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Morgens 10 bis 12 Uhr und von Nachmittags 1 bis 3 Uhr.
4) Wer Freitags den 24ten b. M. tun 3 Uhr nicht abgestimmt hat, wird nach Art. 37. der Gemeinde-Ordnung angesehen , als trete er dem Ergebnisse der erfolgten Abstimmungen bey.
5) Damit die Wahl der zum ersten und zweiten Beygeordueten- Amte zu wählenden Candidaten in einem und demselben Acte erfolge, hat jeder Ab- stimmende sechs nach Art. 34. und 55. der Gemeinde - Ordnung wählbare Ortsbürger in den Stimmzettel einzutragen.
6) Die Abstimmenden haben die Stimm- zertel mit ihrem Namen zu unterschreiben und die Namen der Gewählten zur Vermeidung voü Mißverständnissen und eines unrichtigen Resultats der Wahl so genau als möglich zu bezeichnen.
7) Die gegenwärtige Wahl erfolgt nach Art. 14. und 23. der Gemeinde-Ordnung auf den Zeitraum von 6Jahren ; mau erwartet daher um so mehr, daß dieOrtsbürger von Giessen auf eine wohlüberlegte Wahl Bedacht nehmen werden.
Giessen den IltenJuny 1825.
Neid Hardt.
15) Nächsten Samstag den 25ten dieses, soll das diesjährige Nekrutirungs - Geschäfte auf dahiesigem Rathhause vorgenom- men werden. Indem man dieses zur Nach- rich bekannt macht, werden alle Dienstpflichtige hiermit aufgefordert, an dem genannten Tage des Morgens präeis 7. Uhr dahier ohnfehlbar zu erscheinen.
Giessen den 17ten Iuny 1825.
Die Bürgermeisterei) dahier.
16) Das diesjährige Gras zu Heu und Grumet auf den Wiesen im hiesigen
Stadtwald, soll Freitag den 24ten bitt ses, Vormittags um 8 Uhr, öffentlich meistbll'tend versteigert werden, welches hierdurch bekannt gemacht und zugleich angefügt wird, daß die Versteigerung am Rödcher Weg beginnt.
Giessenden 16ten Iuny 1825.
Die Burgermeisterey dahier.
17) Gras - Versteigerung im Remta mte Giessen. Von folgenden Herrschaft!. Wiesen soll das Heugras für dieses Jahr, als
1) Montag den 20ten d. M. des Morgens um 8. Uhr das Heugras von der Wirthischen Wiese, in den Och- .senwLesen, und das Heu-und Grummetgras von den Iudenwiesen bei Rödchen,
2) Dienstag den 21ten d. M. des Morgens um 8. Uhr an der Wiesecker Mühle, auf der Auwiese daselbst,
3) Mittwoch den 22ten d. M. des Morgens um 8. Uhr an der Fabrick, von der Weidwiese und den übrigen bei Giessen gelegenen herrschaftl. Wiesen,
4) Donnerstag den 23ten d. M. des Morgens um 8. Uhr , von der So- rauwiese bei Daubringen,
5) Freitag den 24ten d. M> des Morgens um 8. Uhr, von den sämmtlichen herrschaftlichen Wiesen bei Königsberg,
6) Samstag den 25ten d. M. des Morgens um 8. Uhr, das Heu - und Grummetgras von den Wiesen bei Watzenborn und Steinberg, und
7) Dienstag den 28ten d. M. des Morgens um 8.Uhr das Heu- und Grummetgras von dem Wciden- strauch, auf der hohle Eiche zwischen Giessen und Heuchelheim,
auf den Wiesen selbst öffentlich an die Meistbietenden versteigert werden.
DaS


