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LehnNachlaß -es zulezt zu Giessen gewohnt habenden, nun verstorbenen Freyherrn Carl Friedrich von Bellersheim ausgesprochenen Concurs - Erkenntnisses, sind alle und jede Ansprüche an gedachten Nachlaß den 25t.cn Febr. 1828. Vormittags 9Uhr dem unter­zeichneten Hofgerichts $ Commissär , bei Strafe der Ausschließung, auf hiesigem Nachhause anzuzeigen. Den in diesem Ter­mine erscheinenden Gläubigern wird bekannt gemacht werden, was seither hinsichtlich der Curatel der Masse geschehen ist.

Friedberg den 10.3D ec. 1827.

Knorr.

V.

Ueber das Vermögen des Peter Schä­fer zu Steinbach ist der Concurs erkannt, und Liquidations-Termin auf Montag den 3ten März 1828 des Morgens um 8 Uhr be­stimmt worden, in welchem Ansprüche mit? Forderungen an die Maße so gewiß anzuzeir gen und richtig zu stellen sind, als sonst, ohne daß ein besonderes Präclusiv - Dekret erlassen werden wird, Ausschluß von der Masse eintritt.

Giessen am 21. Dec. 1827.

Greßherzogl. Hess. Landgericht das. P l o ch.

Bekanntmachungen.

1.) Die verwittwete Kamm er- th in Carriere zu Griedel, leidet schon seit einiger Zeit an einem so krankhaf­ten Zustande ihrer Geisteskräfte, daß von Gerichtswegen ein Curator für die besagte Wittwe hat bestellt werden müs­sen. Dem hiesigen H o fg e r i ch t s - A d- vo ca ten W e tz l er ist diese Curatel förm­lich übertragen worden; und auf dessen An­trag wird hiermit zur öffentlichen Kcnntniß gebracht: daß die unter Curatel stehende Kammerräthin Carriere in eigener Per- son weder Zahlungen anzunehmen, noch sonst irgend ein verbindliches Geschäft ein- rugehen vermag, alle und jede, die in irgend einem Geschäftsverkehr mit der Kammerra- thin Carriere stehen, ausschließlich v n u r

Ediktalladungm. I.

Da über das Vermögen des Herrn Pfarrers Stein zu Lützellinden, dem wegen seines hohen Alters Herr C. Weinrich in Kleinrechtenbach als Curator beigegeben wor­den ist, ein Jnventarium errichtet werden muß, so werden alle unbekannten Gläubi­ger desselben hierdurch aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb 14 Tagen so gewiß bei Königlicher Landschreiberei dahier zu dem Inventarium anzugeben, als widrigenfalls solche später nicht mehr berücksichtiget wer­den. Atzbach den 15. Febr. 1828.

Königliches Justizamt.

D i e st e r w e g.

II.

Alle Forderungen an den Schultheiscn Heuser in Steinberg, über t>e|ien Vermö­gen der förmliche Concurs erkannt worden, sind bei Vermeidung des ohne weitere Be­kanntmachung eines Präclusivdekretv eintre- tenden Ausschlusses von der Majje

den 28. März l. I- Morgcnv 9 Uhr tzei der unterzeichneten Behörde anzuzeigen und zu begründen.

Giessen den 28. Januar 1828. Großherzogl. Hess. Landgericht.

Plo ch. Wort mann.

III.

Auf Requisition Großherzogl. Regie - rungsamts dahier werden etwaige Gläubiger der'Maria Elisabetha Henriette Frech auv Giessen , welche nach Elberfeld uberzuziehen Willens ist, hiermit aufgefordert, sich bin­nen 3 Monaten mit ihren Forderungen bet unterzeichnetem Gerichte jo gewiß zu mel­den , als sie sonst dahier nicht weiter gehört werden können.

Giessen den 17. Febr. 1828.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller.

IV.

Ik 'In Gemäßheit des von Großherzogl. Hess. Hofgericht über den Allodial- und