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Num. 11. des Giesser Anze ignngs - Blatte?.
B e k a n n t m
1.) Die Lebensver sicherungs, bank für Deutschland in Gotha dient einem jeden, welcher ein gewisses Ver, mögen für den Fall seiner zum Aufsammeln desselben viel zu kurzen Lebensdauer den Sei, neu zu hinterlassen wünscht; der wegen über, nommenen Verbindlichkeiten, Bürgschaften und dergleichen für sich selbst oder für Andere Beruhigung sucht; der sich wegen solcher Forderungen, deren Tilgung von der Lebens, dauer des Schuldners abhängt, vollkommene Sicherheit verschaffen möchte; einem jeden, der gegen solche Ungewißheiten sicher gestellt seyn will, dient die Bank, indem sie ihm zugleich erspart, was auswärtige, oder auf den Gewinn ihrer Unternehmer ganz zum Theil berechnete Anstalten zu viel neh, men oder zu viel kosten.
Auf Gegenseitigkeit und öffentlicher Verwaltung nach der Verfassung unter unmittelbarer Aufsicht dazu erwählter Theihaber beruhend, ermittelt die Bank.je, «es zu viel, und giebt es nach Verhält, niß .der Beiträge, nach Verlauf einer ange, messen befundenen Zeit, mit Zinsen einem jeden zurück. Auch nach dem Ableben des Versicherten und nach der Auszahlung des versicherten Capirals dauern die Ansprüche der Erben auf die jährliche Ausbeute (Di, videndesj bis zum letzten Jahre der Prämien, Einzahlung fort. 'Sonach ist jeder für feine Lebensdauer hier Versicherte, im strengsten Sinne, Miteigenrhümer der Bank.
Wer zu Versicherungen auf kurze Zeit, räume, also vorübergehend Gebrauch von der Bank macht, kann nur auf die gewünschte Sicherstellung, auf die Vorthcile der für .ihre Lebensdauer Der, sicherten aber keinen Anspruch machen.
Zäläjiig sind gesunde Personen beiderlei Geschlechts vom 15. bis zum 60. Jahre.
a ch u n g e n.
Ueberall in den deutschen Staaten, jn ganz Preußen und der deutschen Schwei; wird die Bank durch ihre Agenten vertreten, welche die Bankverfassung, so wie Dec la, rationsformulare zur Versicherung uneurgeld, lich vercheilen, über alles die Bank Petre ft sende Auskunft geben, und jede zulässige Versicherung vermitteln.
Die mit Gesetzeskraft versehene Verfaß, sung dieser Lebensversicherungsbank ist er, schienen und bei Unterzeichnetem unentgeld, lich zu haben, bei welchem auch die Vor, sicherungö, Anträge zu machen und die De, e l a r a t io nsfor m ulare zu empfangen sind.
Giesen, den 22. Febr. 182'6.
Dr. Vansa.
,2«) Bei dem Unterzeichneten sind für ncfey „jiiljr wieder alle Arten von den vor, zuglichsten Gemüß, und Blumen, Sgme, reien, . wie auch mehrere Wurzelarten , bester Qualität, zu haben. Ein Sämerei, Ves, Leisi)nis wird gratis ausgegeben.
Giessen den 12. März 1828.
^"Spar Georg, Gartnef.
™ , 3.) Ich habe jezt wieder sehr feines Warzen, und Vorschüßmehl, welches so fein ausgemahlen ist, daß es dem Spelzenmehl glercy kommt; auch Roggeumehl ist jederzeit bei mir zu haben. Ich bitte um geneigten Zuspruch.
Johann Gottfried Keil.
4.^ Wir ersuchen alle diejenigen, an welche wir Förderungen- haben, ihre Schuld längstens im Laufe dieses Monats zu berich, tigen, widrigensals wirunsgenokhigt sehen, die Sache zur Betreibujzg ernem Advokaten zu übergeben,
I. M. H e ff Erken.


