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Mitglieder sind Ernst Conrad Balser, Heinrich Ferber, Adolph Möhl, Justus Müller, indem das 5te zu dem austretenden Drittel gehörige Mitglied inzwischen verstorben ist. Da indeß seit der letzten Ergänzung des Gemcindcrathes noch ein weiteres Mitglied durch Tod abgegangen ist, so sind jetzo zur Ergänzung des Gemcinderaths 6 Mitglieder zu erwählen.

Zu Vornahme dieser Wahl wird Termin auf Mittwoch den 8. Februar, Vormittags 9 Uhr auf dahiesigem Rathhause vorbestimmt, und wer­den alle Ortsbürger andurch eingcladen, in jenem Termin abzustimmen und dadurch und durch eine überlegte Wahl ihr Interesse an dem Gemeinde- wohl zu bcthätigen.

Diejenigen, welche in obigem Termin an der Abstimmung verhindert seyn sollten, können auch noch an den folgenden Tagen des 9ten, 10ten und 11. Februars abstimmen, wo jedesmal von 9 bis 12 Uhr Vormittags die vorher fortlaufend num- merirten Stimmzettel abgegeben und wieder in Empfang genommen werden. Die Abstimmung kann von dem Stimmberechtigten nur persönlich eingereicht, nicht aber durch einen Dritten über­sandt werden, und werden die Stimmzettel von dem Stimmenden nicht unterschrieben, damit nicht bekannt werden kann, wie jeder abgestimmt habe.

Die oben benannten austretenden Mitglieder können wieder gewählt werden, sind aber vor Ab­lauf von 3 Jahren zu Annahme einer solchen neuen Wahl nicht verbunden. Wer nicht bis zum Ilten Februar seine Stimme abgegeben hat, was aber, wie man überzeugt ist, nur bei wenigen der Fall seyn wird, wird nach Art. 37 der Gemeindeord­nung so angesehen, als trete er dem Ergebniß der Abstimmung bei. Nach beendigter Abstimmung wird eine Abstimmungs- und eine Zähluugsliste aufgestellt, die Namen der durch Stimmenmehr­heit Erwählten werden zur öffentlichen Kenntniß gebracht, und Wahl - Protokoll, Abstimmungs­und Zählungslisten 3 Tage lang auf der Bürger­meisterei niedergelegt, binnen welcher Zeit jeder Stimmberechtigte solche einsehen, sich von richti­ger Eintragung seiner Abstimmung und richtiger Zählung der Stimmen überzeugen, auch einen et­waigen Einwand gegen die Wahl oder die Gewähl­ten bei dem unterzeichneten Wahlcommissär oder bei Großherzogl. Provinzial-Regierung vorbrin, gen kann.

Gießen den 25. Januar 1832.

Der Wablcommissär, Landrath O u v r i e r.

Versteigerungen.

1) Nach nunmehr eingelangten Bauriffen und Kostenanschlägen sollen Montag den 30tcn d. M. des Vormittags präcis 9 Uhr die Arbeiten zur Erbauung eines neuen Schulhauscs dahier auf hiesigem Rathhause der öffentlichen Versteigerung ausgesetzt werden.

Tie Arbeiten bestehen:

fl. fr.

1) in Maurerarbeit, veranschlagt zu 362013

2) in Steinhauerarbeit, 3) in Zimmerarbeit, 4) in Dachdeckcrarbeit 5) in Schreinerarbeit 6) in Schlofferarbcit 7) in Glaserarbcit

und

- - 220 - 36

- - 1551- 1

- - 393-54

- - 1214 35

- - 546-46

- - 455-19

8) in Weißbinderarbeit - - 635A

Die näheren Bedingungen, Voranschlägen Arbeitsrisse werden in dem Verstcigerungstrn mine offengelegt, können aber auch schon voch! zu leder Zeit von den Steigliebhabern auf dm Bürgermeistcrcibüreau eingesehen werden.

Indem man dieses zur öffentlichen Kenntnis bringt, wird noch bemerkt, daß die ©teigem wegen Tüchtigkeit und zeitgemäßer Vollendungd» Arbeiten Cautionen zu leisten haben.

Gießen den 6. Jan. 1832.

Die Bürgermeisterei das.

C. Silbereisen.

2) Fruchtversteigerung bei dc» Rentamt Gießen.

Donnerstag den 2. Februar d. I. Vormittags 10 Uhr werden auf dem Rathhause in Gießen von dem dasigen herrschaftlichen Speiche 230 Malter Korn, 100 " Gerste und

150 " Hafer;

sodann Freitag den 3. Februar Vormittags 10W auf dem Rathhause in Allendorf an der L u m b d a

9 Malter Waizen,

60 " Korn,

10 » Gerste,

80 " Hafer,

2 " Erbsen, ...

20 " verschiedene Sorten.^

bruch nebst 8 Fuder Strack- uud 10 Fuder