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EHLkkäiladunger^ 1.

Diejenigen, welche eine von Hann PhilippRamspeck, gewesenenVnr- ger und Schuhmacher in Giessen , dem verlebten Herrn ylegierungsrath u. Pro-' fessor Schmidt daselbst über 150 st. und- resp. 50 st. Darlchen vom 1A. August 1789. und 24. Febr. 1806. ausgestellte Obligation unter Verpfandung desohn- längst verkauften Wohnhauses des Schuldners, besitzen und Ansprüche darr auf zu haben glauben, wekden hierdurch aufgefordert, im Termin Montags den 28. Febr. 1825. solche unter Vorlegung der Obligation, so gewiß geltend zu mar eben, ass widrigenfalls die Ablage des Kapitals an die Erben des vorgenannr ten Herrn Darleihers verfügt, die Oblir Mtion für mortificirt erachtet, und die Hypothek gelöscht werden wird.

Giessenden 24tenDec. 1824. Großherzogl. Hess. Stadtgericht.

Müller.

II.

Conrad Gernand zu Hermannstein wrll nach Kemel im Herzogthum Nassau überziehen, und hat um die erfordere liehe Erlaubnis dazu nachgesucht; es werden -daher dessen etwaige Gläubiger aufgefordert , innerhalb 3 Monaten ihre Forderungen bei unterzeichneter Gerichts,' stelle anzuzeigen und richtig zu stellen, gegenfalls nach dieser Zeit von hieraus keine Rechtshiilfe mehr geleistet werden kann^ Giessen den Ilten Dec. 1824.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Mül l e r.

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' ' Das Großherzogl. Hesstschr Hofge- richt dahier hat in dem Schuldentvrsen des zu ^Großen buseck verstorbenen Großher- zoglichen Amtmarms Reiß den Eoncurs erkannt, und dezy Unterzeichneten die Leu tuns dieses Concurfts übertragen.

Cs werdet, daher a«e unbekannten Gläubiger vffrntlrch hiermit aufgefor- derf, in dem auf Donnerstag den 27ten eanuar künftigen Jahrs anberaumtm Termin, Vörmitags um 9 Uhr, in dem Hofgerichts *. Gebäude., entweder in Perr son, oder durch genügend Bevottmächr tlgte, zu erscheinest, ihre Forderun, gen anzugeben- und -nachher richtig-zu stellet!, gegenfalls sie damit von der Masse werden ausgeschlossen werden, ohne daß eine besondere Präklusion darauf erfol- gen wird.

In diesem Termin werden zugleich auch öse Creditoren von dem Vernrö- gensstande und allen Verhältnissen der Sache genau unterrichtet und daramf eine gütliche Vereinigung versucht wer­den- , "

Giessen den 4ten Nov. 1824.

Von Cdmmissions wegen Dietz, Commissions-Rach dgft/bst.

IV-

Das Großherzoglich Hessische Hof, gericht dahier hat üi dem Schuldenwel- sen des zu Frankfurt verstorbenen Dr. juris Schaumann den Concurs erkannt und dem Nttterzezchneten die Leitung die? ses Coucurses übertragen.

Eslverden daher alle unbekannte Gläu­biger hiermit öffentlich aufgefordert, tu dem aüf Montag den 7ten Febr. künftigen Jahres anberaumten Termin, Vormit­tags um 10 Uhr in dem Hofgerichts-Ge, bäude entweder in Person, oder durch genügend Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen anzugebcn, und nach­her.richtrg zu Mltzn, gegenfätts-sie da- mrt.von der Masse werden ausgeschloft sen werden, ohne daß eine besondere Präclusion darauf erfolgen wird.

In diesem Termin werden zugleich auch die Creditoren von dem Vermö­gens?