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14 .) Diejenigen, welche noch Strichgelder aus den Geheimenrath Langsdorfischen, Prof. Snellischen und Assessor v. Schmal- kalderischen Versteigerungen zu bezahlen haben, werden aufgefodert, solche an den Erheber Hrn. Ritter dahier binnen 8 Tagen zu leisten, widrigenfalls sonst Mahnung auf ihre Kosten erfolgen wird.
Sign. Giessen den 7. März 1828.
Der Hofgerichts-Sekretär Bapst.
15 .) Die Erhebung der Ausstände des R e n t a m t s Giessen. Da die Verzeichnung der Rentamts - Ausstände nun vollendet ist, so werden alle diejenigen , welche noch für gepachtete Grundstücke , ersteigtes Heu , Grummet und Holz, bann mir Grundzinsen aus den Jahren vor 1827 im Rückstand sind, aufgefordert, ihre Schuldigkeiten um so gewisser bis Mitte des Monats März an den gewöhnlichen Zahltagen abzuführen, als ansonsten die gesetzt lichen Zwangs -Masregctn verfügt werden.
Man verspricht sich um so mehr eine allgeme in e Berücksichtigung dieser Aufforderung , weil besondere Rücksichten gegen Einzelne, weder zu lästig noch des Drangs der Geschäf.e halber möglich sind.
Giessen den 28.Febr. 1828.
Großherzogliches Rentamt.
Schneider.
16 .) Commifsions - Waaren betreffend. Ich habe mich veranlaßt gefunden, die Versteigerung aufzuheben,' und meinen sämmtlichen Waarenvorrath, wovon ein Theil gar nicht auf der Auetion ausgeboten wurde, dem Herrn Johann Wilhelm Stein in der Neustadt in Commission zu geben. Derselbe wird einem Jeden gegen sogleich baare Zahlung die von mir in dem Inventar bemerkten, und bedeutend unter dem Einkauf angesezten Preise machen.
Giessen den 29. Fcbr. 1828.
Christian Gerhard Tasche.
6.) Bekanntmachung an alle Grundbesitzer in der Gemarkung Giessen. Die Grundbesitzer der Ge- markuug Giessen werden benachrichtigt, daß das neu errichtete Flurbuch von derselben auf dem Gemeindehause zu Giessen offen gelegt worden ist.
Die Gütergeschosse, oder Zusammenstellungen derjenigen Besitzungen, welche einem und demselben Besitzer zugeschrieben sind, werden unter die Interessenten ausge- theilt, welche man hierdurch einladet, ihre Bemerkrtngen innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Wochen abzugeben.
Die Pächter oder sonstigen Geschäftsträger derjenigen Grundbesitzer, welche nicht in der Gemeinde wohnen, werden besonders aufgefordert, lezteren von der Offenlegung obiger Aocenstücke Nachricht zu geben, oder inr'Namen derselben nöthigen Falls die Bemerkungen selbst zu machen.
Schließlich wird bemerkt, daß der pe- remtorische Termin von 6 Wochen mit dem 19ten April 1828. zu Ende geht, und nach Ablauf desselben keine Reelamationen mehr angenommei: werden.
Giessen den 7. März 1828.
Die Bürgermeistern) das. M. Schneider.
17.) Militär Vertretung sanstalt. Alle, die der Militärvertretungsanstalt bci- trcten wollen und einem Dritten die Besorgung des Geldes übertragen, wollen darauf sehen, daß ihnen mit umgehender Post die Original-Beitrittsscheine, ohne deren Besitz Niemand als beigetreten angesehen werden kann, ausgehändigt werden, da hier alles augenblicklich besorgt wird.
Original-Beitrittsscheine können nach der hiestgen, zur Sicherheit der Gesellschaft durch den verehrlichen ersten Ausschuß vor- geschlagenen Controlle, nie, selbst an die reichsten Geschäftsführer, vor erklärtem Beitritt und geschehener Zahlung, aus dem Grund gesandt werden, weit jeder Beitrer lende nach der laufenden Nummer mit) auf
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