Einzelbild herunterladen

Stärkefabriken die Kartoffeln absichtlich erfrieren und wieder aufthauen lassen, um aus dem ausgeschicdcnen und zusammcngetrockneten Mehlstoffe die Stärke mit mehr Vortheil bereiten zu können. ,,. .

Ausserdem sind die gefrornen Kartoffeln, wenn sie nur noch nicht den fauligen Gährungügrad erreicht haben, mit Vorthcil zu Brandwcin zu benutze, und kaufen sie die inländischen Brenner, wie wir uns diesen Winter ( 1829 ) überzeugt haben,

gern zu dem Kostenprciße der Nichterfrornen.

A n m e r k. Was hinsichtlich der Benutzung der noch m der Erde befindlichen eingefrornen Kartoffeln anzurathen sein dürfte, wird sich erst aus den Umständen er­geben, und Zeit und Erfahrung lehren; besonders aber bci'm Aufbruch des Wetters, welches das Aufgraben des Ackerbodens zuläßt, cs sich zeigen , ob diese Kartoffeln noch auf irgend eine der oben angegebenen Weise zu gebrauchen sein werden. .

Übrigens bemerken wir, daß mit Befolgung der in einigen öffentlichen Blattein entstehen älngoie: »faul g-w->r°°n- K°«°si-'n auf Mchl zu b-uutz-n gr°ß° Vorsicht anzuwendcn ist, indem es nicht hmrcicht,faule, und ivic ci ) l selbst ganz br enge" Kartoffeln, an luftigen Orten zu trocknen, sondern er­forderlich ist, dieselben vielmehr bei 6, 10 oder auch 15 Grad Kälte auf Darren bei Feuerwärme zu trocknen, man sich aber wohl hüten sollte, solche faule breiige Massen etwa auf den Öfen kleiner, ohnehin mit Dunst angefüllter Stuben zu trock­nen. Ein anderes ist es, blos erfrorne aber nicht verfaulte Kartoffeln in klei­nen Portionen in Backöfen oder auf Papier oder Horden in den Stuben zu behan­deln und zum Verspeisen nutzbar zu machen. Stärkefabriken, welche die Lokalität dazu besitzen, können vielleicht faust, breiige Kartoffelmassen noch auf Stärkegc- ro in nun fl nutzbar machen; wahrscheinlich aber scheint es nicht , und wenigstens fehlt es noch ganz an hinlänglichen Erfahrungen, daß solche als Speisemehl nutz­bar zu machen sind.

Schließlich verweisen wir noch aus zwei Aufsätze der landwirthschaftlichen Zei­tung in Kurhessen, welche über anderweitige Benutzung erfrorner Kartoffeln (über deren Bewährung jedoch ebenfalls noch Erfahrungen zu sammeln sind, wozu, wie zu deren Mittbcilung, wir hiermit einladcn) und über die Aufbewahrung derselben und des Kartoffelmehls handeln, S. 55, Jahrgang 1824, S. 130, Jahrgang 1825 nachzulescn sind.

Caffcl, den 12. Januar 1830.

Kurfürstlich Hessischer Landwirthschafts-Vereln.

Vorstehende Bekanntmachung wegen Benutzung der erfrorncn Kartoffeln wird höherer Weisung zufolge zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Gießen, den 31. März 1830. Die Vurgemeisterei das.

M. Schneider.