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Morgens 10 bis 12 Uhr und von Nachmittags 1 bis 3 Uhr.

4) Wer Freitags den 24ten b. M. tun 3 Uhr nicht abgestimmt hat, wird nach Art. 37. der Gemeinde-Ordnung an­gesehen , als trete er dem Ergebnisse der erfolgten Abstimmungen bey.

5) Damit die Wahl der zum ersten und zweiten Beygeordueten- Amte zu wählenden Candidaten in einem und demselben Acte erfolge, hat jeder Ab- stimmende sechs nach Art. 34. und 55. der Gemeinde - Ordnung wähl­bare Ortsbürger in den Stimmzettel einzutragen.

6) Die Abstimmenden haben die Stimm- zertel mit ihrem Namen zu unter­schreiben und die Namen der Ge­wählten zur Vermeidung voü Miß­verständnissen und eines unrichtigen Resultats der Wahl so genau als möglich zu bezeichnen.

7) Die gegenwärtige Wahl erfolgt nach Art. 14. und 23. der Gemeinde-Ord­nung auf den Zeitraum von 6Jah­ren ; mau erwartet daher um so mehr, daß dieOrtsbürger von Gies­sen auf eine wohlüberlegte Wahl Be­dacht nehmen werden.

Giessen den IltenJuny 1825.

Neid Hardt.

15) Nächsten Samstag den 25ten die­ses, soll das diesjährige Nekrutirungs - Ge­schäfte auf dahiesigem Rathhause vorgenom- men werden. Indem man dieses zur Nach- rich bekannt macht, werden alle Dienst­pflichtige hiermit aufgefordert, an dem ge­nannten Tage des Morgens präeis 7. Uhr dahier ohnfehlbar zu erscheinen.

Giessen den 17ten Iuny 1825.

Die Bürgermeisterei) dahier.

16) Das diesjährige Gras zu Heu und Grumet auf den Wiesen im hiesigen

Stadtwald, soll Freitag den 24ten bitt ses, Vormittags um 8 Uhr, öffentlich meistbll'tend versteigert werden, welches hierdurch bekannt gemacht und zugleich angefügt wird, daß die Versteigerung am Rödcher Weg beginnt.

Giessenden 16ten Iuny 1825.

Die Burgermeisterey dahier.

17) Gras - Versteigerung im Remta mte Giessen. Von folgenden Herrschaft!. Wiesen soll das Heugras für dieses Jahr, als

1) Montag den 20ten d. M. des Mor­gens um 8. Uhr das Heugras von der Wirthischen Wiese, in den Och- .senwLesen, und das Heu-und Grum­metgras von den Iudenwiesen bei Rödchen,

2) Dienstag den 21ten d. M. des Mor­gens um 8. Uhr an der Wiesecker Mühle, auf der Auwiese daselbst,

3) Mittwoch den 22ten d. M. des Mor­gens um 8. Uhr an der Fabrick, von der Weidwiese und den übrigen bei Giessen gelegenen herrschaftl. Wiesen,

4) Donnerstag den 23ten d. M. des Morgens um 8. Uhr , von der So- rauwiese bei Daubringen,

5) Freitag den 24ten d. M> des Mor­gens um 8. Uhr, von den sämmtlichen herrschaftlichen Wiesen bei Königs­berg,

6) Samstag den 25ten d. M. des Mor­gens um 8. Uhr, das Heu - und Grummetgras von den Wiesen bei Watzenborn und Steinberg, und

7) Dienstag den 28ten d. M. des Morgens um 8.Uhr das Heu- und Grummetgras von dem Wciden- strauch, auf der hohle Eiche zwischen Giessen und Heuchelheim,

auf den Wiesen selbst öffentlich an die Meistbietenden versteigert werden.

DaS