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dttttj zur Kohle verbrannt, nach diesem der Vorsteher Tourte, dessen Ehefrau, verbrannt und gequetscht, todt hervorgezogen; zuletzt, etwas entfernt von diesen, die beiden Söhne des Tourte, noch lebend, jedoch der ältere sprachlos und beide sehr verbrannt und verletzt, so daß deren Herstellung zweifelhaft ist (der Aeltere soll seitdem verstorben seyn). Von dem jüngeren 18jährigen Jean Pierre Tourte ist die Erzählung des Hergangs entnommen. Bei einer weiteren Nachsuchung in dem Schutt fand man einen abgerissenen Theil der Kleidung des Pulverhäudlers, und in einer Tasche derselben dessen Paß, einen Ursprungsschein über den Ankauf des Pulvers von der Pulvermühle in
Ediktakladung en,
1) In dem Hypothekenbuch von Gießen findet sich der Eintrag, daß der gewesene Buchhändler Christian Krieger dahier sein Wohnhaus und Güterstücke unterm 10. Mär; 1809 dem Rathschvff Hast wegen 4000 ss. verpfändet hat; das Capital soll abgetragen seyn, es ist aber die Obligation abhanden gekommen, daher auf Antrag der jetzigen Besitzer der Güterstücke diejenigen, welche Ansprüche aus vorbemerkter Hypothek haben, aufgefordert tverden, solche binnen 4 Wochen vor unterzeichnetem Gericht so gewiß auszuführen, als sonst nach Ablauf der Frist der Eintrag im Hypothekenbuch gelöscht werden wird.
Gießen den 10. Januar 1832.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht.
Müller.
2) Die Wittwe des gewesenen Eisenhändlers und Kastenmeisters Georg Melchior Becker, Katharina Elisabethe Juliane geb. Kammer zu Gießen, ist am 13. December vorigen Jahrs dahier verstorben und hat ein Testament hinterlassen, zu dessen Eröffnung Termin auf Donnerstag den 9. Februar d. I. Vormittags 10 Uhr anberaumt worden ist. Da man die Jntcstaterben der vorgedachten Erblasserin nicht kennt, so werden diejenigen, welche an den Nachlaß derselben Erb- odcr sonstige Ansprüche machen wollen und ein Interesse dabei haben, der Eröffnung des Testaments beizuwvhncn, hierdurch öffentlich anfgefor- dert, so gewiß in dem vorbemerkten Termin, entweder in Selbstprrsvn oder durch genüglich Bc- voamachtigte vor unterzeichnetem Gericht zu erscheinen, der Eröffnung des Testaments sich zu gewärtigen, als, sonst mit der Testaments-Eröffnung und Inventarisation dennoch wird vorgeschritten werden und bei Bertheilung des Nachlasses auf die Erb- oder sonstigen Ansprüche sich nicht meldender
Interessenten keine Rücksicht genommen werden kann. Gießen den 7. Januar 1832.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht Müller»
Besondere Bekanntmachungels.
1) Da es die Nothwendigkeit erfordert, einen neuen provisorischen Rechnungsführer bei ber Stadt Gießen zu wählen, so werden alle diejenigen, welche hierzu die erforderlichen Eigenschaften- besitzen und die mit dieser Stelle verbundene Cau-- tion zu leiste» im Stande sind , aufgefordert, sich mit ihrem Gesuch alsbald auf Großherzoglicher Bürgermeisterei anzumelden, indem künftigen Mittwoch der Kemcinderath sich versammeln und der? provisorischen Rechner wählen wird..
Giessen- den 24. Jan. 1832.
Tie Bürgermeisterey das.
C. Silbereisen.
2)Eomplettirung der Feldtruppeir am 1. April 1832.
Nach Allerhöchstem Edict vorn 28. Decbr. 1831 ist das Contingent für das ganze Groß- herzogthum zur Comptettiruiig der Feldtruppeir für das Jahr 1832 auf 1540 Mann bestimmt, wonach die von der Provinz Obcrhcssen zu stellende Rekrutenzahl 610 betragt, wovon für Gießen die Anzahl der Aufrufsfähigen 228 — diejenige der abzngebenden Rekruten 66 Mann betragt. Die nähern Angaben sind durch das an hiesigem Rathhause angeheftete Placat ersichtlich»
Gießen den 27. Januar 1832..
Die Bürgermeisterey das.
C. S i l b e r e i s e n.
3) Es sind nunmehr seit der Bildung dcS> Gemeinderaths der Stadt Gießen 9 Jahre ver- siossen, wo nach Vorschrift der GemerndeordnunF diejenigen Mitglieder, welche 9 Jahre fungirt, ohne Loos austretcu. Tie demnach austrttendkW


