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bett 11. Dezember ihren Anfang und wird Samstag den 15. desselben Monats geschlossen. ,

Schuldigkeiten unter fünf Malter )cder Sorte können in Geld berichtiget werden, lliid zwar das Malter Korn mit fl. 7. 20 fr., das Malter Hafer hknaeaen mit fl. 4. 16 fr. ,

Derartige Zahlungen können aber in den oben bezeichneten fünf Tagen nicht geleistet wer- den, weil sich wahrend derselben das Erhebregister ans dem Speicher befindet. ,

Ich bitte also dringend, auf die gewöhnlichen Zahltage, Dienstag und Donnerstag, Rücksicht zu nehmen, an welchen vor und nach der Natural- Erbebnug Geld statt der Pachte, so wie die, in tem zur Erhebung der Grundzinsen bestimmt, ge- weseueu Termin, nicht eingegatigkden Posten allein angenommen werden können.

Da alle übrigen Woch-utage bis Ende ja= nitar zu anderweitigen Erhebungsterminen bestimmt find, so hoffe ich um so mehr entschuldigt zu ict)it, wenn streng auf Einhaltung der Zahltage bestan­den wird, da die Erfüllung dieses Wunsches die Bewohner von Gießen durchaus nicht inkommo« dirt, während die den Landlenten anberaumten Zahlungstermine denselben auch ohne alle Störung offen bleiben müssen.

Gießen den 29. November 1832.

Schneider, Großh. Rentamtmann.

3) Die noch zur Stadtkasse verschuldet wer, dende Abgaben für das Jahr !832, wie nament­lich Communalgelder-Beitrage, Grundzinsen, Trieb- und Wieseuviertelzinsen, Holzstcig- und Schul-Gelder tc. sind binnen 3 Tagen bei Ver­meidung gesetzlichen Zwangs zu bezahlen.

Gießen den 29. 910». 1832.

Der Stadtrcchner

Ncrn.

E d i k t a l l a d u n g e a

1) Großherzogliches Hchgericht dahier hat über das Vermögen des Andreas Lepper zu Waldgirmes den Concurs,erkannt, und das unter­zeichnete Gericht mit dessen Leitung beauftragt.

Die bekannten und nnbekannten Gläubiger desselben werden hierdurch aufgesordert, im Termin Freitag den 11. Januar 1833, Morgens

9 Uhr

ihre Forderungen, bei Vermeidung des Aus« schlaffes von der Masse, anzuzeigen und, zu be­gründen, zugleich Vorschläge zu einem gütlichen Arrangement an.ubören und sich darüber zu er­klären, wobei bemerkt wird, daß diejenigen, welche in dem Termine in Selbstpcrson zu er» scheinen verhindert sind, ihre Vertreter mit bei Gericht vollzogenen Specialvollmachten zum Ab­schluß eines Vergleichs zu versehen baden.

Gießen den 15. November 1832. Großherzogl. Hess. Stadtgericht.

M ü l l e r.

2) Zum Behuf der Richtigstellung des In­ventars über den Nachlaß des Wirths Jacob Rei­ber und dessen Ehefrau dahier, werden alle die­jenigen, welche Forderungen an diesen Nachlaß haben, aufgefordert, solche im Termin

Donnerstags den 13. Dec. d. I.

Morgens bei unterzeichnetem Gericht auzuzeigen und zu begründen.

Gießen am 23. Nov. 1832.

Großherzogl. Hess. Stadtgerickst.

M ü l l e r,

Versteigerungen.

1) Mittwochs den 5. Dez. d. I. Vormittags 10 Uhr soll im hiesigen Hospital die Lieferung der für dasselbe im nächsten Jahr erforderlicheit war­men Speisen, Brodes, Brennöhls und Talg- lick'ter, sowie der Brobbedarf für, die Ärmere schule, an die Wenigstnehmenden öffentlich »er­steigert werden. Gießen am 28. Nov. 1832.

Der Rechner x Lauer.

2) Montag den 3. Dezember l. I. soll das im Gießer Stadtwald, Distrikt Stelzeuworgen, auf­gearbeitete Gehölz, bestehend in

280 Stecken Eichen-, Scheid- und Prugelholr-

194 » > Stöcke,

5000 Stück Eichene Wellen,

60 Eichene Baustämme,

1000 u Lohreidel,

öffentlich an den Meistbietenden versteigert und der Anfang Morgens 8 Uhr im vorderen StelM- morgen an der großen Schneiß gemacht werden.

Gießen den 29. Nov. 1832.

Der Bürgermeister:

& Silbereiss».