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terperspective, Camera obscnra, (Joiitö und Prismaten, Schießgläser, Brenn-, Hohl- mlv Landschaftsspiegel; vorzüglich besitzen de eine Auswahl gefaßter und ungefaßter Brillen- und Lorgnettcngläser, die sie, vermöge der dazu ver­wendeten reinen Masse, vereinigt mit den nni«. hevollen Schleifarten des englischen Ocuchlen Wollaston, nach genauer Prüfung des Seh­vermögens für das Auge bestimmten Brillen, Conservationsbrillen nennen zu dürfen glauben.

Alle an Augeuschwäche jeder Art ileu- dende, die das wohlthätige Sehlrcht zu erhalten wünschen, werden crge­benstein geladen.

Zur Untersuchung und Prüfung tt'rer Glüfer und Kenntnisse, laden sie die hiesigen Herren Aerzte gehorsamst ein.

Auch können sie genügende Attestate von vie­len berühmten Herren Doctoren aufwciM und be­merken von diesen nur einige namentlich:

Hr. Dr. Balser, Großh. Hess. Geh. Medicinal- rath und Professor dahier.

Dr. Fischer, Königl. Prcuß. Regierungs- und Medicinalrath in Erfurt.

Dr. Bünger, Hofrath und Professor an der Universität Marburg.

Dr. Schulart, Medicinalrath und Augen­arzt in Hessen-Kassel.

An der Universität Tübingen:

Dr. Sigwart, Professor der Medicin.

Dr. Eschenmayer, Professor.

Dr. Gartner, Professor und Augenarzt.

Auch verfertigen sie Thermometer und Baro­meter, dergleichen und alle andere schadhaft ge­wordene optische Instrumente können bei ihnen reparirt werden.

Auf Verlangen kommen sie in die Wohnung der sie mit ihrem Zutrauen Beehrenden.

Ihr Logis ist im Gasthause zum Rappen.

Ihr hiesiger Aufenthalt ist einige Tage.

1028) Zur allgemeinen Militair- vertretungsanstalt des Unterzeichneten, für die ich eine Cantion von 102,000 fl.

geleistet habe, haben bereits pro 183% gegen 300 Personen ihren Beitritt an­gezeigt.

Zu dieser, fürchch allein bestehenden Anstalt, lade tcb die Eltern oder Vor­münder der 1814 Gebornen (die also nächstes Jahr in Zug kommen) zum Beitritt" ein.

Darmstadt, den 1. October 1833. Ernst Emil Hoffmann.

1045) glatt faxonirt, erhalten.

Bronze Lockenkammchen, und mit Steinen, habe

M. Heß.

1029) Durch I. Ricker dahier ist zu erhalten:

Römisch - juristisches Gesangbuch, durch den poetischen? Knüttel des rothen Apostrophen aus dem Corpus juris zur respcctiveu Freude und Aergerniß der Leute glücklich herauöge- prügelt. Eine cauibalische Witzsüude von die­sem Jahre. Mit einem allegorischen Kupfer. 8. Geb. in allegor. Umschlag. 54 fr.

Tie Institutionen sind in 128 komisch-witzigen Liedern^abgefaßt und jedes Lied ist nach einer all­gemein bekannten Melodie arrangirt, so daß die­ser Witz als Commersbuch sehr unterhaltend zu­gleich ludendo doeet.

Stockhardt, Dr. v. R. (jetzt Hofrath und Prof, des Röm. Rechts zu St. Petersburg), Tafeln der Geschichte des Römischen Rechts, als Leitfaden bei Vorlesungen und für das tiefere Studium, mit Berücksichti­gung der neuesten Forschungen, fo wie mit steter Beifügung von Literatur, nebst Zuga­ben über die neueste Zeit und einem Register. 40 Bogen. 3 fl.

Pfotenhaueri, Ern. Frld., Doctrina Pro­cessus cum germanici tum saxonici re­gn, in usum prafelectionum online sy- stematico exposita. Editio secunda cu- rarite Jo. Frist. Diesten,anno, jur. ulr. Doetore. Pars I. et II. 8. fl. 5.