentlich bekannt zu machen.

§. 1.

In der Kirche herrsche die größte Ruhe und Stille, welche die Heiligkeit des Orts und seine erhabene Bestimmung erfordert.

§. 2.

Damir diese erhalten wird, sollen alle Kirchenthüren gegen Ende des, der Predigt unmittelbar vorangehenden, Liedes geschlossen, und nicht eher wieder geöffnet werden, bis der Segen gesprochen ist. Alle Anwesende werden daher ge­beten, bis zu diesem Zeitpunkte ruhig auf ihren Plätzen zu verweilen.

. §. 3.

Sollten indessen Einzelne, aus dringenden Gründen, die Kirche früher zu verlassen wünschen, so ist die Einrichtung getroffen worden, daß die Thüre am Haupteingange, nach dem Kirchenplatze hin, schnell geöffnet werden kann: man bit­ter aber, daß ein solches Weggehen durchaus geräuschlos erfolgen möge.

§. 4.

An Vormittagen, an welchen das heilige Abendmahl ausgetheilt wird, soll übrigens die bezeichnete Thüre schon alsdann aufgeschlossen werden, wenn der Geistliche die Kanzel verlassen hat. Ueberhaupt wird man dafür Sorge tragen, daß, im Falle der Roth, alle Thüren schnell geöffnet werden können.

§. 5.

Kinder können nur unter der Aufsicht ihrer Eltern, oder Lehrer die Kirche besuchen, und es kann daher nicht ferner mehr geduldet werden, daß durch noch