Einzelbild herunterladen

) 146 ( --

Ediktalladungm.

I.

Der Schuhmacher Heinrich Heinzes mann dahier hat mit seinen bekannten Gläu­bigern über Abtretung seines geringen Ver­mögens einen Vertrag abgeschlossen ; es wer­den daher die etwaigen unbekannten Gläubi­ger desselben zur Anzeige und Richtigstellung ihrer Forderung auf den 22. September l. I. Vormittags 8 Uhr unter dem Rechtsnach- theile, des ohne besonderes Präclusivdecret eintretenden Ausschlusses von der Masse, vor­geladen.

Giessen den 21. Juli 1828.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller.

II.

Der von Schotten hierher übergezogene, pensionirte Gr. Oberförster Fröhlig hat selbst die Unzulänglichkeit seines Ver­mögens zur Deckung der darauf haftenden Schulden gerichtlich anerkannt, und nach fruchtlos versuchtem gütlichen Arrangement mit den Creditoren desselben, ist heute der förmliche Coneursproeeß über das Vermögen des besagten Schuldners erkannt worden.

Es werden daher die bekannten und un­bekannten Gläubiger desselben hiermit vor­geladen, in dem auf

Dienstag den 7. Oktober d. I.

Morgens 8 Uhr ünberaumten Termin auf dahiefigem Hofge­richt vor der dazu angeordneten Hofgerichts- Deputation entweder in Selbstperson oder durch gehörig bevollmächtigte Anwälte, aus der Zahl der dahicsigen Hofgerichts-Advo­katen , ihre Forderungen anzugeben und rich­tig zu stellen, auch die erforderlichen Urkun­den vorzulegen, unter Androhung des Rechts- nachtheilv, daß der Richterschemende, ohne weiteres Präclusiv - Decret, von, der Con- cursmasse ausgeschlossen werden wird.

Zugleich haben die einzelnen Gläubiger sich auf die Vorschläge zu einer gütlichen Vereinigung um so gewisser zu erklären, als

sonsteine stillschweigende Genehmigung des Beschlusses der Mehrzahl angenommen wer­den wrrd. Sollte in diesem Termin ein- gütliche Vereinigung etwa nicht zu Stande kommen, so ist zugleich ein Ausschuß der Credltoren zu erwählen und ein tauglicher Masse Verwalter vorzufchlagen, ge, genfalls der Letztere von Gerichts wegen auf Gefahr und Kosten der Gläubiger bestellt werden wird.

Richt weniger haben letztere auch solche Thatsachen, auf welche sie ein etwaiges Vor­zugsrecht im Concurs stützen zu können glau­ben, in dem festgesetzten Termin vorzubrin, gen.

Decr. Giessen den 7. Aug. 1828.

Großherzoglich Hess. Hofgericht der Provinz Oberhessen.

vr. v. Arens. . Groos.

vt. Sehrt, Hofqerichts - SecretariatS - Accessist.

Bekanntmachungen.

1.) Auf freiwilliges Ansuchen des Bur­gers und Seifensieders Johann Georg Lony Andr. S. dahier, sollen nachfolgende Gü­terstücke, als:

1 .) 145,8 lHKlftr oder 43 Ruth. 1.1 Sch. Acker, stößt auf den Fluthgraben, gibt 1| kr. Zins dem Fiscus, an Johannes Ockel;

2 .) 208,7 lHKlftr oder 61 Ruth. 10 Sch. Acker, aufdem Leufertsröder Weg, gibt 1 Gesch. 2 Ms. Korn, 2 Gosch. Hafer dem Fiscus, an Georg Philipp Rinn;

3 .) 188,8 lHKlftr oder 55 Ruth. 12 Sch. Acker, am Leufertsröderweg, an Jo­hannes Rinn;

4 .) 135,5 lHKlftr oder 40 Ruth. Wiese, im Polstück, gibt 5 Albus Stadtzins, an Johannes Ockel;

5 .) 517,7 lHKlftr oder 152 Ruth. 14 Sch. Acker, am Haasenkoppelein-Weg, gibc i Kpf. 31 Gesch. Korn, 21Kpf. Hafer dem Fiscus, zchnkfrei, am Weg hin:

6)