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für Handwerker legt der Vorsteher gewissenhafte Rechnung über die eingegangenen und ausgegeber nen Gelder ab. Auch werden in demselben alle Beiträge mögen sie nun in Geld oder in llteuft# lien bestehen, welche Menschenfreunde. und Be# förderet des gemeinen Besten von ihrem lleber# flnsse einsandten, auf's genaueste verzeichnet.

X.

Ist zu bemerken, - der Unterricht keine kirchliche Glaubensform ausschließt und auch der Israelit bereitwillige Aufnahme und sorgsame Belehrung findet, wenn er den festgesetzten Ve- dingnissen nachkömmt.

Giessen im Juni 1827.

Der Vorsteher der Sonntagsschule

Th. Koch. '