148
1 Maas ordinaire« Bier
Marktpreise.
[fr. rf.
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V i e r p r e i s e.
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• ■ . . | i> — 1 Maas Doppelbier
< Pfd. Hecht .....
1 - Butter . .
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4
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1 halb ©immer Erbsen . . .
1 - - Linsen ....
1 Psd. Waizenmehl . . . . .
1 ° grob geschälte Gerste . >
1 - klein geschälte Gerste . .
kr.
4Ö
44
4
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8
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Getraidepreise vom 24. July in Frankfurter Währung den fl. a 60fr. und das Pfund zu 32 Loth ländischen Gewichts.
Städte
G e m ä s
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30
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6
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das
Mött
6
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158
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20
125
17 e v o x u n u n g,
bas Bauwesen und die Ausübung der Baupolizei in der Stadt Giessen betreffend.
Ludwig II.
von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein u.
^jßi'r haben Uns gnädigst bewogen gefunden, hinsichtlich des Bauwesens und der Ausübung der Baupolizei in der neuen Stadtanlage zu Giessen das Folgende zu verordnen:
§. 1.
Unserer Polizei -- Deputation liegt es ob, die Aufsicht über sämintliches Bauwesen beiden neuen Anlagen der Stadt Giessen, sowie in deren nächster Umgebung, zu führen, und ohne ihre Genehmigung darf keinerlei Bauwesen vorgenommen werden. Sie hat namentlich darauf zu sehen, daß der von Unserer Staatsregierung genehmigte Plan zur Erweiterung der Stadt auf dem Selt- sers-Berg befolgt werde.
§. 2.
Unter den neuen Anlagen wird hier verstanden Alles, was ausserhalb der jetzigen Thore, so wie dasjenige, was künftig auf dem Terrän der ehemaligen Festungswerke, wenn es auch innerhalb der Thore liegt, gebaut wird.
. §.3.
Die Stellung öffentlicher Brunnen, die Führung von Wasserleitungen und die Anlegung von Reservoirs und Abzugskanälen stehen ebenfalls unter der Leitung Unserer Polizei-Deputation.
$. 4.
Die Schlichtung aller Baastreitigkeiten gehört vor daSStadtgericht, ohne Rücksicht auf den gewöhnlichen Gerichtsstand des Beklagten.
§. 5.
Die Aufführung »euer Gebäude oder die Abänderung schon vorhandener, ohne vorherige G


