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vt. Lauer.

Die Direktion der Arbeitsanstalt Rauch.

S e f o tt b e r e $8 e f a tt n t m d u n

. , SUt Beförderung einer guten Einrichtung des hiesigen Armenwesens/ und in Folge -es Grundsätze» , daß dte arbeitsfähigen Armen nur durch Arbeit, ohne welche solclw & jue wieder helfen lernen , sondern immer der Smdt und jedem fleißigen Gliede derselben zur Last fallen, unterstützt werden sollen, beabsichtigt Großherzoglich Hessische Regieruna ^E^r/nutterei:v erfolgter höchster Zustimmung, eine zweckmäßige ArbeitSanstalr für die Stadt Gresien zu gründen. ' '

Da indeß die Bildung einer solchen Arbeitsanstalt einen beträchtlichen Zeitaufwand erfor, dert, die Besorgung diel er Angelegenheit aber von dem hiesigen Stadtvorstande mit Recht ^e^unscht wlrd, so ist vorlausig auf Verfügung hochverordneter Regirrung eine einstweir lüge Arbeitvanstalt ln dem Nebengebäude des hiesigen Hospitals errichtet/ und für ßtn# länglichen Stoff der Arbeiten gesorgt worden, um die Arbeiter beschäftigen zu können

Ev werden daher alle diejenigen, welche Unterstützung bedürfen, hiermit öffentlich auf- gefordert, ihre Bedurfmsie der unterzeichneten Direction anzüzeigen, wo sodann diesen -chUmstanden abgeholsen , und den Armen zu ihrem Erwerbe Arbeit angewiesen wer-

Giessen -en 26ten Octoker 1825.

Ediktalladung.

Alle Gläubiger des Johannes Weh/ kum jun. zu Allbach, über welchen Eon- curs erkannt ist, haben ihre Ansprüche

im Termin den 22ren November l.

I. Vormittags 10 Uhr

so gewiß dahier zu liquidiren, sich wer gen Vergleichs / Vorschlägen und Masse/ Verwaltung zu erklären, als sonst resp. Ausschluß von der Masse erkannt und Beitritt zum Mehrwillen der G-äubigec angenommen wird.

Großenbuseck am 30. Sept. 1825.

Großherzog!. Hess. Landgericht der Freiherrn v. Buseck daselbst.

H e i n z e r l i n g.

Bekanntmachungen.

1) Johannes Häußer, Adams Sohn, zu Watzenborn ist vor mehreren Jahren mit Hinterlassung einer Wittwe und meh­reren Kindern aus 2 Ehen verstorben. Nach mehrfacher Verhandlung über die Erbvertheilung haben die Erben vor dem Unterzeichneten, den Großherzogli/ ehes Hofg'ericht zu Giessen zu Beendir

gung der Sache besonders committirt hat, erklärt, daß sie sich der Erbschaft ihres Vaters gänzlich enthalten wollten. Eine statt der Erbvertheilung vorgenom/ mene Untersuchung des vorläufig unter gerichtliche Verwaltung gestellten, Verr mögens hat das ziemlich gewisse Resul­tat der Ueberschuldung geliefert, doch aber scheint eine nähere Untersuchung als nöthig.

Theils und hauptsächlich zu diesem Zwecke, theils aber auch, um sich we, gen der ferneren Behandlung der Sache erklären zu können, werden lämmtliche Gläubiger des Johannes Häußer, Adams Sohn, ans das Rathhaus zu Maßen, born auf Donnerstag den loten Novbr. L I. des Morgens 10 Uhr vorgeladen, UM ihre Forderungen anzugeben und nach Möglichkeit unter Vorlegung dec betreffenden Urkunden, richtig zu stel­len, sodann aber sich wegen der ferneren Behandlung dieser Sache, namentlich wegen gütlicher Vereinigung , wegen Concurserkennuug und Masseverwaltung sogewiß zu erklären, als sonst nach dem

Be-