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2) Sowohl die zum Beherbergen von Fremden berechtigten Wirthe, als anch Privatpersonen, wenn ber ihnen Freunde oder Anverwandte logiren oder nur absteigen wollen, sind verbunden, sogleich nach der Ankunft ihrer Gaste, Freunde oder Verwandten die Anzeige davon bei der Polizeibehörde des Ortes zu mache», uüd derselben die Legitimationspapiere zu übersenden. Unterlassung der Beobachtung dieser Vorschriften wird, in fo fern darunter nicht noch ein größeres Vergehen oder Verbrechen begriffen ist, mit den bereits für Unterlassung der Anmeldung von Fremden angedrohten Strafen geahndet werden.
hiermit zur Nachachtung bekannt macht, bemerkt man, daß dnrch diese Maßregeln die wegen Abgabe von Meldezettel bei dem Thorschreiber am Wallthor, wegen Führung von Journalen über die Fremden bei den Gastwirthen u. s. w. bestehenden und neuerdings den Letzteren eingeschärften Polizeivorschriften nicht aufgehoben, vielmehr auch fernerhin pünktlich zn'beobachten sind.
Gießen den 17. April 1833.
Großherzogl. Hess. Polizey-Commissariat. Stumpf, Kreis-Secretär.
Besoudere Bekanntmachungen.
357) Gerhard Klinket H. S. aus Ruttershausen t Eckschneider) hat sich freiwillig unter die Curatel seines Bruders Dietrich Klinket daselbst gestellt, man bringt dieses mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß ohne Zustimmung des genannten Curators keine verbindliche Rechtsgeschäfte mit Gerhard Klinkel eingegangen werden können und fordert zugleich alle seine Gläubiger auf, ihre Forderungen innerhalb 14 Tagen dahier anzuzeigen und zu begründen.
Gießen den 20. Aroil 1833.
Großherzogl. Hess. Landgericht.
Ploch. Wortmann.
361) Die Schulgelder für das Itc Quartal 1833 sind binnen 8 Tagen an den Unterzeichneten bei Vermeidung Zwangs zu bezahlen.
Gießen den 25. April 1833.
Der Stadrechner
Nern.
Versteigerungen.
360) Kommenden Mittwoch den 1. Mai I. I. Vormittags 10 Uhr soll auf dahicsigem Nachhause die im Walddistrict Stelzenmorgen in diesem Sommer gewonnen werdende Lohrinde, unter den im Termin zu eröffnenden Be
dingungen, an den Meistbietenden versteigert werden. Gießen den 26. April 1833.
Ter Bürgermeister Silbereisen.
359) Nächsten Montag den 29ten April Nachmittags 1 Uhr sollen im Gießer Stadtwald Distrikt Oberhag eine bedeutende Quantität kiefern Bohnenstangen an den Meistbietenden versteigert und der Anfang am neuen Schissenberger Fahrweg gemacht werden.
Gießen den 26. April 1833.
Der Bürgermeister C. Silbereisen.
356) Donnerstag den 2. Mai dieses Jahres Nachmittags 2 Uhr sollen auf dahiesigem Rath, Haus 30 Stück eichene Bohlen öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Gießen den 1^. April 1833.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.
363) Dienstag den30. April Nachmittags von 2 Uhr an sollen in dem Hause des Wagnermeisters Loos hinter der Kirche verschiedene Gegenstände, als: ein Sopha, eine Kommode, 2 Spiegel, ein Bett, eine silberne Taschenuhr, ein Schrank und Kleidungsstücke versteigert werden.
Gießen den 29. März 1833.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.
299) Auf freiwilliges Ansuchen der Joseph Herbstreits Wittwe und deren großjährigen Kinder dahier, sollen die denselben zugehörigen Immobilien, als:


