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Edr'ctaltadmlgeri.

453) Fkiedericke, die Tochter der Frau Stcuersecretär Balser, beabsichtigt, zum Zwecke ihrer Verehelichung , nach Usingen überzuziehen, weßhalb etwaige Rechtsansprüche an dieselbe so gewiß binnen 3 Monaten dahier anzuzeigen und bei dem competenten Gerichte geltend zu machen, sind, als sonst die Entlaffungsurkunde ausgebän- digt werden wird. Gießen, den 17. Mai 11883.

Der Großherzogliche Kreisrath des Kreises Gießen.

K. CH. Knorr.

vid. Stumpf.

570). Diejenigen, welche an den Nachlaß der Wittwe des Johannes Schunicht, geborne Jenisch, zu Langgöns/Erb- oder sonstige Ansprüche bilden zu können vermeinen, werden hiermit anf- gesordert, binnen 6 Wochen von heute au, solche dahier anzuzeigen und gehörig zu begründen, so gewiß, als sonst der Nachlaß an die sich gemel­det habenden Verwandten abgegeben werden wird.

Gießen am 19. Juni 1833.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Müller.

576) Alle diejenigen, welche Forderungen an die Derlasseuschaft der dahier verstorbenen Post- meisterin Hirsch, geb. v. Herdt, bilden zu können glauben, werden hierdurch.ausgesordert, dieselben so gewiß binnen vier Wochen von heute, an beigem Unterzeichneten anzuge'beu und naher zu begründen, als sie sonst bei der Inventarisation des oben er­wähnten Nachlasses nicht berücksichtigt werden! können.

Gießen den 25. Juni 1833.

In Auftrag Großh. Hess. Hofgerichts dahic/s.

\ Hab er körn.

577) Zu Anfang, dieses.Jahres starb dahier der Großh. Polizcirath Fritz.. Da dessen Erben nur unter derRechtswohlchat.derJnvent'ar-Errich- . tung die Erbschaft autreteu, so wurde über gedach- ten Nachlaß ein Jilveutarimn ausgestellt, nach we(- chem sich eine Uebcrschulduug desselben ergeben hat. Es'werden daher alle diejenigen, welche Förderun­gen an diesen Nachlaß zu haben vermeinen,' hier-' durch aufgefordert, in dem

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auf den 7. August d. I. Vornn'ttags 10 Uhr anberaumten Termin entweder in Sestbstpcrson, oder durch gehörig Be­vollmächtigte, auf dabiesigem Hosgerichts-Gcbäude zu erscheinen, ihre Forderungen anzugebcn und sich zugleich eines zu versuchenden gütlichen Arrange­ments zu gewärtigen, im ÄuSbleibmigsfall aber zu erwarten, daß ihre Forderungen nicht berücksich­tigt und in Beziehung auf einen etwa zu Staude kommenden Vergleich, sie. als der Mehrheit der Gläubiger bcitretend, betrachtet werden sollen.

Gießen den 24. Juni 1833.

In Auftrag Großh. Hess: Hofgcrichts dahier.

K e ni p f, Großh. Hofgcr. Sckr. Accessist.

6LS). Forderungen und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des Burgers und Schuhma­chers Wilhelm Andreas Löber dahier sind im Ter­min den IßtenInli Vormittags dahier anznzeigen.

Tie zu diesem Nachlaß gehörigen Mobilien wer, den

Mittwoch den 17ten d. M. Nachmittags 2 Uhr

in der Behausung des Zimmcrmcistcrö Rudolph Herbert öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Zahlung versteigert werden.

Gießenden 11. Juli 1833.

Großh. Hess. Stadtgericht.

3 int m er mann,

' ' ' ms Verhinderung des Großh. Hess. Stadtrichters.

615) Christian Friedrich Magnus, Gastwirth im englischen Hofe zu Gießen, hat er­klärt, sein sämtliches überschuldetes Vermögen sei­nen Gläubigern abtreten zu wollen. Sämmt- liche. Gläubiger, Vindicanten und sonst Berechtig­st^ werden daher ausgesordert, ihre Ansprüche und Vorzugsrechte im Termine

Montag den 16ten Sept.st. I. Vormittags

9 Uhr,......

dahier anzumcldcn und gehörig zu begründen bei. Vermeidung des. Ausschlußes von der Masse und der Annahme,, daß alle nicht persönlich oder durch besonders .hierzu Bevollmächtigte Erschei­nenden lley allen etwa abzuschließenden Verträgen oderDdegleichen der Mehrzahl der Gläubiger bei- getreten seyen.

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