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Aufforderun g.

Melchior Dem, Balthasars Sohn, zu Watzenborn, nahm am 3tenIuny 1809 bei der Armenkasse zu Giessen ein Darlehn von 100 ft. auf. Dieses wurde in der Folge zur rückbezahlt, die darüber ausgestellte Obli- Kation konnte indessen nicht zurückgegeben werden, weil dieselbe angeblich abhanden gekommen ist.

Indem man dieses zur öffentlichen Kenntniß bringt, fordert man alle diejeni- gen, welche allenfalls Ansprüche mtf jene Obligation haben könnten, auf, diese so gc- wiß binnen acht Wochen zur Kenntniß der unterzeichneten Behörde zu bringen, als sonst gedachte Obligation für mortificirt er- klärt und in dem Hypothekenbuch gelöscht werden wird.

Giessen den 9. März 1828.

Großherzogl. Hess. Landgericht das. P l o ch.

Ediktalladungen.

I.

Auf Antrag des Heinrich Becker dahier wegen eines mit seinen Gläubigern zu ver­suchendengütlichen Abkommens , werden alle unbekannten Gläubiger desselben aufgefor­dert , ihre Forderungen in dem auf Mitt­woch den 30. April d. I. Vormittags anbe­raumten Termin, so gewiß dahier zu liqui- diren, als sie widrigenfalls, auch ohne Be­kanntmachung eines förmlichen Präklusions- Dekrets, als von der gegenwärtigen Ver­mögensmasse des Schuldners ausgeschlossen, erkannt werden.

Atzbach den 19. März 1828;, Königliches Justiz - Amt.

Diesterweg.

II.

Auf Requisition Großherzogl. Regie- rungsamts allhier werden etwaige Gläubiger der Maria Margaretha Schäfern von Naun­heim, welche nach Großrechtenbach im König­lich Preussischen überziehen will, aufgefor- dert, ihre Ansprüche binnen 3 Monaten bei

unterzeichneter Gerichtsstelle anzuzeigen, wi­drigenfalls ihnen nach Ablauf dieser Frist keine Nechtshülfe mehr dahier geleistet wer­den kann.

Giessen den 1. März 1828.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r.

III.

Auf Requisition Großherzogl. Regie - rungsamtsdahier werden etwaige Gläubiger der Maria Elisabetha Henriette Frech aus Giessen, welche nach Elberfeld überzuziehen Willens ist, hiermit aufgefordert, sich bin­nen 3 Monaten mit ihren Forderungen bei unterzeichnetem Gerichte so gewiß zu mel­den , als sie sonst dahier nicht weiter gehört werden können.

Giessen den 17. Febr. 1828.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller.

IV.

Alle diejenigen, welche Forderungen oder Ansprüche jeglicher Art an den in Eon- curs verfallenen Großherzogl. Revierförster Lupus zu Königsberg haben, werden aufge­fordert, solche im Liquidationstermine

Mittwoch den 30. April Vormittags 9 Uhr

hei der unterzeichneten, mit der Leitung des Coneursverfahrens beauftragten Gerichtsstelle anzuzeigen und richtig zu stellen , auch sich des Versuchs, der .Gute zu gewärtigen, so gewiß, als sonst, wenn ein gütliches Arran­gement zu Stande kommt, die bereits be­kannten Gläubiger als den Beschlüssen der Mehrheit beigetreten, werden angesehen, die unbekannten aber, so wie alle Gläubiger ohne Unterschied, wenn jener Versuch fehl schlägt , von der Masse gänzlich werden aus­geschlossen werden.

Giessen den 24. Februar 1828.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller.

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