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- Bekanntmachungen.
1.) Die Verlassenschaft der Frau Negierungs-Nät hin Amend gekorne Schulz zu Giessen betr. Mittwoch den 10. December d. I. Nachmittags 3 Uhr soll Erbvertheilungshalber
I. das zur rubrizirten Verlassenschafs- Masse gehörige Wohnhaus nebst Hinterbau und Hofraum, 35,9 LlKlafter oder 10 Rur then 10 Sch. haltend, in den neuen Bauen neben Buchhändler Heyer und Orgelmacher Bürgy
II. 466,8 lUKlftr oder 137 Nth. 13 Sch. Garten am Nahrungsberg, an Ludwig Gail, giebt 1 fl. 24 Albus Zins in Kasten und 1 Alb. 4 Pf. aufs Nachhalls, zehntfrei; öffent- lich an den Meistbietenden, im Hause selbst, unter den, bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, versteigert «-erden.
Bemerkt wird hierbei, daß der Garten in gutem Stand, und in demselben ein Gar- tenhaus befindlich ist, das Wohnhaus aber, Vor einigen Jahren ganz neu gebaut, 12 heitzbare Zimmer, mehrere geräumige Kammern , Küche mit Pumpe und Sprungheerd, 2 Keller, Boden, der Nebenbau eine Gesinde-Stube, Holzremise, Waschküche mit eingemauertem Kessel enthält, und im Hof Negenfaß und Mistenstätte befindlich ist.
Sign. Giessen den 24. Octbr. 1828.
Von Hofgerichts-Commissions wegen. Bapst.
2 .) Man bringt zur öffentlichen Kennt- niß, daß nächsten Montag den 27ten dieses und die folgenden Tage jedeömal um 2 Uhr mit der Mobilien - Versteigerung im Regierungs-Rath Amend'schen Hause fortgefahren wird. Besonders wird bemerkt, daß gedachten Montag Nachmittags 3 Uhr ein sehe schöner Flügel dem Meistgebot ausgesetzt wird.
Gießen den 24. Oct» 1828.
Der Hofgerichts-Sekretär.. Bapst.
3 .) Die Erben des peinlichen Gerichts/ Assessors Nieß wollen die ihnen dahier zustehenden Wohngebäude, als:
62,1 D Klafter oder 18 Ruth. 3£ Schuh Wohnhaus, Nebenhaus nebst Hofgrund, gn Konrad Rinn, giebt 1 ss. 10 fr. Zins dem Fiskus.
zusammen oder in zwei Wohnungen abgetheilt, je nachdem sich Liebhaber finden,
Mittwochs den 5. November d. I.
Nachmittags 2 Uhr auf dahiesigem Rathhaus öffentlich an den Meistbietenden versteigern lassen, welches hiermit bekannt gemacht wird, unter dem An- fügen, daß über die Bedingungen und allen- fallsige Abtheilung schon vor der Versteigerung bei dem Großherzogl. Steuer-Commissär Jungk Erkundignng eingezogen werden kann.
Giessen den 13. October 1828.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller.
4 .) Alle diejenigen, welche Ansprüche an das Eigenthunr der Walkmühle dahier haben, werden aufgefordert, solche im Termin Montags den 27. Occb. Morgens 9 Uhr anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls nach Ablauf dieses Termins die Walkmühle öffentlich meistbietend versteigt und was nach Abzug des darauf haftenden Capitals mitZin- ßen übrig bleiben wird, dem Fisco zugewiesen werden soll.
Giessen den 6. August 1828.
Großherzogl. Hess. Stadgericht. Müller.
5 .) Donnerstag den 30. d. M. soll das in dem District Neumark und Stelzenmorgen aus der Holzerndte de 18|| aufgearbeitete Gehölz, bestehend in eichen und kiefer Scheid- Prügel- Stork- Wellen- und Stammholz an den Meistbietenden öffentlich versteigt und der Anfang damit Morgens präcis 9 Uhr,an dem Philosopheuwald gemacht werden.
Gießen den 23. Oct. 1828.
Die Bürgermeisterei -af.
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