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LehnNachlaß -es zulezt zu Giessen gewohnt habenden, nun verstorbenen Freyherrn Carl Friedrich von Bellersheim ausgesprochenen Concurs - Erkenntnisses, sind alle und jede Ansprüche an gedachten Nachlaß den 25t.cn Febr. 1828. Vormittags 9Uhr dem unterzeichneten Hofgerichts $ Commissär , bei Strafe der Ausschließung, auf hiesigem Nachhause anzuzeigen. Den in diesem Termine erscheinenden Gläubigern wird bekannt gemacht werden, was seither hinsichtlich der Curatel der Masse geschehen ist.
Friedberg den 10.3D ec. 1827.
Knorr.
V.
Ueber das Vermögen des Peter Schäfer zu Steinbach ist der Concurs erkannt, und Liquidations-Termin auf Montag den 3ten März 1828 des Morgens um 8 Uhr bestimmt worden, in welchem Ansprüche mit? Forderungen an die Maße so gewiß anzuzeir gen und richtig zu stellen sind, als sonst, ohne daß ein besonderes Präclusiv - Dekret erlassen werden wird, Ausschluß von der Masse eintritt.
Giessen am 21. Dec. 1827.
Greßherzogl. Hess. Landgericht das. P l o ch.
Bekanntmachungen.
1.) Die verwittwete Kamm er rä- th in Carriere zu Griedel, leidet schon seit einiger Zeit an einem so krankhaften Zustande ihrer Geisteskräfte, daß von Gerichtswegen ein Curator für die besagte Wittwe hat bestellt werden müssen. Dem hiesigen H o fg e r i ch t s - A d- vo ca ten W e tz l er ist diese Curatel förmlich übertragen worden; und auf dessen Antrag wird hiermit zur öffentlichen Kcnntniß gebracht: daß die unter Curatel stehende Kammerräthin Carriere in eigener Per- son weder Zahlungen anzunehmen, noch sonst irgend ein verbindliches Geschäft ein- rugehen vermag, alle und jede, die in irgend einem Geschäftsverkehr mit der Kammerra- thin Carriere stehen, ausschließlich v n u r
Ediktalladungm. I.
Da über das Vermögen des Herrn Pfarrers Stein zu Lützellinden, dem wegen seines hohen Alters Herr C. Weinrich in Kleinrechtenbach als Curator beigegeben worden ist, ein Jnventarium errichtet werden muß, so werden alle unbekannten Gläubiger desselben hierdurch aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb 14 Tagen so gewiß bei Königlicher Landschreiberei dahier zu dem Inventarium anzugeben, als widrigenfalls solche später nicht mehr berücksichtiget werden. Atzbach den 15. Febr. 1828.
Königliches Justizamt.
D i e st e r w e g.
II.
Alle Forderungen an den Schultheiscn Heuser in Steinberg, über t>e|ien Vermögen der förmliche Concurs erkannt worden, sind bei Vermeidung des ohne weitere Bekanntmachung eines Präclusivdekretv eintre- tenden Ausschlusses von der Majje
den 28. März l. I- Morgcnv 9 Uhr tzei der unterzeichneten Behörde anzuzeigen und zu begründen.
Giessen den 28. Januar 1828. Großherzogl. Hess. Landgericht.
Plo ch. Wort mann.
III.
Auf Requisition Großherzogl. Regie - rungsamts dahier werden etwaige Gläubiger der'Maria Elisabetha Henriette Frech auv Giessen , welche nach Elberfeld uberzuziehen Willens ist, hiermit aufgefordert, sich binnen 3 Monaten mit ihren Forderungen bet unterzeichnetem Gerichte jo gewiß zu melden , als sie sonst dahier nicht weiter gehört werden können.
Giessen den 17. Febr. 1828.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller.
IV.
Ik 'In Gemäßheit des von Großherzogl. Hess. Hofgericht über den Allodial- und


