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Ediktalladungen.

Zufolge Requisition Großherzogl. Regierüngsamts dahier werden alle dje- -enigen, welche Forderungen an Georg Jung zu Kleinlinden, der nach Duden, Hofen im Königreich Preussen überziehen will, haben, aufgefordert, ihre An, sprüche binnen 3. Monaten anzuzeigen, widrigenfalls ihnen nachher von hieraus keine Rechtshülfe mehr geleistet werden Wird. Giessen den 15. Juny 1827.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht.

Muller.

II.

Nachdem gegen Johannes Brücke! zu Langgöns so viele Gläubiger aufge- treten sind, daß deren völlige Befrie- digung ans dem vorhandenen Vermögen möglich ist, deshalb zur Abwendung ei­nes kostspieligen Concursverfahrens der Antrag auf eine gütliche Vereinigung mit den Creditoren von Seiten des De­bitors geschehen ist, so werden alle die­jenigen, welche Forderungen oder fon« siige Ansprüche an gedachten Johannes Brücke! bilden, hierdurch aufgefordert- im Termin

Freitags den 6.July Vormittags 9 Uhr

dahier zu erscheinen und der geeigneten Vorschläge zu einer gütlichen Vereini­gung sich zu gewärtigen, widrigenfalls sie mit der Befriedigung aus der jetzigen Masse werden ausgeschlossen werden.

Giessen den 23. April 1827.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht.

Mülle r.

in.

Johannette Wilhelmine Katharine Volck, Tochter des zu Giessen verstör, Lenen Universitätsgärtners Volck, ist ge­sonnen , nach Frankfurt a. M. überzu­ziehen: es werden daher alle diejenigen, welche Forderungen an dieselbe zu ha-

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ben vermeinen, auf Requisition Groß­herzogl. Regierungsamts, aufgefordert, solche binnen drei, Monaten dahier an- zuzeigen, bei Vermeidung späterhin nicht mehr gehört zu werden.

Giessen den 18. Mai 1827.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ul l e r.

BekanntmachunFen.

1) Das Hypothekenwefen in der Gemeinde Leihgestern soll vermöge hö­herer Verfügung einer Revision unter­worfen werden. Da cs zu Erreichung der damit verbundenen Absicht durchaus erforderlich ist, daß alle diejenigen, wel­che Schuldverschreibungen, oder andere Urkunden besitzen, in welchen Hypothe­ken auf Güter oder Häuser in der ge, dachten Gemeinde bei hiesigem Gericht, errichtet worden sind, diese vorlegen, so werden alle Inhaber solcher Urkunden, oder daraus Berechtigte aufgefordert, dieselben im Termine

den 18ten Iuly a. c. des Morgens um 8 Uhr

bei der unterzeichneten Stelle vorzulege» und deren Eintragnng in die errichtete Register zu bewirken, als sie es sich sonst selbst beizumesscn haben, wenn diese Ein­tragung unterbleibt, bei künftigen Ver­pfändungen keine Rücksicht genommen, und bei Collisiouen dem jüngeren Pfände vor dem älteren der Vorzug eiugcräumt wird.

Giessen den 25. Mai 1827.

Großherzogl. Hess. Landgericht das.

P ! o ch.

vt. Euler.

, 2) Montag den 9. Juli 1827. Nach, nnttag 2 Uhr, sollen auf freiwilliges Anste, hcn der Wittwe des Jeremias Hering die- derselben zuftehende Güterstücke, nämlich

l Nth. Acker am Crofdorfer Weg, §M. 4 R. 6 Sch. daselbst, an Johannes Rum,

1 Mor-