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Giesser

Samstags den 2. August 1828.

Nummer 31.

Fleisch-Preise.

Brodtaxe und Gewicht.

Bratwurst

Doppelbier

"Schinken oder Dörrfleisch [14

1 1

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Für Für Für Für Für

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Vier-Preise.

1 Maas ordinaires Bier

Fleisch-Preise.

R> Rinds fett, Hammelsfett Schweinefett ~

fr. Schwarzbrod - fr. Weck -

fr. Milchbrod - fr. Butter-Bretzeln fr. Taigscher

1 Kühfleisch

Rindfleisch ;

Kalbfleisch, gewohnlrchev

dcsgl. ausgemästetes Schweinefleisch - Hammelfleisch ' '

Wurst von pur Schweinen . gemischte Wurst, worinn

^ung, Leber oder Blut von andrem Schlachtvieh ist

Schwartemagen* geräucherter Speck

kr. pf.

5- 6

Marft-Preise.

1 halb Simmer Erbsen

1 halb Simmer Lirtsen

1 U Waizenmehl

1 grob geschälte Gersten

1 klein geschälte Gersten

Markt-P reise.

1 <tb Hecht -

1 frische Butter -

4 Handkäse -

11 Eyer

13- 141 4-|

8I

Nota Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung bestehen, und -wär auf zehn PfuUd Fleisch nicht mehr als anderthalb Psund, undso weiter nach Proportion, welches auf ein Pfund nicht völlig fünf Loth ausmacht. Köpfe, Füse, Geraub, wie auch die ganr blutige und nicht geniesbare Stücke vom Hals, sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen.