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Da nun

G e m ä s.

Städte.

6

10

das Malter, das Malter, auch

das Mott.

das Achtel.

Darmstadt Giessen

Marburg i Wezlar

dieser Mißbrauch nicht.langer angesehen werden kann., so werden sammtlich hau/ sirhandeltreiöende Luden mit der ernst­lichen .Weisung bedeutet, sich.um so ge- nvisser dieses Unfugs zu .enthalten, als jeder darüber Betroffene mit der Einzie­hung des-ihm ertheilren Patents, werde bestraft werden; welches man in hohem Auftrag hierdurch zur allgemeinen KkNNt-

bleiben unverändert.in Kraft.

-Giessen den 17mi Iuny 1825.

^Die Bürgermeisterei daselbst.

Warzen fl. Ikr.

4 ! 40

5 20

5 20

niß bringt.

Giessen den 17. Juni 1625.

Bürgermeisterey daselbst.

10) Es ist ein goldener Ring ge- funden, und auf dem hiesigen Polizei- Büreau abgegeben worden. Wer sich als Eigenthnmer hierzu ausweißt, kann solchen daselbst in Empfang nehmen.

Giessen am 20. Juni 1825.

Rauch.

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äs-«!» >" * tas xsssess**"'

gebraucht werden tonnen.

Giessen den 23. Zuny 1826.

werde.

Getraidepreise vom 18. Juni bis den 25. Juni in Frankster Wahrung den fl. ä 60 kr. und das D. zu 32 Voll) ländlichen Gewichts.

J5ÄÄ --Y Es ist dieAnjeige geschehen, daß der sich keine Taxe für die Ertheilung zum Hausirhande.t patentr.sirte jubcn, ; Marents 'NM Lumpenfammlen; es wahrerld sie ihren Knecht Mit dem ihnrn s. hierdurch die höchste Intention her,' ertheilten Patente herumgehen lchsen, zu- h dw ,)och Vorwande, daß sie mit

fünftia ohne Löfting einer besonderen Waaren chahin.bestellt worden jeyen, an Concession betriebcn werden dürfe, und andern Drten felbst hausiren. Da nun die erforderliche Erlaubnißscheine gegen nicht lanaer angesehen

bloss Adhibirion eines Stempelbogens m 20 kr. -ertheilt werden joüen.

Indem man -dieses hohe» Auftrags zu &olqe zur allgemeinen Kennt« bringt, wird nachträglich noch bemerlr, .daß die rum Lumpensanimlen sich anmeldenden Individuen jederzeit mit gehörigen Legr- timationen der inländischen Papiermul- ler, an die sie die Lumpen ablrefern wollen, versehen seyn müßen, wie auch daß strenge darauf gesehen wird, daß in denjenigen Bezirken, wormn cm er Papiermühle das allenuge Recht des Lnmpensammlens zu sichet , drese Exten­sive nicht durch das Einfahren von an­dern Papiermüllern angenommenen Lum- vensammler beeinträchtigt, jondern blos den von dem berechtigten tegitlmrten Individuum düs Eittsammlen gesiattet

wiegtl

Korn jwiegt.

Gersie

Wiegt

Hafch

wiegt

fi.Ikr. 1 \

fl. kr.

fl. kr.

190 |

170 j

2 21

150

1 48

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200

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2' 50

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2 5

120

200

5 20 200

1 2 35

150

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2 -

120

1 12

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206

4 l 190

| 2 20

158

2

125