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Polizeiliche Bekanntmachu ng.
G 59) Auf den Grund besteheuder Verordnungen wird hiermit das Schießen, so wie das Legen oder Losbreuueu von sogenannten Kanonen - oder Mord- schlägen innerhalb der Stadt und deren Umgebung, insbesondere in Bezug auf die hevorftehcude Neujahrsnacht unter dem Anhänge untersagt, daß der lieber» treter dieses Verbotes einer Strafe von fünfzehn Gulden sich zu gewärtigen hat, daß ferner jeder Bewohner eines Hauses oder Gartens, aus welchem ge- schoffeu wird, für die Strafe, iu so feru der Thaler nicht entdeckt wird, haftbar ist, und, im Falle der Zahlungsunfähigkeit, Verwaudlnug der Strafe in Ge- fänguißstrafe erfolgt. .
Zugleich wird das Verbot des Siugeus und des Schreiens auf der Straße, mit Bezug auf die desfallstge Bekanntmachung vom 4, Oetober l. I. hiermit in Erinnerung gebracht.
Gießen, den 27. Dezember 1833.
Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.
' K. Eh. Knorr.
Edictalladung.
H68) Das über den Nachlaß der dahier verstorbenen Wittwe des Forstsekretär Erler ,ju errichtende Inventar macht es zu wissen uölhig,^ welche rechtliche Ansprüche an das Vermögen derselben gebildet werden. ES werden daher alle diejenigen, welche etwaige Federungen au die gedachte Erblaßerin haben sollten, hiermit aufge- fodert, diese in dem ans
Dienstag den 7. Januar 1834 des Vormittags 9 Uhr festgesetzten Termin vor dem Unterzeichneten entweder in Selbstperson, oder durch Bevollmächtigte, auf dadiesigein Hofgerichtsgebäude anzuzeigen, indem sonst das Jnvencarium, ohne weitere Rücksicht auf die säumigen Gläubiger, abgeschlossen werden wird.
Gießen, den 19. Decbr. 1833.
Vermöge Auftrags
Großh. Hofgerichtö daselbst.
Schneider,
Hofgerichts - Sekretariats - Aecessist,
Besondere Bekanntmachssng.
1160) In dem abgeholzten Theile des W alddistrictes Stolzenmorgen sind von der am 11. unb 18.6. M. abgehaltenen Versteigerung mehrere Wüstungsstücke übrig geblieben, welche der Ge-
meinderaty den Morgen zu einem Gulden an die hiesigen Einwohner in dreijährigen Pacht ab- zugebeu beschlossen hat. Lusttragende können sich daher auf des Unterzeichneten Bureau anmelden.
Gießen, den 25. November 1833.
Der Bürgermeister
E. Silbereisen.
Versteigerungen.
1172) Auf freiwilliges Ansuchen der Erbendes verstorbenen Stadtlieutenants Balthasar Neuling dahier, sollen die denselben znstehenden Immobilien, als:
Wohnhaus, Scheuer, Hofraum und Garten auf dem Seltersweg, neben Joh. Melchior Lampus, giebt 154 kr. Zins der Stadt;
"138,5 jtlftr. oder 4014 Rth. Garten auf der Weißerde am Leihgesterner Weg, an Joh. Kalbfleisch,
Donnerstag den 9. Januar 1834.
Nachmittags 2 Uhr auf dahiesigem Rathhaus anderweit, unter den vorher bekannt gemacht wer, denden Bedingungen, versteigert werden.
Um den vielen bisher obgewalteten Mißverständnissen zu begegnen, wird vorläufig bemerkt, daß Niemand in diesem Haus ein Einsitz vorbehalten ist.— Gießen, den 19. Dezbr.,1833.
Groß. Hess. Stadtgericht.
Müller,


