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Edtktalladung.
Nachdem die Erben des Stadthauptr «anns Schwalb dahier, die gerichtliche Er, klämng abgegeben, daß sie die Erbschaft nur mit der Rechtswohlthat des Inventars antre, ten wollten; so werden zum Behuf der Nichtig, stellung des Inventars über den Nachlaß des gedachten Hauptmann Schwalb diejenige, welche Forderungen und Ansprüche an den, selben machen, hiermit aufgefordert, solche im Termin
Mittwochs den 15. October d.I. Vor, mittags 9 Uhr
kei unterzeichnetem Gericht so gewiß anzu, geben und geltend zu machen, als sonsten darauf keine Rücksicht genommen werden wird.
Giessen den 9. September 1828.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller.
Bekanntmachungen.
1 .) Montags den 13. Octbr. d.I.unddie darauf folgenden Tage, jedesmal Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, sollen in dem Negierungs, Nath Amendischen Wohnhaus in den neuen Bauen, Gold, Silber, Pretiosen, Weibs, Kleidung und Leibgerärhe, Weißzeug, Wol, ten, und Liimengeräthe, Bettung und Bett, werk, Glas Porzellan nni) Steinguth, Ge, mälde, Kupfer, Zinn, Messing, Eisen Blech, Holrwerk und sonstiger Hausrath aller Art öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft werden.
Sign. Giessen den 24. Sept. 1828.
In hofgerichtlichem Auftrag.
B a p st, Gr. Hofgerichts-Sekretär.
2 .) Die an der Frankfurter Straße bei Argenstein unweit Marburg gelegene söge, nannte Nähemühle, welche in drei Mahl, gangen und einem dem dritten Mahlgange angehängten Schlaggange besteht, soll, nebst dem Wohnhaufe, den Oekonomie, Gebäuden, und sonstigen bisherigen Zugehörungen vom 1. Januar 1829 an, auf 6 oder 9 Jahre
verpachtet, oder auch ganz in Erbleihe geger den werden.
Diejenigen, welche hierzu Lust haben, und sich als hinreichend vermögende Mühlen, verständige.ausweifen können, werden eine geladen, sich zur Anhörung der Bedingung gen und Abgabe ihrer Gebote, Mittwoch den 29. Oktober l. I. Vormittags 10 Uhr im Lokale der unterzeichneten Behörde einM finden. Marburg am 3. October 1828.
K. Kammer,Deputation das. Pfe i fer.
vt. Sarrazin.
3.) Der Unterzeichnete bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der Unterricht in seiner Elementar, und Real, Schule seit dem 6. Oktober wieder seinen Anfang ge, nommen hat und ermangelt nicht, dieselbe denjenigen verehrten Aeltern, welche ihre Söhne dem Handelsstande oder einem sonst« gen bürgerlichen Gewerbe bestimmen, erge, gebenst zu empfehlen, zumalcn durch die Großherzogl. Hess. Hochverordnete Pädagog, Commission verfügt worden ist, daß nur solche Knaben, welche dem Gelehrtenstande sich wid, men wollen, in das Pädagog ausgenommen werden sollen. Die Ausdehnung, welche derselbe mit den größten Aufopferungen sei, ner Lehranstalt in einem Zeiträume von zwei Jahren gegeben hat, und der Umstand, daß selbige nicht einen Nebenerwerb sondern den Hauptzweig seinerBerufsthärigkeit ausmacht, dürften ihr fernere günstige Aufnahme und guten Fortgang sichern. Das Schulhonorar beträgt für die Schüler der oberen Classe vierteljährig 5 ft. 30 fr.; für die der mitt, leren 4 ss. 30 fr. und für die der untern Classe 3 ft Außerdem werden von jedem Schüler 1 ft. 21 fr. Insoriptionsgebühr und zu Anfang eines jeden Jahrs 2 fl. 42 fr. in die Schulfasse entrichtet, so, daß für täglich sieben Lehrstunden der höchste Betrag, sich jährlich auf 24. ss. 42 fr. beläuft. Nähere Auskunft über die innere Einrichtung meiner Lehranstalt geben die stets kei mir unentgesd, lich zu bekommenden Schulprogramme.


