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Polizeiliche Bekanntmachung.

42) Ein lederner Geldbeutel mit einigem Geld ist gefunden,, und hierher abgegeben worden, woselbst ihn der Eigenthümer im Empfang nehmen kann.

Gießen, den 13. September 1833. Großh. Hess. Polizei-Commiffariat.

Stumpf, Kreissecretär.

Bekanntmachung.

43) Die Nachweisung über die Verwendung der zur Unterstützung deS Johannes Wagner iu Fellingshausen eingegangeneii Beiträge, ist an Herrn Geheimerath Knorr mit der Bitte eingesendet worden, durch Offenlegung auf dem Kreisrathö-Vurcan den Interessenten deren Einstchtsnahme zn gestatten.

Gießen, den 11. September 1833.

Hofmann. Re un in g.

Aus den mir vorgelegten Papieren habe ich mich von der richtigen Verwendung der für Johannes Wagner in Fellingshausen eingegangenen Beiträge überzeugt, und die be# treffenden Urkunden auf meinem Bureau zur Einsicht der Interessenten offen gelegt.

, Gießen, den 12. September 1833. Der Großherzogl. Kreiörath.

K. CH. Knorr.

Edictalladungen.

615) Christian Friedrich Magnus, Gastwirth im englischen Hofe zu Gießen, hat er­klärt, sein sämmtliches überschuldetes Vermögen seinen Gläubigern abtreten zu wollen. Sämmt- liche Gläubiger, Vindicanten und sonst Berech­tigte werden daher aufgefordert, ihre Ansprüche und Vorzugsrechts im Termine

Montag den 16ten Sept. l. I. Vormittags 9 Uhr

dahier anzumelden und gehörig zu begründen bei Vermeidung des Ausschlußes von der Masse und der Annahme, daß alle nicht persönlich oder durch besonders hierzu Bevollmächtigte Erschei­nenden bey allen etwa abzuschließenden Verträgen oder Vergleichen der Mehrzahl der Gläubiger bei­getreten sepen.

Alle Schuldner des Cridars haben längstens dis zu diesem Termine den Schuldbetrag, jedoch nur bei dem Gerichte zu hinterlegen, widrigen­falls sie gerichtlich belangt werden und bei Ver­meidung doppelter Zahlung.

Gießen den Ilten Juli 1833.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht.

Müller.

732) Da über das Vermögen des Sig­mund, Baruch von hier der förmliche Concurs erkannt 'worden ist, so werden alle diejenigen, welche an dasselbe aus was immer für einent Grunde, einen Anspruch bilden zu können ver­meinen, aufgefordert, diesen im Termin

Freitag den 18. October d. J>, Vor­mittags 10 Uhr,

so gewiß an- und auszuführen, als sie sonst mit demselben von der vorhandenen Masse ohne ein weiteres Präclusivdecret ausgeschlossen werden.

Gießen den 9. August 1833.

Großh. Hess. Stadtgericht. M ü Mer.

656) G*wßherzogliches Hofgericht der Pro­vinz Oberhessen hat über den Nachlaß des im Jahr 1824 verstorbenen Rathschöffen Ludwig Mel­chior Hcrberr dahier den Concurs erkannt und das unterzeichnete Gericht mit dessen Leitung be­auftragt. Es werden deßhalb alle Diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an den gedachten Nachlaß des genannten Rath­schöffen Ludwig Melchior Herbert bilden zu kön­nen vermeinen, hierdurch ausgefordert, im Termin