KreisräthlLche Bekanntmachung.
25) Da die Erfahrung gezeigt hat, daß viele der dahier arbeitenden einheimischen Gesellen erst dann ihren Beitritt z'n dem mit dem akademischen Hospital abgeschlossenen 93er# trage, Behufs der Verpflegung und Heilung erkrankter Gesellen, anzeigen, wenn sich schon Spuren der Erkrankung bei ihnen gezeigt haben oder wenn sie sogar schon wirklich erkrankt sind, so wird, ;t>a dies durchaus nicht, stattfiuden kann, hierdurch verfügt: daß jeder hier cvc? beitende einheimische Geselle, wenn er obberührtem Vertrage beizutreten gesonnen ist, dieses nicht nur alsbaldeuauf dem Polizei-Bureau anzuzeigen, sondern auch jeden eintreteu- den Wechsel der Meister, daselbst ebenfalls persönlich anznmelden habe.
Die hierbei betheiligten Meister werden insbesondere hiermit aufgcfordcrt, darauf zu sehen, daß dieser Verfügung von ihren Gesellen nachgekommen werde.
Gießen den 26. Auli 1833. Großh. Hess. Kreisrath des
Kreises Gießen.
. Stumpf, Kreisseeretär.
Polizeiliche Bekanntmachungen-
26) Da die nachfolgend verzeichneten Gegenstände, welche gefunden und hierher abgegeben worden, — der in den dießjährigen Wochenblättern No. 20. 22. und 27. erfolgten Bekanntmachungen ungeachtet, bis hieher noch nicht abgeholt worden sind, so werden die Eigen- thümer derselben nochmals aufgefordert, so gewiß annoch binnen 14 Tagen auf dem Polizeibureau zu deren Empfange sich zu melden und zu legitimiren, als die gedachten Sachen sonst, der in dem §. 203. der hiesigen Polizeivorschriften enthaltenen Bestimmung gemäß, den Findern werden überlassen werden. Gießen den 26. Auli 1833.
4)
2)
3)
ein ein ein
Großh. Hess. Polizei-Commissariat.
ein Kinderwestchen, mehrere Schlüssel und ein Ohrring. .
Stumpf, Kreisseeretär
Verzeichniß der gefundenen Gegenstände: .
katholisches Gebetbuch, 4)
hebräisches Gebetbuch, 5)
Taschentuch, 6)
27) Unlängst ist dahier ein goldner Siegelring von beträchtlicher Größe, mit einem dunkelgrünen platten und ovalen Steine, über welchen eine kaum merkliche Ader zieht, entkommen, was mit dem Bemerken veröffentlicht wird, daß der Eigenthümer dem Ueberbrinqer dieses Ringes eine angemessene Belohnung zugesichert hat.
Gießen den 25. Auli 1833.
Großh. Hess. Polizei-Eommissariat.
Stumpf, Kreisseeretär.
28) Am 13. dieses ist in einem Hause der hiesigen Stadt eine goldene Taschenuhr und den 22. oder 23. dieses ebenfalls eine solche in einem anderen Hause entwendet worden. Die erstere ist eine französische, zweigehäusige Uhr von mittlerer Größe, hinsichtlich deren besondere Kennzeichen nicht angegeben werden konnten; die letztere ist eine goldene Repetiruhr a l’epine, von Breguet in Paris, klein, ziemlich platt, mit weißem Zifferblatte, arabischen Zahlen auf demselben, mit einem Stunden- und Minutenzeiger versehen, und wird auf der Rückseite geöffnet und aufgezogen. Auch befand sich an derselben ein Uhrkettchen aus bkonden Haaren verfertigt, und durch goldene Beschläge verbunden.
Die bisherigen Nachforschungen haben keinen Erfolg gehabt, weßhalb man den Weg der öffentlichen Bekanntmachung wählt und diejenigen, welche Spuren zur Entdeckung dieser Diebstähle angeben können, auffordert, dieselben alsbalden hierher mitzutheilen.
Gießen den 26. Auli 1833.
Großh. Hess. Polizei-Commissariat. Stumpf, Kreissecretair.


