Einzelbild herunterladen

oder Lehrlinge dagegen nur fl. 1. 21 fr. Inftrip, tionsgebühr, mögen sie nun auf längere oder auf kürzere Zeit am Unterricht Theil nehmen.

V.

Vor ihrem Abgänge haben sie dem Vorste­her davon die Anzeige zu machen und empfangen von ihm ein Zeugniß über ihre in der Zeit, mäh, rend welcher sie des Unterrichts genoßen, gemach, ten Fortschritte.

VI.

Gegen Ende eines jeden Jahres wird eine öffentliche Prüfung mit den Schülern der Frei- schule angcstellt, welcher der Schulinfpeetor, Bürgermeister, einige Gemeinderäthe und von den verschiedenen Zünften gewählte Meister, beiwoh­nen.

VIT.

Auf diese Prüfung verfertigt jeder Gewerk- Künstler ein Modell, oder eine sonstige in sein Fach einschlagende Kunstarbeit.

VIII.

Diese Kunstarbeiten werden ausgestellt, und werden sie als preiswürdig erkannt, mit einer Prämie aus der Schulkaffe honorirt. Sie ver­bleiben der Anstalt und werden dem Lehrapparat beigefügt.

IX.

In einem jährlichen Bericht über den Fort- 2üng und Zustand der sonntäglichen Frcischule für