Ausgabe 
17.8.1833
 
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die sich anmeldenden Gläubiger vertheilt werden wird. Gießen den 16. Juli 1833.

Großh. Heß. Stadtgericht.

Müller. Zimmermann.

656) Großhetzogliches Hofgericht der Pro­vinz Obcrhessen hat über den Nachlaß des im Jahr

1824 verstorbenen Rathschöffen Ludwig Mel­chior Herbert dahier den Concurs erkannt und

das unterzeichnete Gericht mit dessen Leitung be­auftragt. Es werden deßhalb alle Diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an, den gedachten Nachlaß des genannten Rath­schöffen Ludwig Melchior Herbert bilden zu kön­nen vermeinen, hierdurch aufgefordert, im Termin

Freitag den 20ten September d. I., Morgens 9 Uhr, zu erscheinen, ihre Forderungen, bei Vermeidung des Ausschlusses von der Masse, anzngeben und zu begründen, zugleich Vorschläge zu einem güt­lichen Arrangement anzuhörcn und sich darüber zu erklären, wobei bemerkt wird, daß Diejeni­gen , welche in dem Termine in Selbstpersoit zu erscheinen verhindert sind, ihre Vertreter mit bei Gericht vollzogenen Specialvollmachten zu ver­sehen haben und im Fall ein Vergleich nicht zu Stande gebracht werden sollte, diejenigen Gründe, worauf sie ein Vorzugsrecht stützen'zu können glauben, bei Vermeidung der Annahme Verzichts auf dasselbe an- und auszuführen.

Gießen den 18. Juli 1833.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Müller. Zimmermann.

682) Susanna Balser, Tochter des ver­storbenen Großh. Steuer-Secrctärs Balser da­hier, beabsichtigt nach Ungstein im Königl. Bairi­schen Rheinkreise überzuziehen. Etwaige recht­liche Ansprüche an dieselbe können bei Ertheilung der Entlassungsurkunde nur dann berücksichtigt werden und dieselbe alifhalten, wenn sie binnen 3 Monaten von heute an bei Großh. Hofgericht dahier zur Anzeige gebracht und begründet werden.

Gießen den 24. Juli 1833.

Großh. Hess. Kreiörath des Kreises Gießen.

K. Eh, Knorr.

732) Da über das Vermögen des Sig' mund Baruch von hier der förmliche Concurs erkannt worden ist, so werden alle diejenigen, welche au dasselbe aus was immer für einem Grunde, einen Anspruch bilden zu können ver­meinen, aufgefordert, diesen im Termin

Freitag den 18. October d. I., Vor­mittags 10 Uhr, so gewiß an- und auszuführen, als sie sonst mit demselben von der vorhandenen Masse ohne ein weiteres Präclusivdccret ausgeschlossen werden.

Gießen den 9. August 1833.

Großh. Hess. Stadtgericht. Mül l e r.

731) Am 29. Januar 1818 ist eine, den Kindern des Johannes Seipp, Kirchen­seniors zu Gießen, gehörige Gießer Stadtobli­gation, auf 450 fl., zu 4% Ctp., lautend, und ausgefertigt am 28. Februar 1817, angeb­lich verloren gegangen. Es werden daher alle, welche Ansprüche an diese Obligation zu haben vermeinen, aufgefordert, dicselbeu binnen drei­ßig Tagen dahier anzuzeigen, widrigenfalls die­selbe für amortisirt erklärt wird.

Gießen, am 12., August 1833.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Müller.

Besondere Bekanntmachungen.

735) Die Stelle zweier Feldaeschworncn für die Stadtgcmcinde Gießen ist erledigt. Man fodert daher zu diesem Dienste lusttragende, mit erforderlichen Kenntnissen ausgerüstete mitGrund- eigenthum angesessene hiesige Bürger auf, inner­halb 8 Tagen ihre deßfallsige Gesuche auf des Unterzeichneten Bürcau zur Berücksichtigung nie­derzulegen.

Gießen den 15. August 1833.

Der Bürgermeister

C. Silbercisen.

736) Alle diejenigen, welche Trieb- und wiesenvurtclzins, Bestandgelder von verliehe­nen städtischen Grundstücken, und ständigen Grundzins für das Jahr 1833 zu bezahlen ha­ben, werden hierdurch anfgefordcrt, diese Gel-