für Handwerker legt der Vorsteher gewissenhafte Rechnung über die eingegangenen und ausgegeber nen Gelder ab. Auch werden in demselben alle Beiträge mögen sie nun in Geld oder in llteuft# lien bestehen, welche Menschenfreunde. und Be# förderet des gemeinen Besten von ihrem lleber# flnsse einsandten, auf's genaueste verzeichnet.
X.
Ist zu bemerken, -aß der Unterricht keine kirchliche Glaubensform ausschließt und auch der Israelit bereitwillige Aufnahme und sorgsame Belehrung findet, wenn er den festgesetzten Ve- dingnissen nachkömmt.
Giessen im Juni 1827.
Der Vorsteher der Sonntagsschule
Th. Koch. '


