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Edikralladung.

Der von Schotten hierher übergezogene, pensionirte Gr. Oberförster Fröylig hat selbst die Unzulänglichkeit seines Ver- mögens zur Deckung der darauf haftenden Schulden gerichtlich anerkannt, und nach fruchtlos versuchtem gütlichen Arrangement mit den Creditoren desselben, ist heute der förmliche Concursproeeß über das Vermögen des besagten Schuldners erkannt

zugsrecht im Coneurs stützen zu können glarr- ben, in dem festgesetzten Termin vorzubrjm gen.

Decr. Giessen den 7. Aug. 1828.

Großherzoglich Hess. Hofgericht der Provinz Oberhessen.

worden.

Es werden daher die bekannten und ttn* kekannten Gläubiger desselben hiermit v o v. geladen, in dem auf

Dienstag den 7. Oktober d. I.

Morgens 8 Uhr

anberaumten Termin auf dahiesigem Hofge- richt vor der dazu angeordneten Hofgerichtv- Deputation entweder in Selbstperson oder durch gehörig bevoUmächtigte Anwälte, auv der Zahl der dahiesigen Hofgerichts- Advo- katen, ihre Forderungen anzugeben und rich­tig zu stellen, auch die erforderlichen Urkun­den vorzulegen, unter Androhung des Rcchts- nachtheils, daß der Nichterscheinende, ohne weiteres Präclüsiv - Deeret, von der Con- cursmasse ausgeschlossen werden wird.

Zugleich haben die einzelnen Gläubiger sich auf die Vorschläge zu einer gütlichen Vereinigung um so gewisser zu erklären, als sonst eine stillschweigende Genehmigung des Beschlusses der Mehrzahl angenommen wer­den wird. Sollte in diesem Termin eine gütliche Vereinigung etwa nicht zu Stande kommen, so ist zugleich ein Ausfchuß der Creditoren zu erwählen und ein tauglicher Masse v e rwalter vorzuschlagen, ge, genfalls der Letztere von Gerichts wegen auf Gefahr und Kostön der Gläubiger bestellt werden wird.

Nicht weniger haben letztere auch solche Tatsachen, auf welche sie ein etwaiges Vor-

vr. v. Arens. Groos.

vt. Sehrt, Hofqerichts - Sekretariats - Acceffist.

Bekanntmachungen.

1 .) Montägs den 13. Octbr. d.I.unddie darauf folgenden Tage, jedesmal Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, sollen in dem Negierungs- Nath Amendischen Wohnhaus in den neuen Bauen, Gold, Silber, Pretiosen , Weibs- Kleidung und Leibgeräthe, Weißzeug, Wol­len- und Linnengerathe, Bettung und Bett­werk, Glas Porzellan und Steinguth, Ge­mälde, Kupfer, Zinn, Messing, Eisen Blech, Holzwerk und sonstiger Hausrach aller Art öffentlich an den Mcißbietenden gegen baare Zahlung verkauft werden.

Sign. Giessen den 24. Sept. 1828.

In hofgerichtlichem Auftrag.

B a p st, Gr. Hofgerichts-Sekretär.

2 .) Versteigerungen von Ar­beiten a u f den herrschaftlichen Wiesen im Rentamt Gießen. Frei­tags den 10. Oktober d. I. Vormittags 10 Uhr werden auf der Struppenmühle bei Wieseck, denselben Tag Nachmittags 3 Uhr im Gasthaus zum Pfau, sodann Samstags den 11. ejusd. Morgens 9 Uhr auf der Herr­schaft!. Wiese im Weidenftrauch bei der Pul­vermühle und denselben Tag, Morgens 10 Uhr auf der Insel unterhalb Heuchelheim

die Ausrottung von400 Pappel-Weiden, Eschen - und Erlenbä'umcn, das Auftna- chen deS Oberholzes, das Ebenen der durch das Ausgraben der Baume entstan­denen Löcher und die Aushebung von un­gefähr 400 Ruthen Haupt - und 600 Ru, . . . " ihm