Einzelbild herunterladen

17

dttttj zur Kohle verbrannt, nach diesem der Vorsteher Tourte, dessen Ehefrau, verbrannt und ge­quetscht, todt hervorgezogen; zuletzt, etwas entfernt von diesen, die beiden Söhne des Tourte, noch lebend, jedoch der ältere sprachlos und beide sehr verbrannt und verletzt, so daß deren Her­stellung zweifelhaft ist (der Aeltere soll seitdem verstorben seyn). Von dem jüngeren 18jährigen Jean Pierre Tourte ist die Erzählung des Hergangs entnommen. Bei einer weiteren Nachsuchung in dem Schutt fand man einen abgerissenen Theil der Kleidung des Pulverhäudlers, und in einer Tasche derselben dessen Paß, einen Ursprungsschein über den Ankauf des Pulvers von der Pulvermühle in

Ediktakladung en,

1) In dem Hypothekenbuch von Gießen fin­det sich der Eintrag, daß der gewesene Buchhänd­ler Christian Krieger dahier sein Wohnhaus und Güterstücke unterm 10. Mär; 1809 dem Rathschvff Hast wegen 4000 ss. verpfändet hat; das Capital soll abgetragen seyn, es ist aber die Obligation abhanden gekommen, daher auf Antrag der je­tzigen Besitzer der Güterstücke diejenigen, welche Ansprüche aus vorbemerkter Hypothek haben, aufgefordert tverden, solche binnen 4 Wochen vor unterzeichnetem Gericht so gewiß auszuführen, als sonst nach Ablauf der Frist der Eintrag im Hypo­thekenbuch gelöscht werden wird.

Gießen den 10. Januar 1832.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht.

Müller.

2) Die Wittwe des gewesenen Eisenhändlers und Kastenmeisters Georg Melchior Becker, Ka­tharina Elisabethe Juliane geb. Kammer zu Gie­ßen, ist am 13. December vorigen Jahrs dahier verstorben und hat ein Testament hinterlassen, zu dessen Eröffnung Termin auf Donnerstag den 9. Februar d. I. Vormittags 10 Uhr anberaumt worden ist. Da man die Jntcstaterben der vor­gedachten Erblasserin nicht kennt, so werden die­jenigen, welche an den Nachlaß derselben Erb- odcr sonstige Ansprüche machen wollen und ein Interesse dabei haben, der Eröffnung des Testa­ments beizuwvhncn, hierdurch öffentlich anfgefor- dert, so gewiß in dem vorbemerkten Termin, entweder in Selbstprrsvn oder durch genüglich Bc- voamachtigte vor unterzeichnetem Gericht zu er­scheinen, der Eröffnung des Testaments sich zu ge­wärtigen, als, sonst mit der Testaments-Eröffnung und Inventarisation dennoch wird vorgeschritten werden und bei Bertheilung des Nachlasses auf die Erb- oder sonstigen Ansprüche sich nicht meldender

Interessenten keine Rücksicht genommen werden kann. Gießen den 7. Januar 1832.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht Müller»

Besondere Bekanntmachungels.

1) Da es die Nothwendigkeit erfordert, einen neuen provisorischen Rechnungsführer bei ber Stadt Gießen zu wählen, so werden alle diejeni­gen, welche hierzu die erforderlichen Eigenschaften- besitzen und die mit dieser Stelle verbundene Cau-- tion zu leiste» im Stande sind , aufgefordert, sich mit ihrem Gesuch alsbald auf Großherzoglicher Bürgermeisterei anzumelden, indem künftigen Mitt­woch der Kemcinderath sich versammeln und der? provisorischen Rechner wählen wird..

Giessen- den 24. Jan. 1832.

Tie Bürgermeisterey das.

C. Silbereisen.

2)Eomplettirung der Feldtruppeir am 1. April 1832.

Nach Allerhöchstem Edict vorn 28. Decbr. 1831 ist das Contingent für das ganze Groß- herzogthum zur Comptettiruiig der Feldtruppeir für das Jahr 1832 auf 1540 Mann bestimmt, wonach die von der Provinz Obcrhcssen zu stel­lende Rekrutenzahl 610 betragt, wovon für Gie­ßen die Anzahl der Aufrufsfähigen 228 die­jenige der abzngebenden Rekruten 66 Mann be­tragt. Die nähern Angaben sind durch das an hiesigem Rathhause angeheftete Placat ersichtlich»

Gießen den 27. Januar 1832..

Die Bürgermeisterey das.

C. S i l b e r e i s e n.

3) Es sind nunmehr seit der Bildung dcS> Gemeinderaths der Stadt Gießen 9 Jahre ver- siossen, wo nach Vorschrift der GemerndeordnunF diejenigen Mitglieder, welche 9 Jahre fungirt, ohne Loos austretcu. Tie demnach austrttendkW