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Ediktalladungm.
I.
Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des verstorbenen Stadtgerichtsdieners Schmidt dahier Forderungen haben, werden auf
Mittwoch den 2. Ortober Morgens 9 Uhr zu deren Anzeige und Richtigstellung hier/ her vorgeladen.
Giessen den 25.Aug. 1828.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht.
Müller.
Creditoren zu erwählen und ein tauglicher Masse vermalter vorzuschlagen, ge/ Unfalls der Letztere von Gerichts wegen auf Gefihr und Kosten der Gläubiger bestellt werden wird. '
Nicht weniger haben letztere auch solche .Lyatsachen, auf welche sie ein etwaiges Vor/ zugvrecht rm Coneürs stützen zu können glaue den, m dem festgesetzten Termin vorzubrim
Decr. Giessen den 7. Aug. 1828.
II.
Der von Schotten hierher übergezogene, pensionirte Gr. Oberförster F r ö h l i g hat selbst die Unzulänglichkeit seines Vec/ mögens Lur Deckung der darauf haftenden Schulden gerichtlich anerkannt, und nach fruchtlos versuchtem gütlichen Arrangement mit den Creditoren desselben, ist-heute der förmliche Coneursproeeß über das Vermögen des besagten Schttldners erkannt worden.
Es werden daher die bekannten und un/ kefannten Gläubiger desselben hiermit v o t? geladen, in dem auf
Dienstag den 7. Oktober.d. I,.
's Morgens 8 U^r , ünberaumten Ternüü auf dahiesicsem Hofge/ richt vor der dazu ungeordneten Hofgerichts/ Deputation entweder in Selbstperson oder durch gehörig bevollmächtigte Anwälte, aus der Zahl, der dahiesigen Hofgsrichts / Advor katen, ihre Forderungen anzugeben und stich/ tig zu stellen, auch die erforderlichen Urkun/ den vorzulegen, unter Androhung des Rechts/ ■ nachtheils, daß der Nichsserscheinende, ohne weiteres PrärlusivDeöret, von der CöN/ cursmasse ausgeschlossen werden wird. —
Zugleich haben die einzelnen Gläubiger sich auf die Vorschläge zu einer gütlichen Vereinigung um so gewisser zu erklären, als Honst eine stillschweigende Genehmigung des Beschlusses der Mehrzahl angenommen wer/ den wird: Sollte in diesem Termin eine gütliche Vereinigung etwa nicht zu Stande kommen, so ist zugleich ein Ausschuß der
Großherzoglich Hess. Hofgericht der Provinz Oberhessen.
vr. v. Arens. Groos.
vt. Sehrt, Hofqerichts = Sekretariats - Accessiff.
III.
Äer Schuhmacher Heinrich Heinzel, mann dahier hat mit feinen hekannten Gläu/ brgern über Abtretung feines geringen Der/ mögens einen Vertrag abgeschlossen; es wer/ den daher dre etwaigen unbekannten Glaubst gex desselben zur Anzeige und Richtigstellung ihrer Forderung auf den 22. September l. H Vormittags 8 Uhr unter dem Rechtsnach,' theile, des ohne besonderes Prärlusivdccrer eintretenden Ausschlusses von der Masse, vor, geladen.
Giessen den 21. Juli 1828.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller.
Bekanntmachungen,
$ !•)" Auf freiwilliges Ansuchen des Burgers und Wirths Jeremias Schiefer dahier, soll das demselben zustehcnde
7,1 lüKlftr oder 2 Ruthen 2 Schuh ent/ haltende Wohnhaus auf.dcmKreuz nebss Hofgrund an Georg Wilhelm Weidig giebt 6 Alb.'4 Pf. Zins aufs Rathhaus, sod'ann
27,5 IHKlftr oder 8 Rth. 2 Sch. Scheuer und Brennhaus mit Stall nebst Hoft gründ an Friedrich Dechert
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