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9 .) Die herrschaftlichen Fruchtpachte, aus hiesiger Gemarkung, sollen von den be- treffenden Pflichtigen, deren Famrllen Na- men A bis K", Montag den 2lcen d., L bis S" Dienstag denken d., und "T bis Z" führen, Mittwoch den 23ten V., auf den Gr. Speicher dahier in guten, marktreinen Früchten, von Morgens 9llhr
an, geliefert werden.
Giessen den HtenJan. 1828.
Der Nentamtmann
App.
kaufen. Bei Ausgeber dieses ist der Vttr kaufte zu erfahren.
Gottesdienst am 13. Januar.
In der evangelischen Kirche. Morgens Herr Jnspeetor Engel. Nachmittags Herr Inspektor Steinberger, aus Butzbach.
Morgen den 13. Ian. haben das Frischbacken, die Bäckermeister: Moriz Wallenfels, in der Wallthorstraße, und Noll, int Stern, auf der Mäusburg.
10 .) Meinen auf dem Hamm gelegenen Garten, 1 Morgen, 24Ruthen, 10 Schu haltend , und mit guten Obftbäumen bepflanzt, bin ich gesonnen, aus freier Hand zu verkaufen.
Wtttwe Ho fmeyer.
11 .) Sonntag den 13ten dieses, Nachmittags, nach geendigtem Gottesdienst, soll im Saal des Gasthauses zum Rappen datier , die öffentliche Abhör dec Leichenkaste- rechnung vorgenommen werden, welches den Mitgliedern der Lechenkasie-Gesellschaft hiermit bekannt gemacht wird.
Giessen am 10. Januar 1828.
Dickore, Direetor des Instituts».
' 12.) Es ist in hiesiger Stadt das Malter gutes Korn zu fl.6. 15 kr. in Preussischer Münze den Thalcr zu fl.1. 48 kr. zu ver-
Getaufte bei der evangel. Gemeinde.
Den 6. Jan. Dem Burger und Kaufmann, Hrn. Johann Daniel Felsing, ein Sohn, Wilhelm Gottfried Emil.
Den 8. Jan. Dem Burger u. Schuhmacher, Balthas. Möhl, ein Sohn, Adolph Ludwig Emil Martin.
Den 10. Jan. Dem HerrnHofgerichts- Advocaten , Friedrich Heß, eine Tochter, Maria Karoline Franziska Luise Margarethe.
Beerdigte bei dieser Gemeinde.
Den 11. Jan. Adolph Ludwig Emil Martin, des Burgers und Schuhmachers, Balthasar Möhl, Sohn, alt 14 T.
Im verflossenen Jahr 1827 sind bei der evangelischen Gemeinde allhier kopultrt 47 Paar. Geboren 164. Gestorben 156., demnach 8 mehr geboren, als gestorben.
Getraidepmse vom 5 Jan. bis dm 12.Jan. i« Frankfurter Währung den fl. ä 60 kr. und das a. zu 32 Loth ländlichen Gewichts.
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Hierzu eine besondere Beilage.


